Rückwirkende Eingruppierung TV-L

Begonnen von Tradaro, Heute um 14:24

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Tradaro

Hallo zusammen,

ich arbeite beim Land Niedersachsen, demnach gilt der TV-L.

Im Juli 2025 habe ich meine Stelle mit der EG 6 auf durch eine interne Bewerbung auf EG 8 gewechselt.

Mein Amt verhängt bei Höhergruppierungen eine Erprobung. Für den Zeitraum verbleibe ich in der EG 6 und erhalte eine Zulage (nach §14 TV-L in Höhe der Differenz zur EG 8.

Meist endet die Erprobung nach wenigen Monaten. Durch Krankheit des Vorgesetzten habe ich aber erst im letzten Monat meine Erprobung bestanden. Ich kannte es aus der Vergangenheit so, dass man rückwirkend in seine ,,neue" EG eingruppiert wird. Das wäre ja bei mir Juli 2025 gewesen.

Von der Personalabteilung habe ich ein Schreiben bekommen, dass ich zum 01.07.2026 fest in die EG 8 eingruppiert wurde. Nach Rückfrage stellte sich heraus, dass die rückwirkende Einstufung abgeschafft wurde.

Mir geht damit also ein Jahr der Stufenlaufzeit verloren.

Ist das so korrekt?

MoinMoin

Zitat von: Tradaro in Heute um 14:24Hallo zusammen,

ich arbeite beim Land Niedersachsen, demnach gilt der TV-L.

Im Juli 2025 habe ich meine Stelle mit der EG 6 auf durch eine interne Bewerbung auf EG 8 gewechselt.

Mein Amt verhängt bei Höhergruppierungen eine Erprobung. Für den Zeitraum verbleibe ich in der EG 6 und erhalte eine Zulage (nach §14 TV-L in Höhe der Differenz zur EG 8.

Meist endet die Erprobung nach wenigen Monaten. Durch Krankheit des Vorgesetzten habe ich aber erst im letzten Monat meine Erprobung bestanden. Ich kannte es aus der Vergangenheit so, dass man rückwirkend in seine ,,neue" EG eingruppiert wird. Das wäre ja bei mir Juli 2025 gewesen.

Von der Personalabteilung habe ich ein Schreiben bekommen, dass ich zum 01.07.2026 fest in die EG 8 eingruppiert wurde. Nach Rückfrage stellte sich heraus, dass die rückwirkende Einstufung abgeschafft wurde.

Mir geht damit also ein Jahr der Stufenlaufzeit verloren.

Ist das so korrekt?
Im TV-L ja

Im TVöD wäre es so wie du es meinst, rückwirkend eingruppiert.