[BB] Amtsangemessene Alimentation und Familienversicherung

Begonnen von Commodore, Heute um 09:41

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Commodore

Guten Tag,
meine 4 Kinder sind bei meinem Partner in der GKV familienversichert. Durch die geplante Erhöhung würde ich über die JAEG kommen und die Kinder rückwirkend (!) aus der Familienversicherung fallen. Aufgrund vergangener Widersprüche zur aA über Jahre hinweg. Das hätte zur Folge, dass die Kinder rückwirkend jahrelang freiwillig in der GKV versichert werden müssten: ein mittlerer fünfstelliger Betrag. Zusätzlich erlischt die Anwartschaft in der PKV, da diese nur 1 Monat rückwirkend aktivierbar ist. Das doch nicht rechtens sein? Von der GKV kommen widersprüchliche Aussagen, der GKV Spitzenverband sieht keine klare Regelung.
Hat jemand einen Lösungsvorschlag oder eine andere Anlaufstelle?

Zock

Ich hätte da an deiner Stelle jetzt nicht die Pferde "Scheu" gemacht. Zu dem Zeitpunkt, wo Du die JAEG dann überschreitest wäre ich an deiner Stelle mit den Kindern zur PKV gewechselt oder hätte sie dann freiwillig (Vertrag!) gesetzlich versichert. Rückwirkend automatisch geht da gar nichts, die freiwillige Versicherung ist doch kein einseitiger Zwangsvertrag. Einfach nur unter Vorlage der aktuellen Bezügemitteilungen, wie das in solchen Fällen üblich ist.

Ich denke vor Gericht hättest Du gute Karten, nachteilig für Dich ist natürlich jetzt, dass sich einzelne SB*innen aufgrund deiner Nachfragen bereits eine Meinung und evtl. Vermerke gefertigt haben und dieser Fall möglicherweise nicht mehr geräuschlos vonstatten geht, mit Anwaltaufwand etc. verbunden ist. Das hat dort natürlich rechtlich niemand bisher durchdacht, entsprechend unqualifiziert werden jetzt die Maßnahmen von dort getroffen oder Auskünfte erteilt.

Aloaboy

Zitat von: Commodore in Heute um 09:41Guten Tag,
meine 4 Kinder sind bei meinem Partner in der GKV familienversichert. Durch die geplante Erhöhung würde ich über die JAEG kommen und die Kinder rückwirkend (!) aus der Familienversicherung fallen. Aufgrund vergangener Widersprüche zur aA über Jahre hinweg. Das hätte zur Folge, dass die Kinder rückwirkend jahrelang freiwillig in der GKV versichert werden müssten: ein mittlerer fünfstelliger Betrag. Zusätzlich erlischt die Anwartschaft in der PKV, da diese nur 1 Monat rückwirkend aktivierbar ist. Das doch nicht rechtens sein? Von der GKV kommen widersprüchliche Aussagen, der GKV Spitzenverband sieht keine klare Regelung.
Hat jemand einen Lösungsvorschlag oder eine andere Anlaufstelle?

Würdest du wirklich nur mit der Grundbesoldung über die Grenze kommen?
Familienzuschläge werden nicht als Einkommen gewertet.

Cherry

Wie schon geschrieben, werden Zahlungen, die mit Rücksicht auf den Familienstand gewährt werden, nicht berücksichtigt.

Weiter besteht dein Anspruch aus dem entsprechenden Gesetz, welches erst 2026 in Kraft tritt. Zwar erhälst du Nachzahlungen, diese werden zwar der Vergangenheit zugeordnet, kommen aber erst in 2026 zur Auszahlung.

Des Weiteren hast du ja regelmäßig, bzw. dein Partner wahrheitsgemäß geantwortet. Die Krankenkasse kann diese Verwaltungsakte nur unter den Voraussetzungen der 45ff. SGB x zurücknehmen.

Ich denke aber, dass der Ausschluss ab dem Zeitpunkt des Rechtsanspruches möglich ist.

Und auch da, wie schon geschrieben, vor Gericht gehen. Auch wenn wir wissen: Vor Gericht und auf hoher See!!