Verschiebung Sollarbeitstag und Arbeitsunfähigkeit an diesem Tag

Begonnen von doublejump9000, 07.07.2026 16:19

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doublejump9000

Hallo liebe TVöD'ler,

bei unserer Betriebsfeier mussten alle Mitarbeiter einen Sollarbeitstag auf den Tag des Betriebsfestes legen, die dort sonst keinen Sollarbeitstag haben. Somit hatte man an einem anderen Tag nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten frei - also ein Tausch der Sollarbeitstage. Diese Anweisung kam vom Oberbürgermeister verwaltungsintern.
An dem ursprünglichen Sollarbeitstag (der nun auf die Betriebsfeier verschoben wurde) läuft die Zeit ins Minus. Vom Personalamt wird dann aufgrund von Anwesenheitslisten wieder die Zeit des Tages der Betriebsfeier auf dem Zeitkonto bis zur Sollarbeitszeit gutgeschrieben, sodass sich die Zeiten dann gegenseitig auflösen.

Ein Mitarbeiter ist nun an dem des Betriebsfestes erkrankt und legt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Das Personalamt schreibt dem erkrankten Mitarbeiter die Zeit aber nicht gut, sodass das Zeitkonto um den ursprünglichen Sollarbeitstag ins Minus läuft.

Ist das so rechtens? Ich finde zumindest keine Rechtssprechung oder ähnliches.

Und nein, der ominöse Mitarbeiter bin nicht ich  ;D .

Vielen lieben Dank für eure Anregungen.

Edit:
Ich denke die Tatsache, dass ausgerechnet eine Betriebsfeier dort stattgefunden hat, ist sicherlich nicht wichtig. Es geht eher um die Frage: Was passiert, wenn an einem verschobenen Sollarbeitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt?

BAT

Hört sich doch etwas wirr her an.

Ich bin beim Betriebsfest regelmäßig im Urlaub. Urlaub darf nicht eigenmächtig vom AG unterbrochen werden. Wie soll das den laufen?

Petar T.

Durch betriebliche Weisung, vom Leiter der Verwaltung höchstpersönlich angeordnet, wurde die Sollarbeitszeit verbindlich verschoben. Für den betroffenen Kollegen handelt es sich somit um einen regulären Arbeitstag mit Arbeitspflicht, unabhängig davon, ob tatsächlich gearbeitet oder gefeiert wird.

Erkrankt man an einem solchen Tag, greifen dieselben Mechanismen wie immer.

Wie begründet der Arbeitgeber seine Entscheidung?

doublejump9000

Zitat von: Petar T. in 08.07.2026 06:41Durch betriebliche Weisung, vom Leiter der Verwaltung höchstpersönlich angeordnet, wurde die Sollarbeitszeit verbindlich verschoben. Für den betroffenen Kollegen handelt es sich somit um einen regulären Arbeitstag mit Arbeitspflicht, unabhängig davon, ob tatsächlich gearbeitet oder gefeiert wird.

Erkrankt man an einem solchen Tag, greifen dieselben Mechanismen wie immer.

Wie begründet der Arbeitgeber seine Entscheidung?

Tatsächlich mit der Antwort: "Haben wir schon immer gemacht". Und mich interessiert halt, ob es dazu eine Grundlage und/oder Gerichtsentscheid gibt. Mich würde auch interessieren, wie das gehandhabt wird UNABHÄNGIG von der Tatsache mit dem Betriebsfest. Also wenn man einen Solltag verschiebt (durch Genehmigung des Vorgesetzten) und dann erkrankt mit AU. Sollte sollte an sich doch derselbe Sachverhalt sein, oder?

MoinMoin

Es gilt das EntgFG und bei Krank sind die geplanten Stunden gutzuschreiben.
Das sollte das ArbG relativ schnell korrigieren können.

Bubi11

Das hat doch gar nichts mit der Betriebsfeier zu tun.
Wäre es ein Arbeitstag (Was es ja offiziell ist) dann hätte er auch keine Minusstunden bei Krank.
Da läuft etwas total schief. Die Rechtsgrundlage habe ich zwar nicht aber ich würde das so begründen und mir das auf keinen Fall gefallen lassen.
Ich war an einem Arbeitstag krank und Punkt.

Petar T.

Es ist doch bereits geklärt, einschließlich der Rechtsgrundlage.