Verschiebung Sollarbeitstag und Arbeitsunfähigkeit an diesem Tag

Begonnen von doublejump9000, Gestern um 16:19

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doublejump9000

Hallo liebe TVöD'ler,

bei unserer Betriebsfeier mussten alle Mitarbeiter einen Sollarbeitstag auf den Tag des Betriebsfestes legen, die dort sonst keinen Sollarbeitstag haben. Somit hatte man an einem anderen Tag nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten frei - also ein Tausch der Sollarbeitstage. Diese Anweisung kam vom Oberbürgermeister verwaltungsintern.
An dem ursprünglichen Sollarbeitstag (der nun auf die Betriebsfeier verschoben wurde) läuft die Zeit ins Minus. Vom Personalamt wird dann aufgrund von Anwesenheitslisten wieder die Zeit des Tages der Betriebsfeier auf dem Zeitkonto bis zur Sollarbeitszeit gutgeschrieben, sodass sich die Zeiten dann gegenseitig auflösen.

Ein Mitarbeiter ist nun an dem des Betriebsfestes erkrankt und legt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Das Personalamt schreibt dem erkrankten Mitarbeiter die Zeit aber nicht gut, sodass das Zeitkonto um den ursprünglichen Sollarbeitstag ins Minus läuft.

Ist das so rechtens? Ich finde zumindest keine Rechtssprechung oder ähnliches.

Und nein, der ominöse Mitarbeiter bin nicht ich  ;D .

Vielen lieben Dank für eure Anregungen.

Edit:
Ich denke die Tatsache, dass ausgerechnet eine Betriebsfeier dort stattgefunden hat, ist sicherlich nicht wichtig. Es geht eher um die Frage: Was passiert, wenn an einem verschobenen Sollarbeitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt?

BAT

Hört sich doch etwas wirr her an.

Ich bin beim Betriebsfest regelmäßig im Urlaub. Urlaub darf nicht eigenmächtig vom AG unterbrochen werden. Wie soll das den laufen?