Krankengeld bei Teilrente

Begonnen von michaelholt, Gestern um 16:30

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michaelholt

Bisher war es ja so, dass bei einer Teilrente von 99,99% man weiter Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld hatte.
Ebenfalls krankengeldzuschuss vom Arbeitgeber von Max. 39 Wochen (bei langjähriger Beschäftigung).
Nun soll es ab 01.01.2027 so sein, dass man mit einer Teilrente über 66.67% keinen Anspruch auf Krankengeld mehr hat.
Bedeutet dies auch, dass dann der Krankengeldzuschuss komplett weg fällt?

gyod1985

Zur Berechnung des Krankengeldzuschusses benötigt man die Höhe des Krankengeldes.

Ja, fällt also weg.