Abbruch einer Wiedereingliederung aus nicht selbstverschuldeten Gründen ! ?

Begonnen von Alaska Nord, Gestern um 09:31

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Alaska Nord

Hallo, ich benötige hier mal Unterstützung. Also, Beamter des Bundes wurde eine Wiedereingliederung abgebrochen. Der Grund hierfür ist nicht selbstverschuldet, sondern durch Dritte im Dienst. Ärztliche Bescheinigung liegt vor. Ich würde gerne in absehbarer Zeit auf einen neuen DP wieder mit einer Wiedereingliederung starten. Kennt sich jemand mit dem Prozessen aus?

Organisator


Alaska Nord

Naja, gehört da nicht mehr zu ?  Was ist mit der Dienstfähigkeit und der Drittschuld ?

BalBund

Die - hier vorgetragene aber zumindest in dieser Runde nicht beweisbare - Drittschuld ist vollkommen unerheblich. Ziel einer Wiedereingliederung bleibt, den Beamten wieder in die Regelarbeit zu integrieren. 

Scheitert es also und bestehen keine Anhaltspunkte, die eine dauerhafte Dienstunfähigkeit vermuten lassen. so obliegt es beiden Seiten an einer neuen Eingliederung mitzuwirken. Ob dabei der Drittschuldige beachtet wird oder nicht, kann nicht sicher prognostiziert werden.

Nathaniel

Die Drittschuld könnte durchaus relevant sein, insbesondere, wenn es um die Frage geht, ob ein Anspruch darauf besteht, auf einem neuen DP verwendet zu werden bzw. in neuer Tätigkeit eingliedert zu werden. Der Eingangssachverhalt ist allerdings deutlich zu dünn geschildert, um darauf sicher und wirklich zielführend antworten zu können.

Alaska Nord

Zum Eingangsverhalt. Wiedereingliederung nach dem HH Modell nach vorheriger Versetzung abgebrochen aufgrund von Übergriffigkeit am neuen Arbeitsplatz im Dienst (Drittschuld!). Aus gesundheitlichen Gründen macht es keinen Sinn an dieser Stelle weiterzumachen. Bezüglich der Fürsorgepflicht?! des Dienstherrn muss eine Eingliederung auf einem anderen DP erfolgen. So würde ich mir das logisch weiter erklären....

PS. Wie ist die Fürsorgepflicht zu bewerten?

BalBund

Zitat von: Alaska Nord in Heute um 11:15Zum Eingangsverhalt. Wiedereingliederung nach dem HH Modell nach vorheriger Versetzung abgebrochen aufgrund von Übergriffigkeit am neuen Arbeitsplatz im Dienst (Drittschuld!). Aus gesundheitlichen Gründen macht es keinen Sinn an dieser Stelle weiterzumachen. Bezüglich der Fürsorgepflicht?! des Dienstherrn muss eine Eingliederung auf einem anderen DP erfolgen. So würde ich mir das logisch weiter erklären....

PS. Wie ist die Fürsorgepflicht zu bewerten?
Wie gesagt, bisher ist es Dein Vortrag, dass es an der Drittschuld gelegen hat.

Die Frage ist, ob der Dienstherr das genauso bewertet und darauf kommt es letztlich an. Wenn ja, hat er ein breites Repertoire an Optionen, wie er damit umgeht. Er kann den Drittschuldigen dort entfernen und Dich dort hinsetzen, er kann im Rahmen der Fürsorge einen anderen Arbeitsplatz suchen, als Bundesbeamter allerdings durchaus auch bundesweit wenn nicht besondere Umstände im Einzelfall dagegen sprechen. Das kann also auch nach hinten losgehen, deswegen würde ich hier immer zu einer kooperativen Haltung raten.

Alaska Nord

Das klingt doch sozial und optional sehr gut...positiv !