Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei voller Erwerbsminderungsrente

Begonnen von Karlgustav123, Heute um 12:09

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Karlgustav123

Hallo Zusammen,

vielleicht kann mir jemand helfen? Ich bin zum 30.04.2026 wegen voller Erwerbsminderung ausgeschieden (TVL). Ich war seit August 2024 krank. Habe im September 2025 rückwirkend ab 01.01.2024 einen Schwerbehindertengrad von 50 erhalten. Ich habe meinen restlichen Urlaub nun bei der Personalstelle geltend gemacht und heute schriftlich mitgeteilt bekommen, dass der Resturlaub aus 2024 zum 31.03.2026 verfallen ist. Für 2025 mir der gesamte Jahresurlaub zusteht (24 Tage bei 4-Tage-Woche), jedoch der Schwerbehindertenurlaub nicht rückwirkend berücksichtigt wird für 2025. Ich also nur einen Tag bekomme (ab September 2025). Für 2026 erhalte ich insgesamt 9 Tage.

Meine Fragen sind: stimmt es, dass ich den Urlaubsanspruch für 2024 nicht mehr bekomme, wurde nie darüber informiert, dass dieser verfällt!
Ist es richtig, dass der Schwerbehindertenurlaub erst ab September 2025 gilt, obwohl er mir rückwirkend ab 01.01.2024 zusteht.

Über Antworten wäre ich dankbar, dann könnte ich der Personalabteilung entsprechend zurückschreiben. Danke.