Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) künftig schon ab dem ersten Tag

Begonnen von Fakon, 18.07.2026 21:53

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Fakon

mich würde interessieren, ob es im Bereich der Hochschulen (oder Kultus der Länder) eine Abweichung - von der bisherigen bundesweiten Regelung der Karenztage durch eine eigene Dienstvereinbarung - gibt?


cyrix42

Naja, das dürfte doch ziemlich kleinteilig geregelt sein. Jedenfalls gibt es an meiner Uni für den technisch-administrativen Dienst eine gerade frisch abgeschlossene Dienstvereinbarung, in der u.a. das Vorlegen einer elektronsichen Krankmeldung (für gesetzlich Versicherte bzw. analog für privat Versicherte) ab dem dritten Krankheitstag geregelt ist.

Da es für das wissenschaftliche Personal noch keine Zeiterfassung gibt, scheint man jedenfalls bezüglich dieser Regelung noch nichts beschlossen zu haben -- es läuft ja eh weitgehend über Vertrauensarbeitszeit...

Tiffy


cyrix42


Ekko

Der Vorteil für Angestellte im Hochschulkontext ist, dass hier für mein Gefühl in der Regel verhältnismäßig mächtige Personalräte am Werk sind.
Gleichzeitig gibt es häufig Dienstanweisungen, die eben die AU-Pflicht ab Krankheitstag 4 regeln. Zumindest in NRW wurde mir von den Kolleginnen und Kollegen bisher nichts anderweitiges berichtet, auch wenn dies nicht mein Arbeitsthema und daher nicht jede Woche Diskussionspunkt ist.

Es wurde nun einige Male darauf hingewiesen, dass die AG in der Ausgestaltung der AU-Pflicht flexibel sein dürfen.
Daher gelten weiterhin die jeweiligen Dienstvereinbarungen und ich glaube kaum, dass sich diese so schnell ändern werden. Denn das würde Streit mit dem Personalrat bedeuten und da haben die wenigsten Lust drauf.

Unabhängig davon darf sich die Frage der Sinnhaftigkeit im Hochschulkontext gestellt werden. Denn wir reden hier ausschließlich von den vermuteten "Kurzurlaubern", die es ausnutzen, um mal 1 bis 2 Tage "blau" zu machen.
- Wenn Professorinnen oder Professoren krank sind, fällt halt mal ne Vorlesung aus (Wenn sie die denn selber halten)
- Wenn Promovierende krank sind, schadet das ihnen selbst meist mehr, als irgendwem sonst. Zumal diese Personengruppe ohnehin sehr frei ist, was die Arbeitszeitregelung angeht. Wenn da mal jemand einen Tag nichts macht, stört das erstmal keinen. Sie wollen promovieren, also dürfen sie die Arbeit selbst nachholen, wenn sie notwendig dafür ist. Da spart man durch blau machen nichts.
- Wenn andere wissenschaftliche ANgestellte ausfallen, mag das tatsächlich ärgerlich sein, wenn diese z.B. ein Praktikum, Vorlesung o.ä. betreuen. Aber da brennt die Hütte trotzdem nicht von ab.
- Das Technik- und Verwaltungspersonal ist ohnehin durch derartig effektive Bürokratiebremshebel verlangsamt, dass es auf die ein, zwei Tage krank nun wirklich nicht mehr ankommt. Im Gegenteil tut man sich keinen Gefallen, wenn man diese Leute durch die AU-Maßnahmen noch gängelt und zu weniger Arbeit motiviert. Langfristig verliert man da und das wissen alle Beteiligten.

Ja, Hochschulbildung ist nach wie vor sehr wichtig für Deutschland.
Aber die höchsten Verantwortlichen an diesen Insitutionen wissen auch, dass im Notfall nicht die Welt untergeht, wenn eine Hochschule mal einen Tag geschlossen hätte.

Von daher sehe ich wenig Gründe, auf eine AU-Pflicht ab Tag 1 zu pochen. Bei schwierigem Personal, kann die Hochschule das jetzt schon.

Tiffy

Professoren und Lehrkräfte für besondere Aufgaben fallen ohnehin gar nicht unter die entsprechenden Regelungen. Betroffen sind/wären nur Angestellte (wissenschaftliche, technische und solche in der Verwaltung).