Höhergruppierung richtige Stufe

Begonnen von FrauUnwissend, 19.07.2026 14:22

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FrauUnwissend

Hallo,

ich bitte um Rückmeldung zu folgendem Thema

TVÖD VKA

Momentan EG 8 Stufe 4
Zum 30.06.2026 Stufenaufstieg 5.
Aber seit 15.03.2026 vorübergehende Übertragung höhere Tätigkeit nach § 14 TVöD in EG 9c Stufe 4.
Auf dieser Stelle eine 3monatige Probezeit. Dauerhafte Übertragung am 15.06.2026.
Da aber die persönlichen Voraussetzungen nicht vorliegen ab September Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt.
Meine Fragen:
Geht eine endgültige Übertragung ohne Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen?
Wie wäre hier das richtige vorgehen?

Variante A:

März bis Ende Mai Zulage von EG 8 Stufe 4 auf 9c Stufe 4
Von 01.06 bis 15.06.2026 Zulage von EG 8 Stufe 5 auf 9c Stufe 5
Mit Ende der Probezeit erfolgte die dauerhafte Übertragung der Stelle.
Mit dauerhaften Übertragung Höhergruppierung von EG 8 Stufe 4 auf 9c Stufe 4 wg. Protokollerklärung zum § 17 TVöD
Beginn Laufzeit 15.03.2026 bis 15.03.2030 ab da dann Stufe 5.
Hier erfolgt eine Übertragung rückwirkend ab Beginn der höherwertigen Tätigkeit.
Aber da im Juni Gehalt höher war (Zulage auf Stufe 5), als jetzt im Juli (Eingruppierung EG 9c Stufe 4) wird eine Ausgleichzulage gewährt von EG 9c Stufe 4 auf Stufe 5 für die nächsten 4 Jahre bis zum erreichen der Stufe 5. Der Betrag bleibt statisch auf den Betrag EG 9c Stufe 5 für die nächsten 4 Jahre.

Variante B:

Beginn 15.03.2026 bis 01.06.2026 Zulage Unterschiedsbetrag von EG 8 Stufe 4 auf EG 9c Stufe 4 nach § 14 TVÖD.
Ab Juni Zulage aufgrund Stufe 5. § 14 wird im September durch die Zulage Nr. 7 der Anlage 1 zum TVÖD abgelöst und es erfolgt eine Zulage auf die Basisentgeltgruppe EG 8 Stufe 5. Keine dauerhafte Übertragung aufgrund fehlender persönlicher Voraussetzungen.

Wäre eine Alternative davon richtig?

Vielen Dank.