Befreiung von der Prüfungspflicht - Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 5a

Begonnen von Nic1978, 20.07.2026 22:30

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MoinMoin

Zitat von: KlammeKassen in 28.07.2026 08:39Das könnte die Threadstellerin vielleicht auch mal mit dem Personalrat besprechen, ob die sich über sowas schon einmal Gedanken gemacht haben und mit dem Arbeitgeber erörtert haben, wie die Anforderungsprofile gestaltet werden und ob das immer zeit-/sachgerecht ist
Eben, der Personalrat kann da den AG sehr gut beraten (wenn er nicht selber unter Beamtenkalkriesel leidet), insbesondere, wenn der PR am PA vorbei mal die "echten" Entscheidungsträger über diesen Missstand aufklärt.
Da habe ich in meiner Karriere mehrfach erlebt, dass diese Entscheidungsträger mit fehlerhaften Informationen vom PA beliefert wurden und dumm aus der Wäsche kucken, wenn man denen Tarifrecht und tarifliche Möglichkeiten erklärt.
Mehrfach habe ich da Sätze gehört wie:
Uns wurde gesagt das geht nicht.
Oh, dürfen wir das?
Davon höre ich zum ersten mal!
...

TVOEDAnwender

Ich möchte nicht zu viel über mich und meinen früheren Arbeitgeber preisgeben, aber ich habe dort als Personalrat durch das ständige Ansprechen der Thematik tatsächlich erreicht, dass man in dieser Frage irgendwann umgedacht hat. Zugegebenermaßen geschah das allerdings vor allem aus der Not heraus.

Der Arbeitgeber hatte nur relativ wenige klassische Stellen des mittleren Dienstes. Mir ist bewusst, dass diese Unterscheidung bei Tarifbeschäftigten eigentlich nicht passt. Der Großteil der zu besetzenden Stellen begann eher bei EG 9b aufwärts, nach Beamtenlogik also im gehobenen Dienst. Aufgrund des zunehmenden Personalmangels in einer Großstadt öffnete man sich irgendwann auch für Quereinsteiger.

Angefangen hatte diese Öffnung zunächst recht vorsichtig. Berücksichtigt wurden anfangs nur Juristen mit dem ersten Staatsexamen. Irgendwann wurde daraus dann sinngemäß "Egal, was für einen Bachelorabschluss jemand hat, wir nehmen alles."

Als Quereinsteiger wurden daher zunächst ausschließlich Personen mit einem Hochschulabschluss eingestellt. Welches Fach sie studiert hatten, spielte im Ergebnis kaum noch eine Rolle. So landeten beispielsweise auch Historiker, Archäologen oder Absolventen anderer geisteswissenschaftlicher Studiengänge mit Masterabschluss oder teilweise sogar Promotion im Sozialamt.

Diese Beschäftigten sollten anschließend alle den Verwaltungslehrgang II absolvieren. Dafür wurden sogar eigene verkürzte Lehrgänge entwickelt. Das Problem war allerdings ziemlich vorhersehbar. Viele der Akademiker hatten überhaupt kein Interesse daran, noch einmal einen solchen Lehrgang zu besuchen. Die Diskussion lief dann sinngemäß häufig so ab.

"Ich habe doch bereits einen Master. Warum sollte ich jetzt noch den Verwaltungslehrgang II machen?"

"Du hast allerdings Islamwissenschaften studiert. Das ist keine Verwaltungsausbildung."

"Aber ich habe einen Master. Dann muss ich doch mindestens EG 13 bekommen."

Ich habe deshalb von Anfang an dafür plädiert, nicht nur auf Hochschulabsolventen zu setzen. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoller gewesen, Personen mit einer dreijährigen Berufsausbildung einzustellen, gegebenenfalls ergänzt um einen bereits abgeschlossenen IHK-Fachwirt, und ihnen anschließend berufsbegleitend den Verwaltungslehrgang II zu ermöglichen.

Für viele dieser Beschäftigten bedeutet der Lehrgang einen echten beruflichen Aufstieg und eröffnet ihnen weitere berufliche Entwicklungsmöglichkeiten. Ich hatte mir davon außerdem erhofft, dass sie dem Laden für diese Chance vielleicht etwas dankbarer sind als die studierten Quereinsteiger, die man geradezu unmenschlich dazu zwingt, neben ihrem bereits vorhandenen Masterabschluss auch noch eine Verwaltungsausbildung nachzuholen. Schließlich hatten sie sich zuvor schon in den Geisteswissenschaften verausgabt und sollten nun tatsächlich noch einmal etwas Neues lernen ;-).

Es hat dann auch nur über ein Jahrzehnt gedauert, bis man diese Erkenntnis schließlich praktisch umgesetzt hat. Inzwischen wird sehr offen ausgeschrieben, auch intern. Die ausgewählten Personen werden verpflichtet, den Verwaltungslehrgang nachzuholen, sofern er für die konkrete Tätigkeit tatsächlich erforderlich ist.

Teilweise wird inzwischen sogar eine Kombination aus Verwaltungslehrgang I und II angeboten. Das hatte ich übrigens auch schon vor rund zehn Jahren vorgeschlagen.

Aber gut, zehn Jahre sind für eine Verwaltung ja beinahe eine spontane Reaktion.


Faunus

Zitat von: TVOEDAnwender in 28.07.2026 09:25Zugegebenermaßen geschah das allerdings vor allem aus der Not heraus.

Der Großteil der zu besetzenden Stellen begann eher bei EG 9b aufwärts,...

Als Quereinsteiger wurden daher zunächst ausschließlich Personen mit einem Hochschulabschluss eingestellt.
Diese Beschäftigten sollten anschließend alle den Verwaltungslehrgang II absolvieren. Viele der Akademiker hatten überhaupt kein Interesse daran, ...
"Aber ich habe einen Master. Dann muss ich doch mindestens EG 13 bekommen."

Aus meiner Sicht wäre es sinnvoller gewesen, Personen mit einer dreijährigen Berufsausbildung einzustellen, gegebenenfalls ergänzt um einen bereits abgeschlossenen IHK-Fachwirt, und ihnen anschließend berufsbegleitend den Verwaltungslehrgang II zu ermöglichen.

Es hat dann auch nur über ein Jahrzehnt gedauert, bis man diese Erkenntnis schließlich praktisch umgesetzt hat.

Und so kann man dann wieder eher E9b geeignet besetzten und muss keine E13-Stellen vergeuden 8)
Den AG zu seiner eigenen WIN-Situation tragen zu müssen...war wohl die Not, dass keine E13-Stellen vom Himmel regnen und nicht die Erkenntnis, der besseren Eignung ;)

Nimm es mir bitte nicht übel, aber ich empfehle jedem engagierten Menschen mit Ausbildung und dem Willen zu lernen keinen Arbeitsplatz im ÖD. Das wäre Perlen vor die Säue geworfen.  AN, die eine Ausbildung haben, dann ordentlich drauflegen (Weiterbildung mit Geld & Zeit) und ihren Wissensdurst nachgehen, haben beim Staat m.M. nach nichts verloren, weil ihnen die "Wertschätzung" ihres AG immer verwehrt bleiben wird, solange - egal in was und wie mies ausgebildet -  Akademiker vorgezogen sind - zumindest bei der Stellenbesetzung - nicht bei den Tätigkeiten  8) .
Wer Arbeit nur als Gelderwerb mit Sicherung sieht und sich nicht anstrengen will => ÖD perfekt!

 


MoinMoin

Zitat von: Faunus in 28.07.2026 10:05Wer Arbeit nur als Gelderwerb mit Sicherung sieht und sich nicht anstrengen will => ÖD perfekt!
Es gibt dann noch den Bereich Forschung, da war es für mich durchaus nicht Gelderwerb mit Sicherung, sondern geiles Arbeiten und fürs Hobby auch noch Kohle kriegen. 8)

TVOEDAnwender

Zitat von: Faunus in 28.07.2026 10:05Und so kann man dann wieder eher E9b geeignet besetzten und muss keine E13-Stellen vergeuden 8)
Den AG zu seiner eigenen WIN-Situation tragen zu müssen...war wohl die Not, dass keine E13-Stellen vom Himmel regnen und nicht die Erkenntnis, der besseren Eignung ;)

Nimm es mir bitte nicht übel, aber ich empfehle jedem engagierten Menschen mit Ausbildung und dem Willen zu lernen keinen Arbeitsplatz im ÖD. Das wäre Perlen vor die Säue geworfen.  AN, die eine Ausbildung haben, dann ordentlich drauflegen (Weiterbildung mit Geld & Zeit) und ihren Wissensdurst nachgehen, haben beim Staat m.M. nach nichts verloren, weil ihnen die "Wertschätzung" ihres AG immer verwehrt bleiben wird, solange - egal in was und wie mies ausgebildet -  Akademiker vorgezogen sind - zumindest bei der Stellenbesetzung - nicht bei den Tätigkeiten  8) .
Wer Arbeit nur als Gelderwerb mit Sicherung sieht und sich nicht anstrengen will => ÖD perfekt!

 



Die "Akademiker" wurden auch nur auf 9b-10-er Stellen eingesetzt. Da ist keiner bei der EG 13 jemals angekommen. Die hatten ja fast alle auch immer nur den "großen Taxischein" (=Geisteswissenschaften) studiert und waren idR froh, dass sie irgendwie in der Verwaltung gelandet sind. Aber im Herzen natürlich nicht ganz...

BAT

Wir haben jetzt eine eine Juristin mit Staatsexamen, die eine Stelle in der Unterhaltsheranziehung mit 9c belegt.

Aber Tendenz ist weiterhin, dass sich das Niveau im Laufe der Jahrzehnte verschoben hat. Heute Akademiker sind mit Bachelor früher vergleichbar, heutige Bachelor mit Auszubildenden früher, heutige Auszubildende mit Ungelernten früher.

Faunus

Zitat von: MoinMoin in 28.07.2026 10:08Es gibt dann noch den Bereich Forschung, da war es für mich durchaus nicht Gelderwerb mit Sicherung, sondern geiles Arbeiten und fürs Hobby auch noch Kohle kriegen. 8)



Als mir vor einigen Jahren gesagt wurde, ich wäre ein "Systemträger", stellte sich mir die Frage, ob ich diese "Abwärtsspirale" noch stützen möchte. Es wird geforscht, damit man (Forschung-) Gelder bekommt und nicht Erkenntnisse. Es wird gelehrt, weil man muss bzw. seine Profilneurosen pflegen kann und nicht um Erkenntnisse weiterzugeben...
Führte zu der Frage "was will ich für mich selbst"?

So unterschiedlich können die Sichtweisen sein  ;)

Faunus

Zitat von: TVOEDAnwender in 28.07.2026 10:11Die "Akademiker" wurden auch nur auf 9b-10-er Stellen eingesetzt. Da ist keiner bei der EG 13 jemals angekommen. Die hatten ja fast alle auch immer nur den "großen Taxischein" (=Geisteswissenschaften) studiert und waren idR froh, dass sie irgendwie in der Verwaltung gelandet sind. Aber im Herzen natürlich nicht ganz...

War mir schon klar, aber das Arbeitsklima mit "gefühlt" unterbezahlten "Elite"-Akademikern "muss man mögen".

MoinMoin

Zitat von: Faunus in 28.07.2026 10:36Es wird geforscht, damit man (Forschung-) Gelder bekommt und nicht Erkenntnisse.
Nun, das mag anderswo so sein, aber ich habe in der angewandten Informatik geforscht und konkrete Umsetzungsprojekte gehabt, die auch beim Menschen angekommen sind.

TVOEDAnwender

Zitat von: BAT in 28.07.2026 10:34Wir haben jetzt eine eine Juristin mit Staatsexamen, die eine Stelle in der Unterhaltsheranziehung mit 9c belegt.

Aber Tendenz ist weiterhin, dass sich das Niveau im Laufe der Jahrzehnte verschoben hat. Heute Akademiker sind mit Bachelor früher vergleichbar, heutige Bachelor mit Auszubildenden früher, heutige Auszubildende mit Ungelernten früher.
Das ist leider auch so. Ich unterrichte noch nebenberuflich. Ich habe aber auch ein paar ältere Semester (so mein alter, also knapp an die 50) dabei, aber da ist das Niveau auch teilweise sehr überschaubar. Nicht nur bei den "jungen Leuten".

TVOEDAnwender

Ich habe noch einen Ansatzpunkt für die Threaderstellerin:

Ich würde weniger auf die "Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht" abstellen. Die ist meiner Meinung nach hier nicht kriegsentscheidend. Entscheidend ist vielmehr die vorgelagerte Frage, ob die zwingende Beschränkung des Bewerberkreises auf VFA beziehungsweise VL I für eine Stelle in der Vollstreckung überhaupt sachlich gerechtfertigt ist.

Du könntest deshalb noch mit einer etwas anderen Argumentation um die Ecke kommen. Nicht mit der tariflichen Prüfungsbefreiung, sondern mit einem Vergleich zwischen Deiner Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten und den konkreten Aufgaben der ausgeschriebenen Stelle.

Gerade im Bereich Vollstreckung dürfte Deine Ausbildung keineswegs fachfremd sein. Forderungsbearbeitung, Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung, Fristenkontrolle, Zahlungsüberwachung und die Bearbeitung rechtlicher Einwendungen gehören zu den typischen Ausbildungsinhalten einer Rechtsanwaltsfachangestellten. Hinzu kommen Deine langjährige Tätigkeit im öffentlichen Dienst und Deine Erfahrung in der Kreiskasse.

Damit ist natürlich noch nicht automatisch bewiesen, dass Deine Ausbildung einem VL I vollständig gleichwertig ist. Der Arbeitgeber müsste aber deutlicher darlegen, welche für die konkrete Stelle erforderlichen Kenntnisse gerade durch den VL I beziehungsweise die VFA-Ausbildung vermittelt werden und weshalb Deine Ausbildung zusammen mit Deiner Berufserfahrung dafür nicht ausreichen soll.

Der bloße Hinweis auf die EG 9a als "Spitzenamt", auf allgemeine Qualitätssicherung und auf die hausinterne Praxis, alle EG-9a-Stellen gleich auszuschreiben, dürfte dafür allein etwas dünn sein. Als Gegenargument könnte der Arbeitgeber allerdings anführen, dass VFA beziehungsweise VL-I-Absolventen aufgrund ihrer breiteren Verwaltungsausbildung innerhalb der Kommunalverwaltung vielseitiger einsetzbar seien. Auch das müsste aber einen nachvollziehbaren Bezug zur konkreten Stellenbesetzung haben und dürfte nicht nur eine abstrakte Erwägung sein.

KlammeKassen

Zitat von: TVOEDAnwender in 28.07.2026 09:25Ich möchte nicht zu viel über mich und meinen früheren Arbeitgeber preisgeben, aber ich habe dort als Personalrat durch das ständige Ansprechen der Thematik tatsächlich erreicht, dass man in dieser Frage irgendwann umgedacht hat. Zugegebenermaßen geschah das allerdings vor allem aus der Not heraus.

Der Arbeitgeber hatte nur relativ wenige klassische Stellen des mittleren Dienstes. Mir ist bewusst, dass diese Unterscheidung bei Tarifbeschäftigten eigentlich nicht passt. Der Großteil der zu besetzenden Stellen begann eher bei EG 9b aufwärts, nach Beamtenlogik also im gehobenen Dienst. Aufgrund des zunehmenden Personalmangels in einer Großstadt öffnete man sich irgendwann auch für Quereinsteiger.

Angefangen hatte diese Öffnung zunächst recht vorsichtig. Berücksichtigt wurden anfangs nur Juristen mit dem ersten Staatsexamen. Irgendwann wurde daraus dann sinngemäß "Egal, was für einen Bachelorabschluss jemand hat, wir nehmen alles."

Als Quereinsteiger wurden daher zunächst ausschließlich Personen mit einem Hochschulabschluss eingestellt. Welches Fach sie studiert hatten, spielte im Ergebnis kaum noch eine Rolle. So landeten beispielsweise auch Historiker, Archäologen oder Absolventen anderer geisteswissenschaftlicher Studiengänge mit Masterabschluss oder teilweise sogar Promotion im Sozialamt.

Diese Beschäftigten sollten anschließend alle den Verwaltungslehrgang II absolvieren. Dafür wurden sogar eigene verkürzte Lehrgänge entwickelt. Das Problem war allerdings ziemlich vorhersehbar. Viele der Akademiker hatten überhaupt kein Interesse daran, noch einmal einen solchen Lehrgang zu besuchen. Die Diskussion lief dann sinngemäß häufig so ab.

"Ich habe doch bereits einen Master. Warum sollte ich jetzt noch den Verwaltungslehrgang II machen?"

"Du hast allerdings Islamwissenschaften studiert. Das ist keine Verwaltungsausbildung."

"Aber ich habe einen Master. Dann muss ich doch mindestens EG 13 bekommen."

Ich habe deshalb von Anfang an dafür plädiert, nicht nur auf Hochschulabsolventen zu setzen. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoller gewesen, Personen mit einer dreijährigen Berufsausbildung einzustellen, gegebenenfalls ergänzt um einen bereits abgeschlossenen IHK-Fachwirt, und ihnen anschließend berufsbegleitend den Verwaltungslehrgang II zu ermöglichen.

Für viele dieser Beschäftigten bedeutet der Lehrgang einen echten beruflichen Aufstieg und eröffnet ihnen weitere berufliche Entwicklungsmöglichkeiten. Ich hatte mir davon außerdem erhofft, dass sie dem Laden für diese Chance vielleicht etwas dankbarer sind als die studierten Quereinsteiger, die man geradezu unmenschlich dazu zwingt, neben ihrem bereits vorhandenen Masterabschluss auch noch eine Verwaltungsausbildung nachzuholen. Schließlich hatten sie sich zuvor schon in den Geisteswissenschaften verausgabt und sollten nun tatsächlich noch einmal etwas Neues lernen ;-).

Es hat dann auch nur über ein Jahrzehnt gedauert, bis man diese Erkenntnis schließlich praktisch umgesetzt hat. Inzwischen wird sehr offen ausgeschrieben, auch intern. Die ausgewählten Personen werden verpflichtet, den Verwaltungslehrgang nachzuholen, sofern er für die konkrete Tätigkeit tatsächlich erforderlich ist.

Teilweise wird inzwischen sogar eine Kombination aus Verwaltungslehrgang I und II angeboten. Das hatte ich übrigens auch schon vor rund zehn Jahren vorgeschlagen.

Aber gut, zehn Jahre sind für eine Verwaltung ja beinahe eine spontane Reaktion.



Es geht hier um eine Stelle in einem kfm. Bereich.

Und da haben Leute, die eine Kaufmannslehre absolviert haben (Einzelnhandel, Groß- und Außenhandel, Bank, Industrie...) oder mit einem BWL Studium (ab EG09b dann) die besseren Voraussetzungen. Die Kenntnisse sind durch die Ausbildung oder das Studium dann so tiefgründig - die kann dir ein VL II gar nicht bieten - zumal dieser ja nicht nur den Finanzbereich behandelt, sondern dort vielleicht einen Teil darstellt.

Sowohl die kfm. Ausbildung als auch das BWL Studium enthalten die Arbeit mit Gesetzen, so dass das auch nichts fachfremdes ist.


Ebenfalls würde einem ein VLII Lehrgang nichts für eine Ingenieursstelle bringen - auch da ist ein Bauingenieur deutlich besser geeignet.

Oder ein Umweltwissenschaftler/Biologe/Agraringenieur für bestimmte Tätigkeiten im Naturschutzbereich...

KlammeKassen

Zitat von: TVOEDAnwender in Gestern um 15:59Ich habe noch einen Ansatzpunkt für die Threaderstellerin:

Ich würde weniger auf die "Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht" abstellen. Die ist meiner Meinung nach hier nicht kriegsentscheidend. Entscheidend ist vielmehr die vorgelagerte Frage, ob die zwingende Beschränkung des Bewerberkreises auf VFA beziehungsweise VL I für eine Stelle in der Vollstreckung überhaupt sachlich gerechtfertigt ist.

Du könntest deshalb noch mit einer etwas anderen Argumentation um die Ecke kommen. Nicht mit der tariflichen Prüfungsbefreiung, sondern mit einem Vergleich zwischen Deiner Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten und den konkreten Aufgaben der ausgeschriebenen Stelle.

Gerade im Bereich Vollstreckung dürfte Deine Ausbildung keineswegs fachfremd sein. Forderungsbearbeitung, Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung, Fristenkontrolle, Zahlungsüberwachung und die Bearbeitung rechtlicher Einwendungen gehören zu den typischen Ausbildungsinhalten einer Rechtsanwaltsfachangestellten. Hinzu kommen Deine langjährige Tätigkeit im öffentlichen Dienst und Deine Erfahrung in der Kreiskasse.

Damit ist natürlich noch nicht automatisch bewiesen, dass Deine Ausbildung einem VL I vollständig gleichwertig ist. Der Arbeitgeber müsste aber deutlicher darlegen, welche für die konkrete Stelle erforderlichen Kenntnisse gerade durch den VL I beziehungsweise die VFA-Ausbildung vermittelt werden und weshalb Deine Ausbildung zusammen mit Deiner Berufserfahrung dafür nicht ausreichen soll.

Der bloße Hinweis auf die EG 9a als "Spitzenamt", auf allgemeine Qualitätssicherung und auf die hausinterne Praxis, alle EG-9a-Stellen gleich auszuschreiben, dürfte dafür allein etwas dünn sein. Als Gegenargument könnte der Arbeitgeber allerdings anführen, dass VFA beziehungsweise VL-I-Absolventen aufgrund ihrer breiteren Verwaltungsausbildung innerhalb der Kommunalverwaltung vielseitiger einsetzbar seien. Auch das müsste aber einen nachvollziehbaren Bezug zur konkreten Stellenbesetzung haben und dürfte nicht nur eine abstrakte Erwägung sein.

Spannend, dass du jetzt auch endlich dort angekommen bist :).
Damals schriebst du mir dazu noch etwas anderes (siehe Beitrag 21.07.2026 20:18).

Es gibt einfach auch Jobs in der Verwaltung, bei dem du als Quereinsteiger besser geeignet bist. Ist nunmal so, auch wenn es viele, die ursprünglich aus der Verwaltung kommen, nicht hören wollen.

Insbesondere sind in diesem Bereich alle Kollegen über 40 Jahre nicht zu gebrauchen, weil die Kameralistik gelernt haben.... da bringt ein ein alter Vwfa oder VL I gar nichts.... erfüllt das zwar formal, die Kenntnisse über Doppik sind aber null vorhanden und die braucht es heute im Finanzbereich zwingend

TVOEDAnwender

Die Diskussion hat ja mehrere Ebenen und es wird auch nicht leicht für die Threaderstellerin, denn wenn der Arbeitgeber nachvollziehbare Gründe vorliegt, warum er nur Beschäftigte mit VFA/VL 1 will, gewinnt sie keinen Blumentopf. Das könnte man auch für den Bereich Vollstreckung sicherlich begründen können.