Jahressonderzahlung Zulagen?

Begonnen von Marlenka, 22.07.2026 12:02

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Marlenka

Hallo, ich bin im Netz nicht fündig geworden oder habe es einfach nicht verstanden.. Welche Zulagen werden zur Jahressonderzahlung gezählt? Ich erhalte eine Zulage wegen höherwertigen Aufgaben. Mal lese ich, dass die nicht einberechnet wird und dann heißt es doch. Ich dachte grundsätzliche wird nur das Brutto als Referenz gesehen und keine Zulage wird beachtet.. Wahrscheinlich habt ihr es schon gemerkt, ich bin neu und verwechsele hier vielleicht auch was. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen :)

andi1504

Hallo Marlenka,

wenn Du im TVöD bist, ist das in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlte Entgelt die Referenz für die 85 %. Es bleiben nur Entgelte für Überstunden und Mehrarbeit sowie Leistungszulagen, Leistungs- und Erfolgsprämien unberücksichtigt. Siehe § 20 TVöD. Die persönliche Zulage für die Übertragung vorübergehender höherwertiger Tätigkeit wird also mit berücksichtigt, soweit diese in den Referenzmonaten gezahlt wurde.