[MV] Amtsangemessene Alimentation

Begonnen von IchLiebeBeamtentum, 25.07.2026 20:31

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Oh man!

Der Stempel unter dem Zeugnis ist der Verwaltungsakt . Und da steht die Unterschrift des Schulleiters . Der muss nach Gesetz Beamter sein!

Oder wie war die Frage gemeint ?


Liebe Grüße


Schneewitchen

Zitat von: Oh man! in 31.08.2026 20:18Der Stempel unter dem Zeugnis ist der Verwaltungsakt . Und da steht die Unterschrift des Schulleiters . Der muss nach Gesetz Beamter sein!

Oder wie war die Frage gemeint ?


Liebe Grüße



Stimmt, der Schulleiter unterschreibt. Das hätte ich nicht berücksichtigt. Danke für den Hinweis👍! Insofern gibt es keinen sachlichen Grund, dass die Lehrer verbeamtet sein müssen.
Deus hic finitur

IchLiebeBeamtentum

Zitat von: Schneewitchen in 31.08.2026 20:34Stimmt, der Schulleiter unterschreibt. Das hätte ich nicht berücksichtigt. Danke für den Hinweis👍! Insofern gibt es keinen sachlichen Grund, dass die Lehrer verbeamtet sein müssen.

Wie  einfach die Welt doch sein kann.

Schneewitchen

Deus hic finitur

Schneewitchen

Aber mal eine blöde Frage: Mal angenommen, in der Zukunft werden Lehrer nicht mehr verbeamtet. Die Schulleiter müssen dann aber Beamte sein. Wie soll das dann funktionieren?

Die Länder haben ja auch allgemeine Altersgrenzen für die Verbeamtung. Schulleiter wird man aber in der Regel nicht in jungen Jahren. Könnte das dann nicht etwas schwierig werden?

Weitere Annahme: Ein Angestellter Lehrer bewirbt sich erfolgreich auf die Schulleiterstelle seiner Schule. Er wird dann verbeamtet. Zwei Jahre später möchte er aber diese Stelle nicht mehr ausüben und wieder eine ganz normale Lehrerstelle übernehmen. Wird er dann wieder aus dem Beamtenverhältnis entlassen?
Deus hic finitur

AltStrG

Zitat von: Oh man! in 31.08.2026 20:18Der Stempel unter dem Zeugnis ist der Verwaltungsakt . Und da steht die Unterschrift des Schulleiters . Der muss nach Gesetz Beamter sein!

Oder wie war die Frage gemeint ?


Liebe Grüße



Nein. Der rechtliche Unterschied liegt nicht darin, wer die Aufgabe ausführt, sondern woraus sich die Befugnis ableitet. Ein öffentlich-rechtliches Treuverhältnis auf Angestelltenbasis reicht. Bis hin zum Schulleiter u.a.

AltStrG


Schneewitchen

Deus hic finitur

IchLiebeBeamtentum

Zitat von: AltStrG in 31.08.2026 22:48Nein. Der rechtliche Unterschied liegt nicht darin, wer die Aufgabe ausführt, sondern woraus sich die Befugnis ableitet. Ein öffentlich-rechtliches Treuverhältnis auf Angestelltenbasis reicht. Bis hin zum Schulleiter u.a.

Zum Glück bist du kein Politiker.

AltStrG

Zitat von: IchLiebeBeamtentum in 01.09.2026 16:50Zum Glück bist du kein Politiker.

Ich beschäftige mich mit dem Recht, nicht mit der Politik.

IchLiebeBeamtentum

Es kristallisieren sich immer mehr Entwürfe für Beschlussvorlagen heraus. Brandenburg ist dabei immer noch Spitzenreiter. Sollte sich Mecklenburg im untersten Drittel oder gar im Mittelfeld ansiedeln, dann erwarte ich eine Steigerung von 3-5 %. Wie seht ihr das?

RedDearTiger

Es brauch dringend ein Urteil, welches das fiktive Partnereinkommen einkassiert, ansonsten werden wir nichtmal die 3-5% erhalten. Warum auch, wenn man alles umgehen kann; dann bleibt es bei dem was die Tarifbeschäftigten erhalten haben...
und 41h Arbeitswoche.

IchLiebeBeamtentum

Das hört sich ja sogar nach einer Verschlechterung an.