Stufenlaufzeit nach Rückkehr aus Elternzeit und anschließender Höhergruppierung

Begonnen von roseblackk, Gestern um 15:49

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roseblackk

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu einer Kombination von Elternzeit und Höhergruppierung nach TVöD-VKA.

Derzeit befinde ich mich in EG 9b. Nach meiner Rückkehr aus der Elternzeit ist vorgesehen, dass ich wenige Monate später dauerhaft Aufgaben einer höher bewerteten Stelle übernehme, sodass eine Eingruppierung in EG 10 erfolgen soll.

Nun frage ich mich, wie sich die Elternzeit auf die Stufenlaufzeit auswirkt und welcher Zeitpunkt für die Höhergruppierung maßgeblich ist.

Mich interessieren insbesondere folgende Punkte:

Wird die vor der Elternzeit bereits zurückgelegte Stufenlaufzeit vollständig berücksichtigt?
Beginnt mit der Höhergruppierung eine neue Stufenlaufzeit oder werden bereits erworbene Zeiten teilweise angerechnet?
Macht es einen Unterschied, ob die Höhergruppierung direkt mit der Rückkehr oder erst einige Monate später erfolgt?
Gibt es tarifliche Regelungen oder praktische Erfahrungen, auf die man in einer solchen Konstellation besonders achten sollte?

Falls jemand einen vergleichbaren Fall hatte oder entsprechende Kenntnisse aus der Personalstelle besitzt, würde ich mich über eine Einschätzung freuen.

Vielen Dank im Voraus!

Maggus

Hallo,
die bisher verbrachte Stufenlaufzeit bleibt während der Elternzeit (max. 5 Jahre) eingefroren. D.h. es wird nicht weitergerechnet aber die Zeit verfällt auch nicht und mit der Rückkehr auf eine gleichwertige Tätigkeit (EG) läuft die Stufenlaufzeit dann nahtlos weiter.
Mit Übertragung einer höherwertigeren Tätigkeit erfolgt im TVöD die stufengleiche Höhergruppierung. Die Stufenlaufzeit beginnt mit der Höhergruppierung neu an zu laufen.

Wenn sich der MA kurz vor einem Stufenwechsel befindet, ist es - wenn möglich - sinnvoll, die Übertragung der höherwertigeren Tätigkeit entsprechend zu planen.

NWB