Personalrat

Begonnen von stevewaldi, 28.07.2026 11:32

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stevewaldi

Moin,
vorab...ich bin neu hier...Hallo erstmal
Eine Frage:
bei uns stehen Neuwahlen des Personalrates an. Dabei sind 2 ordentliche Mitglieder im Urlaub. Dürfen die bei der Wahl des Vorsitzenden eine Stimme via Telefon abgeben?

Habe sonst noch nichts damit zu tun gehabt. Bin erster "Nachrücker".
Danke für eure Infos

Faunus

Nein!
Dafür gibt es die Briefwahl!

Maggus

@Faunus: Briefwahl für die Wahl des Vorsitzenden in der konstituierenden Sitzung?


@stevaldi: die Wahlordnung / LPVG schreiben vor wann bis wann die konstituierende Sitzung des Personalrats stattfinden muss. i.d.R. heißt es innerhalb von 6 Arbeitstagen nach dem Wahltag (Gesamtpersonalrat ggf. abweichend). In der konstituierenden Sitzung finden entscheidet das neu gewählte Gremium wer den Vorsitz und den stv. Vorsitz übernimmt. Wenn Anspruch auf Freistellung besteht wird dies ebenfalls entschieden.
Einzuladen sind alle ordentlich gewählten Mitglieder und im Verhinderungsfall springen die Ersatzmitglieder ein und haben Stimmrecht.

Faunus

Pardon!
ich hatte nur "personalratswahlen" gelesen. Asche auf mein Haupt!
Stichwort: Ersatzmitglieder.

stevewaldi

Danke für die Infos

Fitch


Dürfen die bei der Wahl des Vorsitzenden eine Stimme via Telefon abgeben?


Ja

Maggus

@Fitsch:  Die beiden PR-Mitglieder befinden sich im Urlaub und sind damit verhindert. Dafür gibt es Ersatzmitglieder.

Das VG Köln hat im März 2014 entschieden, ein Personalratsmitglied sei während seines Erholungsurlaubs an der Ausübung von Personalratstätigkeit objektiv verhindert und deshalb zwingend durch das zuständige Ersatzmitglied zu vertreten.


MoinMoin

Zitat von: Maggus in 04.08.2026 08:01@Fitsch:  Die beiden PR-Mitglieder befinden sich im Urlaub und sind damit verhindert. Dafür gibt es Ersatzmitglieder.

Das VG Köln hat im März 2014 entschieden, ein Personalratsmitglied sei während seines Erholungsurlaubs an der Ausübung von Personalratstätigkeit objektiv verhindert und deshalb zwingend durch das zuständige Ersatzmitglied zu vertreten.


Das war aber zu Zeiten, als man nur in Präsenz Sitzungen machte (machen durfte).
Wenn die konstituierende Sitzung per ViKo gemacht wird, dann sieht es uU anders aus.

Das ganze ist natürlich problematisch, wenn die Ersatzmitglieder anders abstimmen würden, als die vollwertigen Mitglieder.
Dann wird B statt A zum Vorsitz gewählt und bei der nächsten Sitzung wieder abgewählt, wenn die Ersatzmitglieder den die das Falsche gewählt haben.

Vollstrecker

Urlaub ist Urlaub. Hat ein PR-Mitglied Urlaub, darf er nicht an Sitzungen teilnehmen. Egal ob Videokonferenz oder Präsenz. Dafür sind Ersatzmitglieder dann da.

Wir hatten da mal eine Rechtsberatung, weil ein Thema in einer Sitzung aufkam, wo ein ordentliches Mitglied sehr großes Interesse daran hatte, teilzunehmen. Der hatte aber Urlaub. Ergebnis: Er durfte nicht teilnehmen.

U.a. findet man auch dazu:

ZitatVG Köln, Beschluss vom 28.03.2014 – 33 K 5730/13.PVB

Das Gericht stellt klar: Während genehmigten Erholungsurlaubs ist dem Mitglied die Personalratsarbeit nicht zuzumuten; die Teilnahme an Sitzung und Abstimmung ist daher unzulässig. Es liegt nicht in der Entscheidungsbefugnis des Mitglieds, trotzdem teilzunehmen.
Wichtig: Selbst eine spätere, rückwirkende Urlaubsaufhebung heilt das nicht. Die Urlaubsgenehmigung muss vor Beginn der Sitzung wirksam aufgehoben sein. Sonst muss das zuständige Ersatzmitglied teilnehmen. Im Fall wurde eine Wahl wegen der unzulässigen Mitwirkung für unwirksam erklärt.

Quellen:

§ 28 Abs. 1 LPVG NRW, amtliches Landesrecht NRW: https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/14062023-personalvertretungsgesetz-fuer-das-land-nordrhein-westfalen/

VG Köln, 28.03.2014 – 33 K 5730/13.PVB (Volltext): https://de.openlegaldata.io/case/vg-koln-2014-03-28-33-k-573013pvb

Kleine Einschränkung: Die Kölner Entscheidung betraf formal das BPersVG, aber die Regelung zum Ersatzmitglied bei zeitweiliger Verhinderung entspricht hier dem § 28 LPVG NRW. Die Argumentation ist deshalb für NRW sehr gut übertragbar.

MoinMoin

Danke @Vollstrecker.
Ich dachte Personalratstätigkeit ist ehrenamtliche Tätigkeit. Und somit ist man da nie im Urlaub  ;D

Aber so what.
Dann werden die Sitzungsentscheidungen annulliert und es muss dann nachgeholt werden? Und dann mit dem Mitglieder, die nicht im Urlaub sind? Also mit der ursprünglichen und dann bleibt alles beim alten... oh man....

Fitch

Die Wahl zum Vorsitz hat nichts mit Vollmitglied oder Ersatzmitglied zu tun.

Hier wählen ALLE mit.

Somit hat jeder eine Stimme.

Anders natürlich wenn das Gremium tagt und über die Einrichtung der Kantine entscheidet. Da hat derjenige , der im Urlaub ist, natürlich nix zu melden.

Vollstrecker

@MoinMoin: Ja, es ist ein Ehrenamt, aber ein gesetzlich geregeltes mit festgelegten Rechten und Pflichten. Es ist ein öffentlich-rechtliches Ehrenamt, dass damit auch an Recht und Gesetz gebunden ist.  ;)

Wir haben in unserem Gremium jemanden, der Fachmann nur für diese ganzen internen Dinge ist, damit der PR keine Formfehler macht. Als der uns mal aufgeklärt hat, was man darf oder nicht darf, was man muss usw. da habe ich die Ohren aber aufgestellt und ich war schon 15 Jahre im PR.  ;D
Nur mal so eine Sache...und davon hat der uns etliche erzählt: Ein Ersatzmitglied des PR ist erst PR-Mitglied, wenn er für ein ordentliches PR-Mitglied nachrückt. Solange er quasi Ersatz ist, ist er kein Mitglied im PR und kann als solches dann auch keine Rechte für sich beanspruchen. Und sei es hier nur ein Mitarbeitergespräch, weil sich jemand an ihn wendet, weil er ja weiß, dass der ja im PR ist.


@Fitch: Ich weiß nicht, welches LPVG bei Euch ist, aber auch eine konstituierende Sitzung ist rechtlich eine Personalratssitzung wie alle anderen auch. (§28 LPVG NRW plus div. Kommentierungen dazu). Dementsprechend ist auch hier nur das Gremium anwesend und nicht alle. Auch wenn alle gerne würden. 😉 Und wer Urlaub hat, hat Urlaub, wer krank ist, ist krank. Das wären ungültige Stimmen.