Wiedereingliederung Abordnung Versetzung Arbeitskonflikt

Begonnen von BundBund, 28.07.2026 15:48

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BundBund


Hallo liebe Forummitglieder,

Ihre Empfehlung und Ihren Rat dringend gefragt:

Es geht um eine Bundesbeamtin, die erst seit vier Jahren Bundesbeamtin auf Lebenszeit ist und wegen Arbeitskonflikten mit den Kollegen seit mehr als 1,5 Jahren krankgeschrieben wurde. Anfang November 2025 beim Gespräch mit BEM (outgesourced) und mit dem Referatsleiter seitens der Beamtin Ihre Arbeitsmotivation und Bereitschaft für die Arbeit an einer anderen Dienststelle und anderen Liegenschaften angemeldet, da alleine der Gebäudekomplex eine Traume verursacht hatte. Hierzu wurde auch das Attest von dem psychotherapeutischen Arzt dem BEM vorgelegt. Seitens BEM wurde eine Maßnahme geschrieben, dass für die Beamtin ein leidensgerechter Arbeitsplatz in einem neuen Arbeitsbereich gefunden werden soll, und diese wurde an die Personalabteilung durch BEM geschickt. Darauf wurde von der Personalabteilung keine Antwort gegeben. Auch weiteres Nachhaken von BEM war erfolglos. Zudem sind weitere Fragen von der Beamtin an die Personalabteilung, was sie hierzu tun soll und wie das Vorgehen sein soll, unbeantwortet geblieben. Mit der Begründung wegen Untätigkeit der Behörde hat das BEM das Verfahren einseitig im Juni 2026 eingestellt.

Am 1. Juli 2026 fand die amtsärztliche Untersuchung statt, mit dem Gutachten, dass 100 % Dienstfähigkeit und schwelende Arbeitskonflikte zu Krankheit führen können.
Die Beamtin ist noch bis Anfang August krankgeschrieben. Ein erneutes Attest für die Beamtin, dass die alte Dienststelle zurückzukehren unzumutbar ist und der Gebäudekomplex sie wieder krankmachen würde, wurde an die Personalabteilung geschickt und da nochmal geschrieben, dass die Beamtin sich auf eine leidensgerechte Dienststelle freut. 
Es wurde mit keiner anderen Abteilung oder Stelle außer dem Referatsleiter, der Personalabteilung und dem BEM (outgesourced) kontaktiert, da immer wieder die kauende Vergangenheit der Beamtin gesundheitlich nicht gut tut. Sie möchte an einer anderen Liegenschaft und an einer neuen Arbeitsstelle oder in einer anderen Behörde anfangen. Sie denkt, eine Bewerbung wegen langzeitiger Krankheit und fehlender aktueller Bewertung schwierig sein würde und alles für sie als Bewerberin kein gutes Bild abgeben würde.
 
Wie kann die Beamtin hierzu vorgehen? Kann die Behörde die Beamtin in irgendeiner Art und Weise beschuldigen? Soll sie von einem Anwalt beraten lassen über ihre Rechte?
Auch damit das BEM-Verfahren wieder eingeschaltet werden kann, ist das stufenweise Wiedereingliederungsformular auszufüllen und an die Personalabteilung zu schicken, wäre der richtige Weg, oder kann die Beamtin sich weiterhin krankschreiben lassen und warten, bis die Behörde ihr eine Stelle anbietet?
Wenn die stufenweise Wiedereingliederung beantragt werden soll, wo soll die Beamtin anfangen? Es gibt ja keine Stelle für sie! Wie soll eine Abordnung und Versetzung in diesem Fall stattfinden?
Im Rahmen der Wiedereingliederung kann die Behörde von ihr verlangen, zu alter Dienststelle zu kommen? Was passiert dann, wenn sie deswegen wieder krank sein wird? Droht ihr vorzeitiger Ruhestand, obwohl sie nicht mal in den Ruhestand gehen kann und dienstfähig ist?
Was soll sie tun?

Vielen Dank für Ihren Rat und Ihre Empfehlung.
BundBund

Daninjo

Soll sie von einem Anwalt beraten lassen über ihre Rechte?

Ja.

BundBund

Gibt es keine weitere Empfehlung, Erfahrung, Rat...

clarion

Das Problem dürfte sein, dass die Dienststelle andere Häuser fragen müssen, ob diese eine passende Arbeitsstelle für die Kollegin haben. Und es ist gerade Urlaubsszeit.

Ich würde eine weitere Krankschreibung anraten, und parallel höflich bei allen bisher Beteiligten nachfragen, ob etwas und wenn ja was unternommen wurde, um eine andere Arbeitsstelle für sie zu finden. Dabei schadet es sicher nicht zu betonen, dass man gern wieder arbeiten möchte, aber unter den gegebenen Umständen nicht an den alten Arbeitsplatz zurück kann.

BundBund

Zitat von: clarion in Gestern um 10:56Das Problem dürfte sein, dass die Dienststelle andere Häuser fragen müssen, ob diese eine passende Arbeitsstelle für die Kollegin haben. Und es ist gerade Urlaubsszeit.

Ich würde eine weitere Krankschreibung anraten, und parallel höflich bei allen bisher Beteiligten nachfragen, ob etwas und wenn ja was unternommen wurde, um eine andere Arbeitsstelle für sie zu finden. Dabei schadet es sicher nicht zu betonen, dass man gern wieder arbeiten möchte, aber unter den gegebenen Umständen nicht an den alten Arbeitsplatz zurück kann.

Vielen Dank.
Leieder das Problem ist, beantwortet die Personalabteilung gar nicht. Systemzugriff ist auch nicht vorhanden.
Muss jetzt die stufenweise Wiedereingliederungsformular ausgefüllt und an die Behörde schicken oder kann man weiterhin krankschreiben lassen und weiterhin abwarten bis die Personalabteilung etwas findet und zur Dienst ruft.

clarion

Gibt es schon das schriftliche Gutachten vom Amtsarzt? Wenn ja, müsste die Personalstelle bereits wissen, dass ein neuer Arbeitsplatz gesucht werden soll, dieses allerdings erst ein paar Tagen. Nochmals, wir haben Urlaubszeit. Wenn nein, ist die Personalstelle möglicherweise noch im Tal der Ahnungslosen und hat noch keinen Plan.

Ich persönlich würde immer wieder offensiv auf die Personalstelle zugehen und den Sachstand kommunizieren. Ein Formular würde ich nicht ausfüllen, allerdings stattdessen eine formlose E-Mail schreiben, und den Sachstand mitteilen und darum bitten, dass man Dir wiederum mitteilt, wie es jetzt weiter gehen soll.

BundBund

"Ich würde eine weitere Krankschreibung anraten, und parallel höflich bei allen bisher Beteiligten nachfragen, ob etwas und wenn ja was unternommen wurde, um eine andere Arbeitsstelle für sie zu finden. Dabei schadet es sicher nicht zu betonen, dass man gern wieder arbeiten möchte, aber unter den gegebenen Umständen nicht an den alten Arbeitsplatz zurück kann."

Obwohl der Amtsartz "ab sofort Dienstfähig" geschrieben hat, kann man von dem Hausartzt krankgeschrieben werden?

Schneewitchen

Zitat von: BundBund in Heute um 11:48"Ich würde eine weitere Krankschreibung anraten, und parallel höflich bei allen bisher Beteiligten nachfragen, ob etwas und wenn ja was unternommen wurde, um eine andere Arbeitsstelle für sie zu finden. Dabei schadet es sicher nicht zu betonen, dass man gern wieder arbeiten möchte, aber unter den gegebenen Umständen nicht an den alten Arbeitsplatz zurück kann."

Obwohl der Amtsartz "ab sofort Dienstfähig" geschrieben hat, kann man von dem Hausartzt krankgeschrieben werden?

Hat der Amtsarzt nicht einerseits die 100% Diensfähigkeit attestiert, gleichzeitig aber auch dokumtiert, dass ein schwelender Arbeitskonflikt zu einer weiteren Erkrankung führen kann?

Sofern ich das so richtig verstanden habe, wäre m.E. tatsächlich eine weiter Krankschreibung über den Hausarzt nicht unlogisch, denn bislang hat sich an der dienstlichen Situation der betr. Beamtin ja nichts getan.
Würde sie jetzt wieder in den Dienst zurückkehren, so würde sie genau der Situation wieder ausgesetzt, die sie krank gemacht hat.
Dies ist m.E. so nicht zumutbar. Daher kann man sich davor, nach dem Stand der Dinge, nur durch eine weitere Krankschreibung schützen.
Wie hier schon geschrieben wurde, würde ich weiter den Kontakt mit allen Verfahrensbeteiligten suchen. Hierbei sollte alles schön akribisch dokumentiert werden.

Wenn sich aber nachhaltig und erkennbar gar nichts tut, dann würde ich die Sache final in die Hände eines Anwalts legen.

Diese ganze BEM Geschichte hat den Hintergrund, dass die AG in Krankheitsfällen von bestimmter Dauer und Häufigkeit nachweisen müssen, dass sie alles erdenkliche getan haben,um den betreffenden AN wieder in die Arbeit zu integrieren.

Um vorliegenden Fall hat das BEM mit der Beamtin eine Maßnahme vereinbart, die genau das erreichen soll. Wenn sich jetzt die Beschäftigungsbehörde nicht regt und damit in dem Verfahren erkennbar nicht mitwirken sollte, so hätte man bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung m.E. recht gute Karten.....!

Aber noch einmal:  Derzeit würde ich weiter den Kontakt zu den Verfahrensbeteiligten suchen und versuchen, das Problem kooperativ zu lösen.

Deus hic finitur