[BW] Pflegebedürftigkeit von Angehörigen?

Begonnen von Jepsen, Gestern um 19:17

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Jepsen

Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrungen mit der Beantragung von Pflegeleistungen für Beihilfeberechtigte (z. B. Ehegatten oder Kinder)? Leisten da die Beihilfe und die PKV (und ggf. private Pflegezusatzversicherungen)? Gibt es dafür bestimmte Foren oder vertrauenswürdige Quellen bzw. Berater?

Grüße

Ozymandias

Man stellt den Antrag bei der PKV. Diese leiten dann das Pflegegutachten ein.

Die Beihilfe richtet sich nach dem Gutachten und zahlt dann z.B. 50-70% des Pflegegeldes, bzw. der anderen Leistungen. Oftmals gibt es dann einen Abschlag für 6 Monate, dann muss man das Pflegegeld neu beantragen, bzw. findet dann auch die 6-montatige vorgeschriebene Pflegeberatung statt.

Der erste Ansprechpartner ist jedenfalls die PKV, bzw. die Abteilung der PPV dort.

Jepsen

VIELEN DANK DIR! Gilt so eine Einstufung dann auch rückwirkend?

NWB

Die Einstufung gilt ab dem Monat, in dem die Pflegebegutachtung stattgefunden hat und ein Pflegegrad festgestellt wurde.

Ozymandias

Zitat von: Jepsen in Heute um 09:10VIELEN DANK DIR! Gilt so eine Einstufung dann auch rückwirkend?

Wenn man z.B. heute am 29.07 den Antrag noch stellt dann gilt dieser maximal rückwirkend bis zum 01.07.
Für Juli kann man dann noch Pflegegeld bekommen.

Weiter rückwirkend geht theoretisch nur bei Beratungsfehlern z.B. im Krankenhaus/Entlassungsmanagement.

@NWB Es gilt ab dem Monat der Antragsstellung, wenn alle Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt vorlagen.

NWB


Jepsen

Zitat von: Ozymandias in Heute um 11:32Weiter rückwirkend geht theoretisch nur bei Beratungsfehlern z.B. im Krankenhaus/Entlassungsmanagement.

Danke für eure Antworten! Kannst du zu dem zitierten Satz mehr sagen? Gibt es da eine Quelle zu? Die Person, die es betrifft, hat erst kurz vor Entlassung im Krankenhaus davon erfahren, dass das Thema Pflegegrad eine Option ist. Da lag sie schon zwei Monate dort.

Ozymandias

Zitat von: Jepsen in Heute um 19:51Danke für eure Antworten! Kannst du zu dem zitierten Satz mehr sagen? Gibt es da eine Quelle zu? Die Person, die es betrifft, hat erst kurz vor Entlassung im Krankenhaus davon erfahren, dass das Thema Pflegegrad eine Option ist. Da lag sie schon zwei Monate dort.

https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Urteil-Rueckwirkend-Pflegegeld-weil-Klinik-nicht-darueber-informiert-hatte-420707.html

Während des Krankenhausaufenthalts sollte kein Anspruch auf Pflegegeld bestanden haben, danach wurde die Person ja informiert. Manchmal passiert das eben nicht.

Am besten nachweisbar (!!!) noch im Juli den Antrag stellen.
Post ist vermutlich jetzt zu langsam.