Widerspruch gegen Klasur - Inspektoranwärter

Begonnen von destiny, 30.07.2026 07:24

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destiny

Hat schon mal jemand Widerpruch gegen ein Klausurergebnis erhoben?
Die Klausur wurde endgültig nicht bestanden und somit wurde der Beamte auf Widerruf sofort aus dem Dienst entlassen, nach 2 Jahren.

Die Hinweise des Dozenten in der Klausur sind widersprüchlich.
Bei der 2. Korrektur wurden §§ angeführt und als falsch angemerkt, die in der Klausur überhaupt nicht genannt wurden.

Und ... lt. Prüfungsordung muss der Dozent die Klausur prüfen, der gelehrt hat. Aber dieser ist nicht mehr an der Hochschule.
So wie es gelehrt wurde, ist es in der Klausur als falsch ausgewiesen.

Hat jemand Erfahrungen?

Schild123

Auf welche Prüfungsordnung beziehst du dich eigentlich?

Da gibt es bestimmt irgendwelche Sonderregeln dazu, was passiert, wenn ein Dozent ausscheidet und wie die Klausur dann korrigiert werden muss.

Ich würde erstmal:

- Akteneinsicht beantragen, falls das geht
- auffällige Fehlkorrekturen raussuchen

Falls mit einem Skript gelehrt wurde: alles damit abgleichen, einen Dozenten fragen, zu dem du ein gutes/vertrauliches Verhältnis hast, ganz wichtig: Der Dozent darf nicht im zuständigen Prüfungsamt sein!!
Mal schauen, wie er die Situation einschätzt; hat mir damals auch 2–3 Mal geholfen

Sonst auf jeden Fall:

- Widerspruchsfrist beachten
- alle Formalien einhalten
- am besten alles schriftlich festhalten


Rheini

Zitat von: destiny in 30.07.2026 07:24So wie es gelehrt wurde, ist es in der Klausur als falsch ausgewiesen.


Ob ich dieses Argument in meinem WS aufführen würde ....

Das würde ja bedeuten, dass ich nur auswendig lerne und nicht die dahinterliegende Methodik (Gesetze auszulegen) behersche.

destiny

Zitat von: Rheini in 30.07.2026 08:46Ob ich dieses Argument in meinem WS aufführen würde ....

Das würde ja bedeuten, dass ich nur auswendig lerne und nicht die dahinterliegende Methodik (Gesetze auszulegen) behersche.

Es ist nicht meine Klausur, deswegen auch das Ungenaue.

Das Prüfschema was gelehrt wurde, wurde als Falsch ausgelegt. Die beiden Dozenten machen es wohl etwas anders.

Gelehrt wurde auch, dass der Rechtsbehelf nötig ist und das wurde sogar in der Klausur als falsch ausgelegt.

destiny

Zitat von: Schild123 in 30.07.2026 07:45Auf welche Prüfungsordnung beziehst du dich eigentlich?

Da gibt es bestimmt irgendwelche Sonderregeln dazu, was passiert, wenn ein Dozent ausscheidet und wie die Klausur dann korrigiert werden muss.

Ich würde erstmal:

- Akteneinsicht beantragen, falls das geht
- auffällige Fehlkorrekturen raussuchen

Falls mit einem Skript gelehrt wurde: alles damit abgleichen, einen Dozenten fragen, zu dem du ein gutes/vertrauliches Verhältnis hast, ganz wichtig: Der Dozent darf nicht im zuständigen Prüfungsamt sein!!
Mal schauen, wie er die Situation einschätzt; hat mir damals auch 2–3 Mal geholfen

Sonst auf jeden Fall:

- Widerspruchsfrist beachten
- alle Formalien einhalten
- am besten alles schriftlich festhalten



Danke.

Die Fristen haben wir im Kopf.

Die JAV und auch Verdi sind bereits mit ins Boot geholt.

Autodoc

Wie gesagt, das Regelungswerk, was Anwendung findet, ist hier immer noch nicht benannt.

Ich kann aus dem Bereich HSPV berichten. Dort hatte ich schon mal den Fall, dass dann ein Dritt Korrektor hinzugezogen wurde, da die Person die Klausur bei den ersten beiden Prüfungenskorrekturen nicht bestanden hatte und in letzter Instanz dann doch noch mit 4,0 bestanden hat.

Ich bin mir auch nicht sicher, ob das jetzt noch was bringt da der Rechtsakte Entlassung ja schon vollzogen wurde. Da bringt die bestandene Korrektur im Nachgang auch nichts mehr, falls das rauskommen sollte.

Dann müsste der Dienstherr ja gewillt sein, die Person wieder in ein Beamtenverhältnis zu berufen.
Ich bin mir gar nicht sicher, ob man das sonst vorm Verwaltungsgericht erstreiten könnte.


Max_Muster

Ich kenne den speziellen Fall nicht.
Im Schulrecht ist es so, dass 1. und 2. korrektor:in korrigieren und du Einspruch gegen das Ergebnis einlegen kannst. Dann korrigiert eine dritte, neutrale Person. Die Bewertungen werden verrechnet und du musst dann mit dem Endergebnis leben. Das kommt zwar nicht so oft vor, ist aber auch nicht außergewöhnlich.
Ich gehe davon aus, dass der Ablauf in Deinem Fall der gleiche ist, aber wahrscheinlich bereits zu spät, da die Widerspruchsfrist abgelaufen sein dürfte.
Allerdings merkst du auch: was gelehrt wurde spielt dabei keinerlei Rolle. Dich auf die Prüfung vorzubereiten liegt im Endeffekt in deiner Verantwortung.