Rente / Pension abschlagsfrei nach 45 Berufsjahren

Begonnen von Zauberberg, Heute um 17:16

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Zauberberg

Ich stehe auf dem Schlauch und benötige das hiesige Schwarmwissen.

Seit 1986 arbeite ich ununterbrochen im öffentlichen Dienst. 1986-2001 Angestellter und ab 2001-heute Beamter. Somit wäre 2031 die 45 Jahre voll.
Könnte ich 2031 dann abschlagsfrei in Pension gehen ?
Ich hatte in den genannten Zeiten eine Verwaltungsfachangestellten Ausbildung und eine Beamter Anwärter Zeit, sind diese abzuziehen.
Bekomme ich dann die bis dahin angesammelte Rente und erdiente Pension ?
Sorry wenn ich gerade auf dem Schlauch stehe oder einen Denkfehler habe.

Rheini

Zitat von: Zauberberg in Heute um 17:16Ich stehe auf dem Schlauch und benötige das hiesige Schwarmwissen.

Seit 1986 arbeite ich ununterbrochen im öffentlichen Dienst. 1986-2001 Angestellter und ab 2001-heute Beamter. Somit wäre 2031 die 45 Jahre voll.
Könnte ich 2031 dann abschlagsfrei in Pension gehen ?
Ich hatte in den genannten Zeiten eine Verwaltungsfachangestellten Ausbildung und eine Beamter Anwärter Zeit, sind diese abzuziehen.
Bekomme ich dann die bis dahin angesammelte Rente und erdiente Pension ?
Sorry wenn ich gerade auf dem Schlauch stehe oder einen Denkfehler habe.


Nein kannst Du nicht.

MoinMoin

Für die abschlagsfreie Rente (Rente für besonders langjährig Versicherte) benötigt man 45 Jahre sozialversicherungspflichtige Tätigkeit (also anrechenbaren Zeiten).
Die hast du nicht.
Für die Rente mit Abschlägen (Rente für langjährig Versicherte) benötigt man 35 Jahre sozialversicherungspflichtige Tätigkeit.
Die hast du nicht, denn als Beamte hat man keine SV pflichtige Tätigkeit
Du kannst erst Rente bekommen, wenn du die Regelzeit erreicht hast, dass liegt ab Jahrgang 65 jetzt bei 67 Jahren, dürfte aber noch um ein paar Monate angehoben werden.

Zauberberg

Super ! Das magische Wort ,,soziaversicherungspflichtig" fehlte mir.

Wie verhält es sich, wenn ich mit Abschlägen oder Altersteilzeit in Pension gehe, wann muss ich die Rente beantragen ?

epilog

#4
Du hast nach deinen Angaben 2031 30 Dienstjahre als Beamter hinter dir.
Aufgrund deiner Tätigkeit als Angestellter im ö.D. in der Zeit davor, kannst du dir auf Antrag die letzten 5 Jahre dieser Zeit als ruhegehaltfähig anrechnen lassen.
Damit bist du dann bei 35 ruhegehaltfähigen Jahren.
Solltest du wegen Erreichens einer besonderen Altersgrenze in den Ruhestand gehen können, beispielsweise hast du mindestens 5 Jahre unregelmäßigen Schichtdienst geleistet (Ruhestand mit 60), wäre das die einzige Möglichkeit früher abzutreten. (ohne teure Abschläge, gibt es ATZ überhaupt noch?)