[All] Rente / Pension abschlagsfrei nach 45 Berufsjahren

Begonnen von Zauberberg, Gestern um 17:16

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Zauberberg

Ich stehe auf dem Schlauch und benötige das hiesige Schwarmwissen.

Seit 1986 arbeite ich ununterbrochen im öffentlichen Dienst. 1986-2001 Angestellter und ab 2001-heute Beamter. Somit wäre 2031 die 45 Jahre voll.
Könnte ich 2031 dann abschlagsfrei in Pension gehen ?
Ich hatte in den genannten Zeiten eine Verwaltungsfachangestellten Ausbildung und eine Beamter Anwärter Zeit, sind diese abzuziehen.
Bekomme ich dann die bis dahin angesammelte Rente und erdiente Pension ?
Sorry wenn ich gerade auf dem Schlauch stehe oder einen Denkfehler habe.

Rheini

Zitat von: Zauberberg in Gestern um 17:16Ich stehe auf dem Schlauch und benötige das hiesige Schwarmwissen.

Seit 1986 arbeite ich ununterbrochen im öffentlichen Dienst. 1986-2001 Angestellter und ab 2001-heute Beamter. Somit wäre 2031 die 45 Jahre voll.
Könnte ich 2031 dann abschlagsfrei in Pension gehen ?
Ich hatte in den genannten Zeiten eine Verwaltungsfachangestellten Ausbildung und eine Beamter Anwärter Zeit, sind diese abzuziehen.
Bekomme ich dann die bis dahin angesammelte Rente und erdiente Pension ?
Sorry wenn ich gerade auf dem Schlauch stehe oder einen Denkfehler habe.


Nein kannst Du nicht.

MoinMoin

Für die abschlagsfreie Rente (Rente für besonders langjährig Versicherte) benötigt man 45 Jahre sozialversicherungspflichtige Tätigkeit (also anrechenbaren Zeiten).
Die hast du nicht.
Für die Rente mit Abschlägen (Rente für langjährig Versicherte) benötigt man 35 Jahre sozialversicherungspflichtige Tätigkeit.
Die hast du nicht, denn als Beamte hat man keine SV pflichtige Tätigkeit
Du kannst erst Rente bekommen, wenn du die Regelzeit erreicht hast, dass liegt ab Jahrgang 65 jetzt bei 67 Jahren, dürfte aber noch um ein paar Monate angehoben werden.

Zauberberg

Super ! Das magische Wort ,,soziaversicherungspflichtig" fehlte mir.

Wie verhält es sich, wenn ich mit Abschlägen oder Altersteilzeit in Pension gehe, wann muss ich die Rente beantragen ?

epilog

#4
Du hast nach deinen Angaben 2031 30 Dienstjahre als Beamter hinter dir.
Aufgrund deiner Tätigkeit als Angestellter im ö.D. in der Zeit davor, kannst du dir auf Antrag die letzten 5 Jahre dieser Zeit als ruhegehaltfähig anrechnen lassen.
Damit bist du dann bei 35 ruhegehaltfähigen Jahren.
Solltest du wegen Erreichens einer besonderen Altersgrenze in den Ruhestand gehen können, beispielsweise hast du mindestens 5 Jahre unregelmäßigen Schichtdienst geleistet (Ruhestand mit 60), wäre das die einzige Möglichkeit früher abzutreten. (ohne teure Abschläge, gibt es ATZ überhaupt noch?)
Ich möchte amtsangemessen und Grundgesetzkonform alimentiert werden.
Besser darfs gern sein, aber nicht schlechter !
Nur der Dienstherr steht hier in der Pflicht !

AndreasS

@ Zauberberg

die Antworten sind allesamt nicht korrekt!

Ich spreche jetzt mal vom Bund, da du deine Frage keinem BL zugeordnet hast.

Zeiten als Angestellter im öffentlichen Dienst können berücksichtigt werden, insbesondere wenn sie unmittelbar vor der Verbeamtung lagen und als Grundlage für die Verbeamtung dienten.

Beim Bund einschlägig hierbei der
§ 10 BeamtVG. Es werden unter den Bedingungen alle Zeiten einer Beschäftigung im ÖD anerkannt, also falls bei dir erfüllt , die Zeit nach der Ausbildung bis 2001.

Lass dir auf jeden Fall eine Versorgungsauskunft ausstellen, dann hast du Gewissheit.

Landesdiener

Die Frage war (so habe ich es verstanden) nicht, ob die Angestelltenzeit für die Pension anerkannt wird, sondern ob, wann bzw. welche (gesetzliche) Rente es gibt.

AndreasS

Ich habe es so verstanden, dass gefragt wird, ob eine abschlagsfreie Pension nach 45 Jahren (Anwendung § 14 BeamtenVG) möglich ist, wenn neben einer Beamtendienstzeit auch andere Zeiten (hier: Beschäftigung im ÖD) erbracht worden sind.

Zauberberg

Vielleicht habe ich missverständlich formuliert.

Kurz gesagt möchte ich gerne mit 63+X in Pension gehen.

Da ich seit dem 16 . Lebensjahr gearbeitet haben und Rentenansprüche und Pensionsansprüche erwirtschaftet habe, war meine Vorstellung, dass, wenn ich insgesamt 45 Jahre gearbeitet habe, ich meine bis dann quasi,  mit 63 Jahren , meine Ansprüche aus Rente und Pension nehmen kann und nach Hause gehen kann oder ob ich irgendwelche Abschläge habe oder Vorschriften dagegen sprechen.

AndreasS

Mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente/Pension gehen, gibt es schon lange nicht mehr. Bereits Geburtsjahrgänge ab 1964 können erst ab 65 Jahren abschlagsfrei gehen.

Renten/Betriebsrenten/Pensionenansprüche dürfen zusammen nicht die Höchstpension übersteigen. Ansonsten werden die Renten/Betriebsrenten als Ruhensbetrag nach § 55 BeamtVG angerechnet.

Aber wie bereits geschrieben. Unbedingt eine Versorgungsauskunft einholen. Tut auch nicht weh. Alles andere macht keinen Sinn.


Hobbyjurist

Ich pflichte meinen Vorrednern bei. 2031 kannst du zwar (mit Abschlägen) in Pension gehen, Rente und VBL gibt es dennoch erst mit Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze von 67, da zur vorzeitigen Inanspruchnahme der gesetzlichen Rente (und VBL) mit Abschlägen die erforderlichen 35 Versicherungsjahre nicht erreicht werden.

In diesem Sinne gibt es eine gewisse Asymmetrie: Die Summe aus Pension, Rente und VBL wird bei 71,75 % gekappt, um Beamte mit Mischkarrieren nicht gegenüber reinen Beamten besserzustellen, andererseits werden Beamte mit Angestelltenvergangenheit aber benachteiligt, indem ihnen die aus Rente und VBL zustehenden Versorgungsansprüche z.T. erst später ausbezahlt werden und für die Übergangszeit zwischen Pensions- und Rentenbeginn kein Ausgleich gewährt wird.

dortu

Wenn ich es richtig verstanden habe, kommst du aus Bremen. Du musst ins Bremische Beamtenversorgungsgesetz schauen. In § 16 steht dazu alles drin. Mit 63 wird nur mit Abschlägen gehen, da 45 Jahre alleine nicht ausreichen. Ohne Abschläge geht frühstens nach 45 Jahren mit 65. Rente gibt es aber sowieso erst ab dem Renteneintrittsalter (im Moment noch 67 Jahre), da du dort nicht langjährig versichert bist und somit nicht vorzeitig Rente beziehen kannst.

Zauberberg

Danke Euch !
Ja, ich bin ein Bremer Beamter.
Eine Versorgungsauskjnft ist leider erst mit 58. Jahren möglich.

Ich versuche gerade die Möglichkeiten auszuloten, damit ich die drei Varianten, die man da abfragen darf, wohl gewählt sind. Danach ist eine Anfrage erst wieder zwei Jahre später möglich.
Wieder ein Bremer Nachteil. Gerade von einem Karlsruher Kollegen gehört, dass man sich dort laufend über ein online Tool informieren kann.

BVerfGBeliever

Zitat von: Hobbyjurist in Heute um 15:58In diesem Sinne gibt es eine gewisse Asymmetrie: Die Summe aus Pension, Rente und VBL wird bei 71,75 % gekappt, um Beamte mit Mischkarrieren nicht gegenüber reinen Beamten besserzustellen, andererseits werden Beamte mit Angestelltenvergangenheit aber benachteiligt, indem ihnen die aus Rente und VBL zustehenden Versorgungsansprüche z.T. erst später ausbezahlt werden und für die Übergangszeit zwischen Pensions- und Rentenbeginn kein Ausgleich gewährt wird.
Ich bin wahrlich kein Renten/Pensionsexperte, aber gibt es nicht exakt für den von dir genannten Fall die sogenannte vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes, siehe beispielsweise §14a BeamtVG für den Bund (ich gehe einfach mal davon aus, dass in den Ländern ähnliche Regelungen existieren)?

[P.S. Allerdings scheint die Regelung vermutlich nicht zu greifen, wenn man "freiwillig" früher aufhört.]