Probezeitkündigung ÖD

Begonnen von Yves.Lisa, 06.08.2026 15:26

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Organisator

Zitat von: Faunus in Gestern um 12:29Wenn mtl. eine Summe in Höhe der Gehaltspfändung überwiesen wird, lässt sich doch im Prinzip eine Gehaltspfändung nicht mehr durchsetzten oder?

Zumindest hätte man gegenüber dem Gerichtsvollzieher ein sehr gutes Argument im Sinne von: Schau her, ich zahle bereits, und das schon seit Monaten. Weitere kostenverursachende Maßnahmen gegen den Gläubiger wären daher unangemessen, da sie vom Ergebnis her keine Änderung brächten.
Ein Pfändungs- und Vollstreckungsbeschluss, bzw. dessen Vollstreckung wäre daher gegenüber dem Gerichtsvollzieher gut angreifbar.

Organisator

Zitat von: Yves.Lisa in Gestern um 10:51Dein Wort in Gottes Ohren. Im vorangegangenen Zivilprozess sagte er wortwörtlich zu mir, dass das Geld für ihn ein ,,Fliegenschiss" sei und er mir ,,eine Lektion erteilen muss". Mal sehen...

Natürlich sagt er das. Weil er sich dann besser fühlt, jemand anders klein zu machen. Aber hier gehts ja darum, die Vollstreckung zu verhindern. Und wenn du bereits regelmäßig nach deinen wirtschaftlichen Verhältnissen zahlst, hast du gute Argumente gegenüber dem Gerichtsvollzieher. Und nur darum gehts.

Vollstrecker

Ganz so einfach ist hier manches nicht, wie es sich einige vorstellen. Der Gläubiger hat da einiges mitzureden. Ich sage es mal ganz einfach: In dieser Phase dieses Prozesses hat der Schuldner keine gute Verhandlungsbasis mehr und wird nicht mehr die Spielregeln so einfach bestimmen können.  ;) Es scheint ja auch schon eine Gerichtsverhandlung mit einem Urteil gegeben zu haben?

Moralisch ist die Gegenseite natürlich hart anzuzweifeln.

NWB

Finde ich nicht.
Wir kennen nur die eine, subjektive, Seite des Sachverhaltes.
Was spricht dagegen, dass der Gläubiger sein Darlehn zurückfordert, wenn der Schuldner sich nicht an die Vereinbarung hält?

ÖDWorker

Ob du freiwillig und ohne Vereinbarung Raten an den Gläubiger zahlst, verhindert eine Zwangsvollstreckung nicht.

Wenn – wie es hier den Anschein hat – ein vollstreckbarer Titel vorliegt, hat der Gläubiger grundsätzlich die Möglichkeit, einen Anwalt oder direkt den Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung zu beauftragen.

Er ist auch nicht verpflichtet, sich auf eine Ratenzahlung einzulassen. Ob es wirtschaftlich klug ist, eine vernünftige Ratenlösung abzulehnen, sei dahingestellt. Rechtlich steht es ihm aber zu.

Allerdings sollte man bei der Bewertung vorsichtig sein: Wir kennen hier nur eine Darstellung und wissen nicht, was der Forderung und dem Verhältnis zwischen den Beteiligten vorausgegangen ist.

Was deine Sorge wegen der Probezeit betrifft: Eine bevorstehende Gehaltspfändung ist bei einer Tätigkeit mit finanzieller Verantwortung natürlich nicht völlig unproblematisch. Gerade im öffentlichen Dienst spielt Vertrauen eine große Rolle. Ein Arbeitgeber könnte sich die Frage stellen, ob die persönliche finanzielle Situation Auswirkungen auf die dienstliche Zuverlässigkeit haben könnte – insbesondere, wenn du Zugriff auf Zahlungsabläufe oder Freigaben hast.

Eine Kündigung ist aber kein Automatismus. Eine bloße Lohnpfändung bedeutet nicht automatisch, dass jemand ungeeignet für den öffentlichen Dienst ist. Entscheidend wird sein, wie dein Arbeitgeber die Situation bewertet und ob er einen Vertrauensverlust sieht.

Was ich allerdings kritisch sehe: Wenn bereits absehbar ist, dass eine Vollstreckung kommt, sollte man nicht davon ausgehen, dass der Arbeitgeber das einfach ignoriert. In einer Funktion mit finanzieller Verantwortung kann eine solche Information zumindest Rückfragen auslösen.