Ehrenamt (Feuerwehr) und Gleitzeit

Begonnen von Martin222, 06.08.2026 17:40

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Martin222

Hallo,

ich arbeite in einer kleinen Kommune und bin seit 2009 in der Freiwilligen Feuerwehr.

Aufgrund von Urteilen eines Landesarbeitsgerichts Erfurt (AZ: 4 Ta 39/25) und des BAG (AZ: 6 AZR 78/08) bekomme ich aufgrund unserer Dienstvereinbarung, die eine Anwesenheitspflicht während der Sprechzeit vorschreibt, nur noch während dieser Zeiten Arbeitszeit anerkannt. Außerhalb der Sprechzeit haben wir gleitende Arbeitszeiten.

Montags haben wir von 9 bis 12 Uhr Sprechzeit. Wenn wir also um 11:30 Uhr zu einem Brand, Verkehrsunfall etc. alarmiert werden und der Einsatz bis z. B. um 18:00 Uhr andauert, wird mir nur die Zeit von 11:30 Uhr bis 12:00 Uhr anerkannt. Die fehlenden Zeiten bzw. die Differenz zur Soll-Arbeitszeit müssen wir nacharbeiten.

Im Landesbrandschutzgesetz steht, dass AN durch das Ehrenamt keine Nachteile entstehen dürfen. Ich sehe hier eine Menge Nachteile??? Die Urteile sagen leider etwas anderes.

Die gleiche Verfahrensweise gilt bei uns übrigens auch für ehrenamtliche Richter und Kommunalpolitiker, da bei uns in der Verwaltung viele Personen Ehrenämter ausüben.

Wie seht ihr das? Wenn es so durchgezogen wird, wird bald niemand mehr ehrenamtlich tätig sein.

Schokokeks

Ist zwar "unschön" für Dich und die anderen Ehrenamtler bei euch, aber ich sehe hier keinen Fehler.

Für den "Geretteten" hat es sogar den Vorteil, dass sie keinen Verdienstausfall von Dir zahlen müssen, weil Du es ja in Deiner Freizeit machst. 👍
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Chrille1507

Hallo Martin222,

sehr spannend, dass deine Kommune es sich leistet, dass Ehrenamt so auszubremsen. Vor allem wenn man bedenkt, dass die Kommune für den Brandschutz zuständig ist.
Aus dem TVöD ergeben sich für dein Problem keine Lösungen.

Bist du denn das einzige Feuerwehrmitglied, welches das betrifft?

MeTe

Mein Arbeitgeber (nicht Kommune) ist diesbezüglich auch nicht gerade vorbildlich. Haben Gleitzeit (können also im Großen und Ganzen kommen/gehen wie und wann wir wollen) - entsprechend wird einfach die Zeit gezählt die man arbeitet.

Wenn man aufgrund Einsatz später kommt - kommt man halt später. Einen Ausgleich dafür gibts nicht. Ob man für längere KatS-Einsätze freigestellt werden würde ist ebenfalls fraglich.

Ob das vor Gericht stand halten würde weil es ja ausdrücklich heißt "keine Nachteile" und mehrere Stunden weniger Arbeitszeit die man dann später nacharbieten muss schon ein Nachteil ist, weiß ich nicht. Andererseits, wie will man denn festlegen wann man gekommen wäääre, wenn man keinen Einsatz gehabt hätte... erscheint mir nur bei festen Arbeitszeiten machbar.

Deswegen ein Fass aufmachen ist vermutlich nicht sinnvoll.

Meine Kommune wiederum ist genau das Gegenteil. Dort werden die eigenen Mitarbeiter z.B. beim Bauhof sogar angehalten den Feuerwehrdienst zu leisten und praktisch als "Schnelleingreiftruppe" welche auch während der Arbeitszeiten immer vor Ort ist eingesetzt. Im Zweifel würd ich nicht hingehen, dann sinkt die Tagesalarmstärke eben soweit, dass sich die Kommune mit Themen wie Pflichtfeuerwehr usw. auseinadnersetzten muss und das ganze nochmal scharf überdenkt. Oder aber es gibt genug andere, dann... ist es ja auch kein echtes Problem. Wenn auch ärgerlich.

Schmitti

Zitat von: Martin222 in 06.08.2026 17:40Landesbrandschutzgesetz

Da es ein so bezeichnetes Gesetz in keinem unserer Bundesländer gibt, kann man nur rätseln, über welches Landesrecht genau man spricht. Es gibt jedenfalls auch Länder, die für Gleitzeit schon extra Regelungen in ihr Recht aufgenommen haben, z.B. Rheinland-Pfalz:

ZitatBeträgt die Dauer der notwendigen Abwesenheit keinen ganzen Arbeitstag, wird die durch den Feuerwehrdienst verursachte Ausfallzeit auch während der Gleitzeit bis zur Höchstgrenze der auf diesen Tag entfallenden durchschnittlichen Arbeitszeit angerechnet, wenn die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen ...glaubhaft machen, dass sie zu dieser Zeit ohne den Feuerwehreinsatz gearbeitet hätten.

BAT

Scheinbar erfolgt die Regelung hier ja aufgrund von Beschlüssen und nicht aufgrund von Rechtsregelungen.