Ehrenamt (Feuerwehr) und Gleitzeit

Begonnen von Martin222, 06.08.2026 17:40

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Martin222

Hallo,

ich arbeite in einer kleinen Kommune und bin seit 2009 in der Freiwilligen Feuerwehr.

Aufgrund von Urteilen eines Landesarbeitsgerichts Erfurt (AZ: 4 Ta 39/25) und des BAG (AZ: 6 AZR 78/08) bekomme ich aufgrund unserer Dienstvereinbarung, die eine Anwesenheitspflicht während der Sprechzeit vorschreibt, nur noch während dieser Zeiten Arbeitszeit anerkannt. Außerhalb der Sprechzeit haben wir gleitende Arbeitszeiten.

Montags haben wir von 9 bis 12 Uhr Sprechzeit. Wenn wir also um 11:30 Uhr zu einem Brand, Verkehrsunfall etc. alarmiert werden und der Einsatz bis z. B. um 18:00 Uhr andauert, wird mir nur die Zeit von 11:30 Uhr bis 12:00 Uhr anerkannt. Die fehlenden Zeiten bzw. die Differenz zur Soll-Arbeitszeit müssen wir nacharbeiten.

Im Landesbrandschutzgesetz steht, dass AN durch das Ehrenamt keine Nachteile entstehen dürfen. Ich sehe hier eine Menge Nachteile??? Die Urteile sagen leider etwas anderes.

Die gleiche Verfahrensweise gilt bei uns übrigens auch für ehrenamtliche Richter und Kommunalpolitiker, da bei uns in der Verwaltung viele Personen Ehrenämter ausüben.

Wie seht ihr das? Wenn es so durchgezogen wird, wird bald niemand mehr ehrenamtlich tätig sein.

Schokokeks

Ist zwar "unschön" für Dich und die anderen Ehrenamtler bei euch, aber ich sehe hier keinen Fehler.

Für den "Geretteten" hat es sogar den Vorteil, dass sie keinen Verdienstausfall von Dir zahlen müssen, weil Du es ja in Deiner Freizeit machst. 👍
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Chrille1507

Hallo Martin222,

sehr spannend, dass deine Kommune es sich leistet, dass Ehrenamt so auszubremsen. Vor allem wenn man bedenkt, dass die Kommune für den Brandschutz zuständig ist.
Aus dem TVöD ergeben sich für dein Problem keine Lösungen.

Bist du denn das einzige Feuerwehrmitglied, welches das betrifft?

MeTe

Mein Arbeitgeber (nicht Kommune) ist diesbezüglich auch nicht gerade vorbildlich. Haben Gleitzeit (können also im Großen und Ganzen kommen/gehen wie und wann wir wollen) - entsprechend wird einfach die Zeit gezählt die man arbeitet.

Wenn man aufgrund Einsatz später kommt - kommt man halt später. Einen Ausgleich dafür gibts nicht. Ob man für längere KatS-Einsätze freigestellt werden würde ist ebenfalls fraglich.

Ob das vor Gericht stand halten würde weil es ja ausdrücklich heißt "keine Nachteile" und mehrere Stunden weniger Arbeitszeit die man dann später nacharbieten muss schon ein Nachteil ist, weiß ich nicht. Andererseits, wie will man denn festlegen wann man gekommen wäääre, wenn man keinen Einsatz gehabt hätte... erscheint mir nur bei festen Arbeitszeiten machbar.

Deswegen ein Fass aufmachen ist vermutlich nicht sinnvoll.

Meine Kommune wiederum ist genau das Gegenteil. Dort werden die eigenen Mitarbeiter z.B. beim Bauhof sogar angehalten den Feuerwehrdienst zu leisten und praktisch als "Schnelleingreiftruppe" welche auch während der Arbeitszeiten immer vor Ort ist eingesetzt. Im Zweifel würd ich nicht hingehen, dann sinkt die Tagesalarmstärke eben soweit, dass sich die Kommune mit Themen wie Pflichtfeuerwehr usw. auseinadnersetzten muss und das ganze nochmal scharf überdenkt. Oder aber es gibt genug andere, dann... ist es ja auch kein echtes Problem. Wenn auch ärgerlich.

Schmitti

Zitat von: Martin222 in 06.08.2026 17:40Landesbrandschutzgesetz

Da es ein so bezeichnetes Gesetz in keinem unserer Bundesländer gibt, kann man nur rätseln, über welches Landesrecht genau man spricht. Es gibt jedenfalls auch Länder, die für Gleitzeit schon extra Regelungen in ihr Recht aufgenommen haben, z.B. Rheinland-Pfalz:

ZitatBeträgt die Dauer der notwendigen Abwesenheit keinen ganzen Arbeitstag, wird die durch den Feuerwehrdienst verursachte Ausfallzeit auch während der Gleitzeit bis zur Höchstgrenze der auf diesen Tag entfallenden durchschnittlichen Arbeitszeit angerechnet, wenn die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen ...glaubhaft machen, dass sie zu dieser Zeit ohne den Feuerwehreinsatz gearbeitet hätten.

BAT

Scheinbar erfolgt die Regelung hier ja aufgrund von Beschlüssen und nicht aufgrund von Rechtsregelungen.

Vollstrecker

Das alte, leidige Thema.

Ja, freiwillige Feuerwehren sind wichtig und die hauptamtlichen Wehren darauf oft angewiesen. Arbeitgeber wären gut beraten, die Leute dafür freizustellen. Aber alleine zu erlauben, dass die Leute ihren Arbeitsplatz bei Alarm verlassen und nach dem Einsatz wieder zurückkehren, reicht oft nicht mehr aus. Da sind Stunden, worüber sich gestritten wird, Lohnfortzahlungen, etc.

Als Arbeitnehmer in NRW reicht man den Verdienstausfall bzw. den Antrag auf Lohnfortzahlung nicht selbst ein. Der Arbeitgeber zahlt während des Einsatzes oder der Ausbildung das Gehalt weiter (Lohnfortzahlung) und holt sich das Geld dann von der Stadt oder Gemeinde (bzw. bei privatrechtlichen Arbeitgebern oft über die zuständige Stelle der Kommune/Stadtverwaltung) zurück oder Selbstständige über die Unfallkasse NRW.

Bei den Stunden wird dann die normale Regelarbeitszeit vorausgesetzt, falls der Einsatz länger geht. Zudem geht man davon aus, dass man unmittelbar nach dem Einsatz wieder an den Arbeitsplatz zurückkehrt, wobei aber Rüst- und Umkleidezeit toleriert werden sollten / müssten. Heißt: Die Stechuhr läuft normal weiter.

Dazu hatten wir mal den Fall, dass ein Mitarbeiter immer erst sehr lange nach dem Einsatzende zurück an seinen Arbeitsplatz kam. Er begründete dies immer mit, man müsse das Fahrzeug wieder einsatzbereit machen und er musste duschen und so. Aber er kam selbst nach Fehlalarmierungen oft Stunden später. Das war nicht clever und am Ende nicht gut für ihn. Der wollte dann noch den "Feuerwehrjoker" ausspielen, nach dem Motto, dass der Arbeitgeber ihm für seine wichtige Tätigkeit Steine in den Weg legt und sowas. Das war sogar anfangs noch in der Presse. Aber der Schuss ging für ihn so weit nach hinten los, dass er aus der freiwilligen Feuerwehr entlassen wurde, da er dem Ansehen und der Glaubwürdigkeit geschadet hat, weil man die Bereitschaft der Arbeitgeber, die Leute freizustellen, nicht ausnutzen sollte.

Damit sollte es auch gut sein. Wir haben in Deutschland noch andere, sehr, sehr wichtige Ehrenämter. Dafür opfern die meisten Freizeit, können dafür nicht einfach von der Arbeit mal eben abhauen. Viele nehmen sich sogar Urlaubstage für Tätigkeiten im Ehrenamt.



Chrille1507

Zitat von: Vollstrecker in 10.08.2026 07:38Damit sollte es auch gut sein. Wir haben in Deutschland noch andere, sehr, sehr wichtige Ehrenämter. Dafür opfern die meisten Freizeit, können dafür nicht einfach von der Arbeit mal eben abhauen. Viele nehmen sich sogar Urlaubstage für Tätigkeiten im Ehrenamt.



Da die Einsätze bei der Feuerwehr in aller Regelmäßigkeit eine Überraschung für alle Beteiligten darstellen, ist die Umsetzung der Urlaubsidee eher schwierig...

Vollstrecker

Das war so auch nicht gemeint. Nur im Gegensatz zu anderen Ehrenämtern gibt es im Bereich der freiwilligen Feuerwehr, THW oder ggf. anderen Hilfsorganisationen schon diese "Sonderregelungen". Die sind auch gut und richtig, weil man ja nie weiß, wann die gebraucht werden.

Aber andere Ehrenämter sind in meinen Augen genauso wichtig. Ohne die würde auch vieles den Bach runter gehen oder vieles verschlimmern. Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Senioren, Unterstützungen bei Verbänden und all sowas. Hier leisten alle ihr Ehrenamt nach der Arbeit ab und selten während der Arbeitszeit, wo es dann auch noch weiterbezahlt wird.

Ja, bei der Feuerwehr geht es um Sekunden, Menschenleben und sowas. Keine Frage. Megawichtig. Nur andere haben es mit ihren Ehrenämtern und der Abwicklung dann nicht so einfach.




Feuer112

Ich bin Ortsbrandmeister und Beschäftigter meiner Kommune in Niedersachsen. Ich kann während meiner Arbeitszeit ohne Probleme zum Einsatz. In unserer Zeiterfassung ist extra für die Arbeitnehmer die Mitglied in der Feuerwehr sind ein Reiter Einsatz Feuerwehr wo ich dann entsprechend meine Zeit nachtragen kann. Auch nach Einsätzen in der Nacht die dann natürlich Ruhezeit beinhalten können wir zu Hause bleiben und bekommen den Tag gutgeschrieben. Mein Kommune legt hier großen Wert auf das Ehrenamt. Ist natürlich auch entsprechend im Brandschutzgesetz geregelt.