Ausbildung im Lebenslauf weglassen

Begonnen von Lena12, Gestern um 17:49

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Lena12

Hallo,

ich war vor einigen Jahren schon mal im öD und habe Rechtspflegerin gelernt. Also das Studium auch abgeschlossen. Leider mit miesen Noten. Hatte damals viele  Probleme, lange Geschichte. Davor eine Ausbildung gemacht zur Rechtsanwalts Fachangestellte Und auch bestanden.

Danach immer mal wieder befristet auf Tarif im öD beschäftigt. Nun möchte ich gerne nochmal ein Studium bei der Bundeswehr oder beim Zoll machen..und nochmal in ein Beamtenverhältnis. Dieses Mal bin ich zuversichtlich und motivierter.

Muss man dieses Studium wirklich angeben? Ich habe Angst, dass man mich wegen mieser Noten die dort stehen ausschließt.

Ich habe natürlich schon recherchiert und bislang nur gefunden zu arglistiger Täuschung... Aber da ging es um schwerwiegendere Dinge wie Strafverfahren verschwiegen, Genereller Ausschluss aus dem Beamtenverhältnis wegen Vorstrafe, Endgültiges Nichtbestehen der Laufbahnprüfung, Hohe Schulden verschwiegen usw.



Mig82

Wie möchtest du denn die Lücke im Lebenslauf erklären?

Ich finde es besser, dass man dazu steht und es kann doch auch vorkommen, dass einem eine Fachrichtung nicht liegt. Man kann es doch auch positiv darstellen und sagen, man hat sich trotzdem durchgebissen und das ,,Ding" zum Abschluss gebracht.

Lena12

#2
Zitat von: Mig82 in Gestern um 20:50Wie möchtest du denn die Lücke im Lebenslauf erklären?

Ich finde es besser, dass man dazu steht und es kann doch auch vorkommen, dass einem eine Fachrichtung nicht liegt. Man kann es doch auch positiv darstellen und sagen, man hat sich trotzdem durchgebissen und das ,,Ding" zum Abschluss gebracht.
Erklären, hm, ich würde einfach schreiben, dass man damals arbeitslos/arbeitssuchend war.

Weil ich deswegen schon mal aussortiert worden bin. Sinngemäß stand da, man habe nach Personalakteneinsicht Zweifel bekommen, ob ich den Anforderungen gewachsen sei.

Recht lag mir. Es war eher so das Zwischenmenschliche was eine Katastrophe war. Was dann leider auch meine Arbeitsleistung nach unten gezogen hat.

clarion


Rowhin

Zitat von: clarion in Gestern um 22:28KittyKa?

Unwahrscheinlich, außer kittyka postet als beide User im selben Thread: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127706.0.html

Zum Thema: Jeder halbwegs gute Einstellende wird nach der Lücke im Lebenslauf fragen. Ob man sich da mit Halbwahrheiten rauswinden will, und so ein vertrauensvolles Arbeitsverhältnis begründen, muss man sich selbst überlegen.

Harte rechtliche Konsequenzen würde ich hier aber nicht erwarten.

Lena12

Zitat von: Rowhin in Gestern um 23:29Unwahrscheinlich, außer kittyka postet als beide User im selben Thread: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127706.0.html

Zum Thema: Jeder halbwegs gute Einstellende wird nach der Lücke im Lebenslauf fragen. Ob man sich da mit Halbwahrheiten rauswinden will, und so ein vertrauensvolles Arbeitsverhältnis begründen, muss man sich selbst überlegen.

Harte rechtliche Konsequenzen würde ich hier aber nicht erwarten.

Naja im Hinterkopf habe ich natürlich, dass früher oder später alles raus kommt und als  arglistige Täuschung aufgefasst werden kann, wenn man ein schlecht abgeschlossenes Studium im Lebenslauf weglässt.

Man muss ja auch einen Personalfragebogen später u. U. ausfüllen.
Dass mit dem Vermerk bei einer anderen Tätigkeit ist glücklicherweise geklärt. Der wurde inzwischen entfernt :)

tv-landschaft

Die mehrjährige(!) Lücke bezüglich Arbeitslosigkeit würde ich deutlich schlechter bewerten als einen Abschluss mit bescheidenen Noten... und ich glaube kaum, dass ich damit allein stehe.