Ausbildung im Lebenslauf weglassen

Begonnen von Lena12, 06.08.2026 17:49

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Lena12

Zitat von: Faunus in Gestern um 10:20Ist das ein von der BW bzw. dem Zoll gefördertes Studium?




Ja, genau.

Faunus

Zitat von: Lena12 in Gestern um 12:18Ja, genau.

Wenn das eine Vorbereitung zur Beamtenlaufbahn ist, dann "gilt" eigentlich die "Bestenauslese". Werden die Plätze nicht voll, dann - mit etwas Glück...
Wie lange hat Dein Studium gedauert?

Lena12

Zitat von: Faunus in Gestern um 12:23Wenn das eine Vorbereitung zur Beamtenlaufbahn ist, dann "gilt" eigentlich die "Bestenauslese". Werden die Plätze nicht voll, dann - mit etwas Glück...
Wie lange hat Dein Studium gedauert?

Ja genau. Man wäre erneut BaW und müsste sich eh erneut bewähren. Aber natürlich. Wenn die genug Bewerber haben noch dazu mit weniger Altlasten, dann hat man wahrscheinlich schlechte Karten.
Im September findet ja hier im Ort wo ne Infoveranstaltung statt für diverse duale staatliche Studiengänge. Dann kann man sich ja ganz informell mal informieren, ob ein Bewerben überhaupt Sinn macht.


Das Studium ging 3 Jahre.

Faunus

Zitat von: Lena12 in Gestern um 12:36Im September findet ja hier im Ort wo ne Infoveranstaltung statt für diverse duale staatliche Studiengänge. Dann kann man sich ja ganz informell mal informieren, ob ein Bewerben überhaupt Sinn macht.


Das Studium ging 3 Jahre.


Beim Staat muss man immer irgendwie alles nachweisen, d.h. u.U. musst Du die vorgeschobene 3-jährige Arbeitslosigkeit durch ein Dokument vom Arbeitsamt nachweisen. Und wenn Du jetzt sagst: "hat der Hund gefressen", dann kommt "lassen Sie sich das Dokument nochmals ausstellen und reichen Sie das bitte nach".
Aber letztlich musst Du entscheiden, was Du machst und verantworten kannst.

Du hast zumindest keine Semester ausgesetzt, weil 6 Sem. Minimum bei einem Bachelor sind.



Lena12

Ich hatte 19 Krankentage (davon sechs in den Theoriephasen und 13 in Praxisphasen) in den drei Jahren und es wurde kritisiert und man meinte, ich hätte deswegen größere Lücken in Theorie und Praxis und würde zu oft unsicher nachfragen auch bei Standardfällen.
Gab sogar mal ein Gespräch wo man meinte, ob dies das richtige für mich sei. Die Zweifel wurden auch in die Beurteilung geschrieben. Was ja eigentlich schon komisch ist, da ich eben sonst bessere Beurteilungen/Arbeitszeugnisse vorweisen kann.
Vielleicht war das ja nur ein Ausrutscher gewesen?


Dominic231

Ich würde an deiner Stelle ehrlich sein. Das Risiko ist zu groß, dass das im Nachhinein auffällt und du dich auch nicht ändern.

Als Beamtin gibst du auch einen Diensteid ab.
Den anderen immer die Schuld zu geben, das ist unfair und kann hier auch keiner beurteilen.
Du hast diese Bewertungen, musst jetzt wegen deiner Leistungen oder deines Verhaltens damit leben und einfach die Konsequenzen tragen.


Lena12

Zitat von: Dominic231 in Gestern um 15:29Ich würde an deiner Stelle ehrlich sein. Das Risiko ist zu groß, dass das im Nachhinein auffällt und du dich auch nicht ändern.

Als Beamtin gibst du auch einen Diensteid ab.
Den anderen immer die Schuld zu geben, das ist unfair und kann hier auch keiner beurteilen.
Du hast diese Bewertungen, musst jetzt wegen deiner Leistungen oder deines Verhaltens damit leben und einfach die Konsequenzen tragen.



Okay. Ich habe aber niemandem die Schuld gegeben, sondern lediglich geschrieben, dass ich es etwas seltsam finde und als Ausrutscher für mich werte.
Woraus entnimmst du deine Vermutung?

Dominic231

Es ist irrelevant und darum geht es auch nicht. Wir sollten bei der Sache bleiben. Es geht meiner Meinung darum, dass du die Verantwortung für deine Zukunft übernimmst.  Das Ergebnis deiner letzten Ausbildung annimmst, transparent bei deinem neuen Arbeitgeber deine Sachen angibst und keine Lücken wieder entstehen lässt.

Faunus

Zitat von: Lena12 in Gestern um 14:50Ich hatte 19 Krankentage (davon sechs in den Theoriephasen und 13 in Praxisphasen) in den drei Jahren und es wurde kritisiert und man meinte, ich hätte deswegen größere Lücken in Theorie und Praxis und würde zu oft unsicher nachfragen auch bei Standardfällen.

An einer Hochschule sind in den Vorlesungen Krankheitstage irrelevant und in den Pflichtpraktika sind - ich meine -ca. 3/4 der Zeit zu absolvieren. Beurteilungen im Bachelor-Zeugnissen gibt es meines Wissens nicht.

ÖDWorker

Das Rechtspflegerstudium ist denke ich nicht mit einem normalen BWL-Studium zu vergleichen.
So wie ich es verstanden habe bist du zum Studium in Schwetzingen und für die Praxisteile an den verschiedenen Gerichten du bist aber bereits beim Land angestellt also quasi ein Duales-Studium.

Zum Fall, bei der Wahrheit bleiben es kommt nicht ganz so gut eine Arbeitslosigkeit zu erfinden die es nicht gab. Wenns rauskommt kann der AG vermutlich den Arbeitsvertrag anfechten bzw. kündigen.


Faunus

Zitat von: ÖDWorker in Gestern um 20:59Das Rechtspflegerstudium ... also quasi ein Duales-Studium.

Ahh.. ich fand da zu viele Ungereimtheiten.
Also quasi 4 Jahre mit Ausbildung und Studium ineinander verschachtelt, bei der zuerst die Ausbildung mit Prüfung beendet wird und dann ein oder 1,5 Jahre später das Studium mit "Bachelor"-Prüfung abgeschlossen wird.


Zitat von: ÖDWorker in Gestern um 20:59Zum Fall, bei der Wahrheit bleiben es kommt nicht ganz so gut eine Arbeitslosigkeit zu erfinden die es nicht gab. Wenns rauskommt kann der AG vermutlich den Arbeitsvertrag anfechten bzw. kündigen.

Völlig richtig. Außerdem steht das doch dann auch in Deinem Arbeitszeugnis.

ÖDWorker

Spiel mit den Karten die du hast, alles andere ist mehr als fahrlässig.

Kannst ja versuchen zu sagen das du festgestellt hast das es nicht dein Ding war, du aber keiner bist der Dinge abbricht und du hast es bis zum Ende durchgezogen dich dann aber entschieden dich in eine andere Richtung zu entwickeln.

Und soweit ich weiß geht das Studium 3 Jahre und ist ein duales Studium im gehobenen Justizdienst.
Ich denke man kann es mit der Ausbildung der Beamten im gehobenen Dienst bei den Verwaltungen vergleichen, nur eben bei der Justiz.


clarion


19 Krankheitstage in 3 Jahren werden nicht der Grund für die Nicht-Übernahme gewesen sein! Es sind in der Summe nicht mal vier Arbeitswochen.

Darüber hinaus würde ich keinen Lücke im Lebenslauf über drei Jahre offenbaren. Ein junger Arbeitsloser Mensch, der in drei Jahren trotz Fachkräftemangel keinen Job ausübt, würde überhaupt kein gutes Bild auf Dich werfen. Im Vergleich dazu wären m.E. ein Studium mit schlechten Noten weniger problematisch.


Lena12

#28
Zitat von: clarion in Gestern um 21:2419 Krankheitstage in 3 Jahren werden nicht der Grund für die Nicht-Übernahme gewesen sein! Es sind in der Summe nicht mal vier Arbeitswochen.

Darüber hinaus würde ich keinen Lücke im Lebenslauf über drei Jahre offenbaren. Ein junger Arbeitsloser Mensch, der in drei Jahren trotz Fachkräftemangel keinen Job ausübt, würde überhaupt kein gutes Bild auf Dich werfen. Im Vergleich dazu wären m.E. ein Studium mit schlechten Noten weniger problematisch.



Das wurde mir aber unter anderem vorgeworfen. Ich war ja dabei und hab mich ganz sicher nicht verhört :)

Nein, der Grund warum das Studium so schlecht lief, war einfach, dass ich mehrere private und berufliche Baustellen gleichzeitig hatte und mich nicht immer gut genug auf das Studium fokussiert habe.

An sich fand ich das Studium spannend.
Deswegen war ich danach auch im Fachgebiet Recht geblieben. Jedoch wieder auf Basis meiner Ausbildung auf E6/E7 Stellen.
Mit den Noten wollte ich mich nicht auf Rechtspflegerstellen bewerben.
Aktuell habe ich eine befristete Elternzeit Stelle inne, die nächstes Jahr im August ausläuft..

Ein erster Versuch ein duales Studium zum Herbst 2026 zu bekommen ging Ende 2025 schief, weil die damalige Behörde nach Einsicht in die Personalakte, die nach bestandenem mündlichen Auswahlverfahren erfolgte, eben plötzlich kurz vor Weihnachten doch meinte, dass man Zweifel habe und nahm die Vorläufige Zusage zurück. Man wollte sogar explizit auch die Personalakte von meinem Dienstherrn sehen, wo ich das Studium absolvierte und nicht nur die aktuelle.

Die Lücke wäre theoretisch von 2020 bis 2023.
Aber ja ich lasse es besser.
Hab mir vorhin Fälle durchgelesen wo Anwärter tausende Euro zurückzahlen mussten.