Direkteinstieg in A11

Begonnen von Shedder, Gestern um 13:47

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Shedder

Guten Tag,
ich leiste gerade den Vorbereitungsdienst ab und sitze im technischen Dienst auf einer A12 Stelle.
Im Bundesbesoldungsgesetz §23 steht, dass das Einstiegsamt A10 oder A11 ist. Gibt es eine Regel, wann welche Besoldung angemessen ist?
Liegt es an der Berufserfahrung, aber dann kann es ja kein Einstiegsamt mehr sein, oder habe ich einfach das Wort Einstiegsamt falsch verstanden?
Gibt es jemanden der mich aufklären kann? Ich bin aktuell Zivilist bei der BW. Für den Vorbereitungsdienst brauche ich noch 6 Monate.

PolareuD

Normalerweise ist das Eingangsamt im gtVd die Besoldungsgruppe A10 zugeordnet. Ein Einstieg in einem Förderamt ist möglich, wenn durch gleichwertige Tätigkeit die Laufbahn fiktiv nachgezeichnet werden kann. Innerhalb z.B. der Bw müssen hier mindestens 3 Jahre als gleichwertig anerkannt werden.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Shedder

Vielen Dank!
Mich wundert nur, dass der Passus mit den A11 im Text steht

Amtsschimmel

Zitat von: Shedder in Gestern um 21:56Vielen Dank!
Mich wundert nur, dass der Passus mit den A11 im Text steht

Wo soll es denn sonst stehen? Das meint den Weg, der dir gerade beschrieben worden ist.