Direkteinstieg in A11

Begonnen von Shedder, Gestern um 13:47

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Shedder

Guten Tag,
ich leiste gerade den Vorbereitungsdienst ab und sitze im technischen Dienst auf einer A12 Stelle.
Im Bundesbesoldungsgesetz §23 steht, dass das Einstiegsamt A10 oder A11 ist. Gibt es eine Regel, wann welche Besoldung angemessen ist?
Liegt es an der Berufserfahrung, aber dann kann es ja kein Einstiegsamt mehr sein, oder habe ich einfach das Wort Einstiegsamt falsch verstanden?
Gibt es jemanden der mich aufklären kann? Ich bin aktuell Zivilist bei der BW. Für den Vorbereitungsdienst brauche ich noch 6 Monate.

PolareuD

Normalerweise ist das Eingangsamt im gtVd die Besoldungsgruppe A10 zugeordnet. Ein Einstieg in einem Förderamt ist möglich, wenn durch gleichwertige Tätigkeit die Laufbahn fiktiv nachgezeichnet werden kann. Innerhalb z.B. der Bw müssen hier mindestens 3 Jahre als gleichwertig anerkannt werden.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Shedder

Vielen Dank!
Mich wundert nur, dass der Passus mit den A11 im Text steht

Amtsschimmel

Zitat von: Shedder in Gestern um 21:56Vielen Dank!
Mich wundert nur, dass der Passus mit den A11 im Text steht

Wo soll es denn sonst stehen? Das meint den Weg, der dir gerade beschrieben worden ist.

Shedder

Im Gesetz:

Bundesbesoldungsgesetz
§ 23 Eingangsämter für Beamte
(1) Die Eingangsämter für Beamte sind folgenden Besoldungsgruppen zuzuweisen:

1.
    in Laufbahnen des einfachen Dienstes der Besoldungsgruppe A 3 oder A 4,
2.
    in Laufbahnen

    a)
        des mittleren nichttechnischen Dienstes der Besoldungsgruppe A 6,
    b)
        des mittleren technischen Dienstes der Besoldungsgruppe A 6 oder A 7,
    c)
        des mittleren nichttechnischen Dienstes bei der Zollverwaltung der Besoldungsgruppe A 7,

3.
    in Laufbahnen des gehobenen Dienstes der Besoldungsgruppe A 9,
4.
    in Laufbahnen des höheren Dienstes der Besoldungsgruppe A 13.

(2) Soweit für die Zulassung zu den Laufbahnen des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes oder des gehobenen naturwissenschaftlichen Dienstes ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss gefordert wird, ist das Eingangsamt für Beamte mit einem solchen Abschluss der Besoldungsgruppe A 10 oder A 11 zuzuweisen. Dies gilt auch für Beamte in technischen Fachverwendungen in Sonderlaufbahnen des gehobenen Dienstes mit einem Abschluss in einem ingenieurwissenschaftlichen oder einem naturwissenschaftlichen Studiengang oder in einem Studiengang, bei dem Inhalte aus den Bereichen der Informatik oder der Informationstechnik überwiegen.

Roberto77

Meiner Meinung nach werden hier ein paar Dinge vermischt. Ein Beamter der einen Vorbereitungsdienst absolviert befindet sich in einem Amt. Dies kann z.B. technischer Regierungsoberinspektorenanwärter, Brandoberinspektorenanwärter sein. Dies weist auf das zukünftige Eingangsamt nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes hin. Damit ist hier klar geregelt, welches Amt als nächstes kommt.
Wenn auf der Ernennungsurkunde technischer technischer Regierungsamtmannanwärter steht dann wäre es die A11. 
Grundsätzlich werden Anwärter nicht auf einen Dienstposten gesetzt (da sie ggf. während des VD entlassen werden), sondern  während dieser Zeit auf ein dienstpostenähnliches Konstrukt (DPÄK) gesetzt.
Bei Seiteneinsteigern außerhalb des regulären Vorbereitungsdienstes wird ggf. der Vorbereitungsdienst verkürzt, ändert aber erst einmal nichts an dem übertragenen Amt.
Nach erfolgreichen Abschluss des Vorbereitungsdienstes und Ernennung zum Beamten auf Probe, kann theoretisch jedes Jahr bis zur A12 durchbefördert werden.
Aber ich verstehe nicht wie man kurz vor Ablauf des Vorbereitungsdienstes die Besoldung hinterfragt, die war von vorn herein geklärt oder nicht. In dem Falle würde ich mal auf dem Bescheid schauen, welche förderlichen Zeiten anerkannt wurden...

Shedder

Bei mir steht erst die Verbeamtung an und bin daher noch in keinem Beamtenverhältnis. Ich sitze derzeit auf einer Stelle, die mit A12 bewertet ist und bin in E11 eingruppiert.
Bei der Einstellung wurde mir nur gesagt, ab wann ich eine Verbeamtung anstreben kann, aber nicht ob A10 oder A11.

Roberto77

Dann ist alles möglich. Habe selbst schon gesehen von E9b auf A12 was eigentlich nicht konform zur BLV. Und auch hier daran denken, dass ein schriftlicher Antrag gestellt werden muss, ansonsten passiert nichts. Auch das habe ich schon miterlebt.
Normalerweise sollten die Personalführer den Pedenten rechtzeitig darüber informieren, in welches Amt er ernannt wird.

Organisator

Zitat von: Shedder in Heute um 12:01Bei mir steht erst die Verbeamtung an und bin daher noch in keinem Beamtenverhältnis. Ich sitze derzeit auf einer Stelle, die mit A12 bewertet ist und bin in E11 eingruppiert.
Bei der Einstellung wurde mir nur gesagt, ab wann ich eine Verbeamtung anstreben kann, aber nicht ob A10 oder A11.

BLV-konform wäre das von Polar beschriebene Verfahren. Da aber die Laufbahnbefähigung erst mit Abschluss des Vorbereitungsdienstes vorliegt wäre das Eingangsamt = A10 rechtlich zutreffend.