Höhergruppierung von 9b zu 11

Begonnen von Daggi72, Gestern um 07:31

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Organisator

Zitat von: MoinMoin in Heute um 15:16Wenn geklärt ist, dass man vorher EG11 Tätigkeiten übertragen bekommen hatte, dann dürfte das doch vor Gericht nicht so schwer sein, oder?


bin mir unsicher. Der AG könnte auch behaupten, dass die Tätigkeiten fälschlicherweise übertragen wurden, da nur Tätigkeiten nach E9b hätten übertragen werden sollen und das korrigiert wurde. Dagegen spräche, dass dies schon über einen sehr langen Zeitraum geschah.

Kurzum - es wäre ein ziemlicher Kampf gegen den AG, die E11-Tätigkeiten wiederzubekommen und das würde dann auch nur zu einer E10 führen. Daher würde ich mich auf das Angebot des AG einlassen, sofort E11-Geld bekommen und eine (allgemein anerkannte) Fortbildung abzustauben.