Vergütung von Resturlaub nach Elternzeit

Begonnen von Elsa89, Gestern um 16:45

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Elsa89

Hallo zusammen,
seit April 2025 befinde ich mich in Elternzeit. Geplant ist ein Wiedereinstieg im Januar 2027. die Elternzeit läuft jedoch noch bis April 2027. nun habe ich 23 Tage Resturlaub. Diesen möchte ich nicht auf einmal nehmen, sondern bei Bedarf. Wie werden diese Urlaubstage vergütet? Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit und mit einer 5-Tage-Woche gearbeitet. Geplant ist ab Januar mit Teilzeit in einer 4-Tages-Woche (4 Stunden am Tag).

Danke im voraus und sonnige Tage☀️

Maggus

Hallo,
für die 23 Tage Urlaub aus 2025 besteht ein Vergütungsanspruch aus der Vollzeittätigkeit.

Bei uns handhabt es der AG so, dass alter Urlaubsanspruch zunächst abzubauen ist und die geplante Teilzeit in diesem Fall 23 Arbeitstage später beginnt.

Zudem ist zu beachten, dass Resturlaub aus dem Vorjahr grds. zum 31.03. des Folgejahres verfällt, wenn der AN diesen hätte nehmen können. Während der Elternzeit war es nicht möglich, aber ab der Rückkehr im Januar 2027 schon - Verfall 31.03.2027. Möglicherweise handhabt Dein AG es großzügiger, was Dir bekannt sein sollte bzw. zu klären wäre.