Wechsel Lehramt Mittelschule auf Realschule

Begonnen von haenk, Heute um 14:55

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haenk

Liebe Forengemeinde,

ich bin in Bayern verbeamteter Mittelschullehrer und habe mich nach längerer Überlegung dazu entschieden, mich für das Lehramt an Realschulen zu qualifizieren, da die Umstände an der Mittelschule nur noch wenig mit dem Berufsbild des Lehrers zu tun haben.
Für einen Wechsel muss ich aufgrund meiner belegten Fächer aus dem vorangegangenen Studium nur noch wenige Studienleistungen nachholen.

Da ich natürlich ungerne den Beamtenstatus an sich komplett aufgeben möchte - im Worst Case aber dazu bereit bin - wollte ich einmal verschiedene Möglichkeiten darstellen, die mir spontan einfallen.

#1: Ich reduziere mein Stundenmaß auf das Teilzeit-Mindestmaß (was familienpolitisch bei mir möglich wäre) und hole dann das erste Staatsexamen parallel an der Uni nach.
fraglich: erlaubt?

#2: Ich beantrage eine Beurlaubung (familienpolitisch) und hole dann das erste Staatsexamen an der Uni nach.
fraglich: erlaubt?

#3: Ich beantrage eine Beurlaubung (Sonderurlaub, ich informiere den Dienstherren über meine Pläne) und hole dann das erste Staatsexamen an der Uni nach.
fraglich: Wird das überhaupt genehmigt (da Lehrermangel an MS)?

#4: Ich gehe in Elternzeit und hole das erste Staatsexamen an der Uni nach.
fraglich: erlaubt?

#5: Ich gehe in Teilzeit in Elternzeit (etwas Geld kommt rein) und hole das erste Staatsexamen an der Uni nach.
fraglich: erlaubt?

Das wären jetzt meine Überlegungen gewesen. Dazu stellen sich natürlich auch noch folgende Fragen an:

- Darf man sich als Beamter (Vollzeit, Teilzeit) in einen Studiengang in Vollzeit (was Lehramt ja ist) einschreiben, auch wenn man nur eine oder zwei Kurse pro Semester belegt?

- Darf man sich als Beamter in Elternzeit immatrikulieren und studieren?

Und natürlich zu Ende gedacht, was würde mit meinem Beamtenstatus (Lebenszeit) dann geschehen, wenn ich ins Ref Realschule gehe?

All das sind Überlegungen, um den Beamtenstatus und die erdienten Pensionsjahre nicht zu verlieren. Letztlich besteht natürlich die Möglichkeit zu kündigen. Dazu müsste ich die 2-Jahres-Frist nicht reißen, um die Pensionsrückstände nicht zu verlieren, das ist natürlich möglich, aber heikel. Aber auch das ist wie gesagt eine Option.

Ich bin für jeden Beitrag - in welchem Aspekt auch immer - sehr dankbar und freue mich auch über eventuelle Ansprechpartner, wer mir in diesem sehr konkreten Fall vielleicht helfen könnte.