Konstellation Hauptjob + Teilzeit + Minijob vs. Hauptjob + Minijob + Minijob

Begonnen von LizzyLizard, Heute um 11:21

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LizzyLizard

Hallo! Ich habe mich hier registriert, weil ich nicht so recht weiter weiß. Ich brauche Beratung von jemandem, der sich in Sachen Gehaltsabrechnung / Steuerabzug usw. sehr gut auskennt.

Ich habe zwar schon die KI befragt, aber ich traue der KI nicht so... ihre Antworten hat sie bereits desöfteren korrigiert oder geändert. Da frage ich doch lieber jemandem, der sich damit auskennt.

In Zukunft werde ich eine Vollzeittätigkeit ausführen, die nach TVöD-VKA E9a Stufe 5 bewertet ist. Ich führe zusätzlich einen Minijob aus, der bis zur Verdienstgrenze (603€) geht. So weit, so einfach.

Ich habe nun eine Ausschreibung entdeckt, die mich sehr anspricht und worauf ich mich gerne bewerben würde. Der Job ist explizit als ,,geringfügige Beschäftigung mit Option auf Teilzeit" ausgeschrieben.

Gerne würde ich diese Beschäftigung – sofern meine Bewerbung erfolgreich ist – neben meiner Vollzeittätigkeit und meinen Minijob ausführen.

Frage: wie sieht es dann mit dem Brutto/Nettogehalt aus? Sobald ich die 603€-Grenze überschreite, werden alle Minijobs voll versicherungspflichtig (und natürlich Steuerklasse VI), richtig?

Aber wenn die dritte Beschäftigung eine Teilzeitstelle ist, bleibt der Minijob unberührt, richtig? Einziger Nachteil für mich wäre die Besteuerung nach Steuerklasse VI und eben die Abzüge bei der Teilzeitstelle – Minijob und Vollzeitstelle bleiben nach der Konstellation vollkommen unberührt, korrekt?

Was wäre denn für mich die beste Option? Macht es mehr Sinn, den Drittjob als Teilzeitjob zu deklarieren, oder sollte ich in den sauren Apfel beißen und beide Minijobs voll versicherungspflichtig werden lassen?

Und noch etwas (es wird immer schöner!): macht es Sinn, denjenigen, der die Stelle ausschreibt, dazu zu überreden, den Job als sogenannte ,,kurzfristige Beschäftigung" zu deklarieren, sodass die ersten drei Monate erstmal abgabenfrei sind? Mir ist bewusst, dass das Arbeitsverhältnis nach den drei Monaten endet und ich dann quasi als Teilzeitkraft / Minijobber eingestellt werden muss, sofern mich der Arbeitgeber weiterhin behalten möchte.

Bitte keine Diskussionen über die Arbeitszeit / das Arbeitszeitschutzgesetz starten, darüber möchte ich nichts hören. Aber was wäre denn am sinnvollsten, bevor ich die ausschreibende Stelle anschreibe bzgl. der Deklaration als kurzfristige Beschäftigung? Oder wäre die ganze Konstellation gar sinnfrei bzw. ist es überhaupt möglich, sich "auszusuchen", als was diese Stelle nun gesehen wird?

Leider sind in der Ausschreibung keine Angaben zur Stundenzahl und Gehalt erwähnt. Gehen wir einfach mal von einem Verdienst in Höhe von 400€ netto aus, wenn es ein Minijob wäre.

Für eure Antworten bedanke ich mich im Voraus!

Lämpel

Zitat von: LizzyLizard in Heute um 11:21In Zukunft werde ich eine Vollzeittätigkeit ausführen, die nach TVöD-VKA E9a Stufe 5 bewertet ist. Ich führe zusätzlich einen Minijob aus, der bis zur Verdienstgrenze (603€) geht. So weit, so einfach.

[...]

Bitte keine Diskussionen über die Arbeitszeit / das Arbeitszeitschutzgesetz starten, darüber möchte ich nichts hören.

Entsprechend §3 Absatz 3 TVöD musst du deinem (Haupt-)Arbeitgeber Nebentätigkeiten anzeigen. Prinzipiell ist das eine reine Informationspflicht, aber der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit durchaus auch untersagen oder bestimmte Auflagen machen, wenn sie deine Pflichterfüllung oder seine Interessen beeinträchtigen könnte. Dazu gehören selbstverständlich Dinge wie gesetzlich geschützte Gesamtarbeitszeit und Ruhezeiten. Wenn du z.B. in der Verwaltung morgens früh anfängst, kann dir eine Nebentätigkeit in der Abendgastronomie untersagt werden.

MoinMoin

Steuerlich Werden Haupt- und Nebenjob mit der Jahreserklärung glatt gezogen.
Ob dein AG die geringfügige Beschäftigung mit Option auf Teilzeit auch als Minijob ausführen will oder kann oder darf, können wir dir nicht beantworten, macht aber eben eh keinen Sinn, da dann dein bestehender Minijob voll SV Pflichtig etc. wird. Es bleibt nur die korrekte Anmeldung als 2. nicht Minijob.

Auch wenn du es nicht hören willst, wenn du gegen das Arbeitszeitschutzgesetz verstößt, dann ist das zunächst dein persönliches Ding, aber es könnte zu einer Kündigung deines VZ Jobes führen, wenn du da zu viele unangemeldete Stunden (oder das Arbeitszeitschutzgesetz verletzt) in Nebenjobs machst oder durch Tricksereien in den Verdacht des Sozialabgabenbetruges rutscht 8erste 3Monate SV frei mit Ziel erst danach zu zahlen).
Oder in deinem Urlaub eine kurzfristige Beschäftigung nachgehst.


Also mein Rat: Schön brav den 3. Job als Nebenjob mit Steuerklasse 6 anmelden, dass wäre der korrekte Weg, alles andere ist schnell nicht korrekt und als Angestellter im öD sollte man doch ehrlich sein.

Rowhin

+1 für meine Vorredner. Der korrekte Weg ist klar, wenn auch finanziell evtl. weniger attraktiv.

LizzyLizard

Moin,

vielen Dank für eure Antworten. Dass ich die Jobs anzeigen muss, ist mir bewusst  :)
Ich war sowohl beim Bund als auch zuletzt beim Land tätig, und bei beiden Arbeitgebern war mein Minijob, obwohl ich mit dem einen Minijob bereits die Grenze von maximal 48 Stunden die Woche dauerhaft überschreite (39 + 10 Stunden bzw. 39,8 + 10 Stunden), ordnungsgemäß angemeldet. Anmeldebestätigungen liegen vor. Wegen einer Stunde scheinen die Arbeitgeber wohl kein großes Trara zu machen. Interessant wird es aber, wenn ich noch eine weitere Tätigkeit anmelde (z.B. nochmals 5 bis 8 Stunden zusätzlich). Wenn aber auch die ordnungsgemäß angemeldet und von meinem zukünftigen Arbeitgeber toleriert wird, kann da nichts schiefgehen, oder?

Also, euren Antworten zu entnehmen: der Job sollte besser als Teilzeitjob laufen, richtig? Dann danke schonmal für eure Antworten. Vielleicht rufe ich am Montag dort mal an und frage mal nach, wie das so ist mit den Stunden / Verdienst / Teilzeit oder Minijob.

MoinMoin

Zitat von: LizzyLizard in Heute um 13:25Wenn aber auch die ordnungsgemäß angemeldet und von meinem zukünftigen Arbeitgeber toleriert wird, kann da nichts schiefgehen, oder?
Transparenz hilft immer! Zumindest gegen den Vorwurf, dass man da was verheimlicht hat.
Und wenn du dauerhaft gegen das Gesetz verstößt, dann ist es dein "Problem".
Aber wenn der AG irgendwo in den Dienstvereinbarungen (zur Arbeitszeit o.ä.) eine Floskel hat, die sinngemäß sagt: Für die Einhaltung des ArbZG, insbesondere der Ruhephase, ist der AN verantwortlich, dann kann da schnell mal eine Abmahnung bei kommen, wenn da jemand es genau nimmt und realisiert, dass du dauerhaft drüber ohne Ausgleich bist.
Und wenn dann jetzt da noch ein dritter Job dazu kommt, dann könnte da jemand hellhörig werden.

Aber probieren geht über studieren. Und ja, der Job sollte ganz normal als zweiter Job laufen, also LSt VI und SV pflichtig etc. Und so ein getrickste mit kurzfristige Beschäftigung würde ich sein lassen, wenn es eben nicht der Fall ist.
Und wegen der Steuern auf der zweiten Karte mache dir keinen Kopp, dass Geld kriegst du "zurück" wenn du deine Steuererklärung machst.