Regelungen für Samstagsarbeit

Begonnen von KaiBro, Gestern um 19:21

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KaiBro

Hallo,
wie ist bei euch die Samstagarbeit geregelt? Gibt es für die, die am Samstag arbeiten dürfen Zulagen oder andere Zugeständnisse?

Bei uns hat sich die Leitung dazu entschieden, einige Ämter am Samstag zu öffnen. Dies kommt nicht bei allen Mitarbeitern gut an, zumal einige Mitarbeiter einen einstündigen, 70km langen Fahrtweg haben. Bedeutet 2 Stunden weniger Freizeit und als dank 140km Fahrtweg, was schnell mal 10 Liter Sprit sind und beim aktuellen Kurs 23,00 € macht. Arbeitet man somit an zwei Samstagen im Monat, hat man ca. 50,00 € weniger in der Tasche. Im Jahr wären es sogar mehrere hundert Euro weniger und da sind die tatsächlichen Kosten nicht mit einberechnet. Für Mitarbeiter, die zum Teil in der EG5 liegen, können die Kosten 1-2 % des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen. Fair? Nein!

Deswegen die Frage, wie bei euch die Samstagsarbeit geregelt ist und ob die Mitarbeiter für die entstandenen "Extrakosten" entschädigt werden oder wird gesagt persönliches pech, such dir was anderes wenn du mit der Regelung nicht einverstanden bist.

Rowhin

Ich kenne niemanden bei uns, der Mo-Fr und zusätzlich Samstag arbeitet. Gibt es aber sicherlich draußen.

Wenn dann ist aber bei uns mindestens ein Wochentag frei - insofern keine derartigen Zusatzkosten. Und dazu die üblichen Wochenendzuschläge nach TV-L.

Schneewitchen

Zitat von: KaiBro in Gestern um 19:21Hallo,
wie ist bei euch die Samstagarbeit geregelt? Gibt es für die, die am Samstag arbeiten dürfen Zulagen oder andere Zugeständnisse?

Bei uns hat sich die Leitung dazu entschieden, einige Ämter am Samstag zu öffnen. Dies kommt nicht bei allen Mitarbeitern gut an, zumal einige Mitarbeiter einen einstündigen, 70km langen Fahrtweg haben. Bedeutet 2 Stunden weniger Freizeit und als dank 140km Fahrtweg, was schnell mal 10 Liter Sprit sind und beim aktuellen Kurs 23,00 € macht. Arbeitet man somit an zwei Samstagen im Monat, hat man ca. 50,00 € weniger in der Tasche. Im Jahr wären es sogar mehrere hundert Euro weniger und da sind die tatsächlichen Kosten nicht mit einberechnet. Für Mitarbeiter, die zum Teil in der EG5 liegen, können die Kosten 1-2 % des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen. Fair? Nein!

Deswegen die Frage, wie bei euch die Samstagsarbeit geregelt ist und ob die Mitarbeiter für die entstandenen "Extrakosten" entschädigt werden oder wird gesagt persönliches pech, such dir was anderes wenn du mit der Regelung nicht einverstanden bist.



Ich darf an dieser Stelle mal die Vertreter meines Dienstherrn ( einschließlich Personalrat) sinngemäß zitieren: " Der Weg zum Dienst ist nicht das Problem des Dienstherren."

Ich darf rd. 95 km ( einfache Strecke) fahren.



Deus hic finitur

MoinMoin

Zitat von: KaiBro in Gestern um 19:21Hallo,
wie ist bei euch die Samstagarbeit geregelt?
Zeitlich so wie wir es in unsere Dienstvereinbarung bzgl. Arbeitszeit mit dem AG einvernehmlich geregelt haben.
Wenn er da Änderungen bzgl. der Arbeitszeiten machen will, dann geht das bei uns nur einvernehmlich, so weit ich weiß.
Zitat von: KaiBro in Gestern um 19:21Deswegen die Frage, wie bei euch die Samstagsarbeit geregelt ist und ob die Mitarbeiter für die entstandenen "Extrakosten" entschädigt werden oder wird gesagt persönliches pech, such dir was anderes wenn du mit der Regelung nicht einverstanden bist.
Und monetär so wie es im Tarifvertrag steht, da haben wir keine abweichende Regelung.

Wenn ihr jedoch von einer 5 Tage Woche auf eine 6 Tage Woche umgestellt werdet, dann bedenkt, dass ihr dann auch mehr Urlaubstage habt.

Organisator

Zitat von: KaiBro in Gestern um 19:21Hallo,
wie ist bei euch die Samstagarbeit geregelt? Gibt es für die, die am Samstag arbeiten dürfen Zulagen oder andere Zugeständnisse?

Bei uns hat sich die Leitung dazu entschieden, einige Ämter am Samstag zu öffnen. Dies kommt nicht bei allen Mitarbeitern gut an, zumal einige Mitarbeiter einen einstündigen, 70km langen Fahrtweg haben. Bedeutet 2 Stunden weniger Freizeit und als dank 140km Fahrtweg, was schnell mal 10 Liter Sprit sind und beim aktuellen Kurs 23,00 € macht. Arbeitet man somit an zwei Samstagen im Monat, hat man ca. 50,00 € weniger in der Tasche. Im Jahr wären es sogar mehrere hundert Euro weniger und da sind die tatsächlichen Kosten nicht mit einberechnet. Für Mitarbeiter, die zum Teil in der EG5 liegen, können die Kosten 1-2 % des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen. Fair? Nein!

Deswegen die Frage, wie bei euch die Samstagsarbeit geregelt ist und ob die Mitarbeiter für die entstandenen "Extrakosten" entschädigt werden oder wird gesagt persönliches pech, such dir was anderes wenn du mit der Regelung nicht einverstanden bist.

Typischerweise ist das in einer Dienstvereinbarung geregelt, in der auch sowas wie Gleitzeit, Homeoffice u.a. aufgeführt wird. Dort ist dann auch genannt, unter welchen Voraussetzungen am Samstag gearbeitet werden darf / muss und zu welchen Zeiten. Schlaue AG vermeiden durch einen Zeitkorridor am Vormittag die Zuschläge.

Ansonsten kann der AG auch Arbeit am Wochenende anordnen, dann aber mit Zustimmung des PR.

Vollstrecker

Zumal der Samstag ja auch erst einmal ein Werktag ist. Zuschläge gibt es erst ab 15 Uhr oder 16 Uhr, oder? Ich meine, da mal was gehört zu haben?!

Petar T.

Die vermeintliche Ungerechtigkeit entsteht nicht erst durch die Samstagsarbeit.
Mitarbeiter mit langem Fahrtweg haben auch bei einer 5-Tage-Woche weniger Freizeit und höhere Kosten als andere Kollegen. Weshalb hat bisher niemand eine Kompensation gefordert, sondern erst bei einem zusätzlichen Arbeitstag?

Entsteht überhaupt eine Mehrbelastung? Die Samstagsarbeit muss mit der tariflich vorgesehen Sollarbeitszeit in Einklang gebracht werden. Durch einen zusätzlichen Arbeitstag reduziert sich die Arbeitszeit an anderen Tagen. Vielleicht lässt es sich so organisieren, dass für die Arbeit am Samstag ein anderer Tag arbeitsfrei bleibt.

BAT

Die Mitarbeiter in unserer Zulassungsstelle müssen alle zwei Wochen samstags für 2,5 Stunden arbeiten, bekommen aber 5 Stunden gutgeschrieben. (Ob das mit Zeitausgleich läuft oder die an einem anderen Tag weniger arbeiten weiß ich nicht)

Zuschläge gibt es auf dem frühen Werktag natürlich nicht, die Absatzbarkeit in der Steuererklärung ist natürlich vollumfänglich gegeben.

Vollstrecker

Zitat von: Petar T. in Heute um 08:08Die vermeintliche Ungerechtigkeit entsteht nicht erst durch die Samstagsarbeit.
Mitarbeiter mit langem Fahrtweg haben auch bei einer 5-Tage-Woche weniger Freizeit und höhere Kosten als andere Kollegen.

Sorry, aber ich weiß wo ich arbeite und was es für ein Aufwand für mich ist. Ich plane auch Eventualitäten ein. Auto kaputt, ÖPNV, Baustellen.....was kann mein Arbeitgeber dafür? Der Arbeitgeber ist für meinen Aufwand, um meine Arbeitsstelle zu erreichen, in keinster Art und Weise verantwortlich. Auch nicht dafür, wenn ich weniger Freizeit habe, weil ich jeden Tag 3 Stunden im Auto sitze. Das habe ich mir doch so ausgesucht. Jeder ist seines Glückes Schmied.


Der TVöD schreibt nicht ,,Montag bis Freitag", sondern: Arbeitszeit wird grundsätzlich auf fünf Tage verteilt. Der Samstag ist arbeitsrechtlich ein normaler Werktag; das Arbeitszeitgesetz verbietet vor allem Sonntagsarbeit, nicht Samstagsarbeit.

Der Rest ist ja bekannt. Abweichungen etc. durch DV und so regeln.

BAT

Zitat von: Vollstrecker in Heute um 11:32.....was kann mein Arbeitgeber dafür? Der Arbeitgeber ist für meinen Aufwand, um meine Arbeitsstelle zu erreichen, in keinster Art und Weise verantwortlich.


Naja, im öD ist der Arbeitgeber auch öfters für Straßenunterhaltung/ Blitzer etc. zuständig. ;)

MoinMoin

Zitat von: Vollstrecker in Heute um 11:32Der TVöD schreibt nicht ,,Montag bis Freitag", sondern: Arbeitszeit wird grundsätzlich auf fünf Tage verteilt.
Naja, nicht ganz:
§6 Absatz 1 Satz 3:
Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf fünf Tage, aus notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen auch auf sechs Tage verteilt werden.