Rentner krank Entgeltfortzahlung

Begonnen von Karl72, 24.08.2026 09:35

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Karl72

Hallo,

folgender Sachverhalt:

beschäftigter Vollrentner bei Rente für besonders langjährig Versicherte, die Regelaltersgrenze ist noch nicht erreicht
Rentner ist krank, somit Entgeltfortzahlung in den ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit.

Wie verhält es sich nun mit der Entgeltzahlung von der 7.- 39. Woche der Arbeitsunfähigkeit, ein Anspruch auf Krankengeld ist ja nicht mehr gegeben, fällt dann der Ausgleich durch den Arbeitgeber komplett weg oder gibt es hier eine gesonderte Berechnung?

Danke für eure Antworten
LG Karl

Rentenonkel

Ein Anspruch auf Krankengeld neben der Rente ist gegeben, sofern der Rentner nur eine Teilrente von 99,99 % bezieht.

Ab dem 01.01.2027 besteht ein Anspruch auf Krankengeld neben der Rente nur bei einer Teilrente von nicht mehr als 66,66 % der Vollrente.

Daher kann es durchaus sein, dass der Rentner noch einen Anspruch auf Krankengeld neben der Altersrente hat.

Karl72

Zitat von: Rentenonkel in 24.08.2026 09:56Ein Anspruch auf Krankengeld neben der Rente ist gegeben, sofern der Rentner nur eine Teilrente von 99,99 % bezieht.

Ab dem 01.01.2027 besteht ein Anspruch auf Krankengeld neben der Rente nur bei einer Teilrente von nicht mehr als 66,66 % der Vollrente.

Daher kann es durchaus sein, dass der Rentner noch einen Anspruch auf Krankengeld neben der Altersrente hat.

Danke, ja das ist hier klar, es geht jedoch um einen Vollrentner, welcher die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, also 100%iger Rentner und keine Teilrente
Wie steht es jedoch mit der Entgeltfortzahlung nach Überschreitung von 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit

Rentenonkel

Der Krankengeldzuschuss wird nur für Zeiträume gezahlt, für die dem Beschäftigten Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder entsprechende Leistungen wie Übergangsgeld oder Verletztengeld aus der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung oder nach dem Bundesversorgungsgesetz zustehen oder – wenn er in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versichert ist – zustünden. Die Zahlung des Krankengeldzuschusses ist, wie sich schon aus dem Namen ergibt, streng an die Zahlung von Krankengeld bzw. an die Fiktion eines zu zahlenden Krankengelds gekoppelt.

Ohne einen Anspruch auf Krankengeld oder eine vergleichbare Leistung steht meiner Meinung nach dem Rentner kein Zuschuss zu. Er erhält ab da nur noch seine gesetzliche Altersrente und die Betriebsrente.

Karl72

@rentenonkel

Danke, dann liege ich richtig  :)

BAT

Zitat von: Rentenonkel in 24.08.2026 09:56Ab dem 01.01.2027 besteht ein Anspruch auf Krankengeld neben der Rente nur bei einer Teilrente von nicht mehr als 66,66 % der Vollrente.


Warum wurde das denn geändert?

Rentenonkel

Zitat von: BAT in 24.08.2026 11:19Warum wurde das denn geändert?

Um die Finanzierungsgrundlagen der Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zukunftssicher aufzustellen und die Beitragssätze ab dem Jahr 2027 dauerhaft zu stabilisieren, hat die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzte FinanzKommission Gesundheit (FKG) am 30.3.2026 umfassende Empfehlungen ausgesprochen. Unter Berücksichtigung dieser Empfehlungen wird mit diesem Gesetz ein breit angelegtes Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der GKV-Finanzen vorgelegt.

Für die Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV müssen die sehr hohen Zuwächse bei den Ausgaben wieder in Einklang mit der Einnahmenentwicklung gebracht werden (einnahmenorientierte Ausgabenpolitik). Daher liegt der Fokus des Maßnahmenpakets auf der Reduktion der Ausgabendynamik der GKV. Zukünftig ist ein effizienter und zielgerichteter Einsatz der Beitragsmittel in allen Bereichen des Gesundheitswesens zwingend erforderlich.

Sowohl die Rente als auch das Krankengeld haben eine Entgeltersatzfunktion. Wenn ein Teilrentner eine Rente von 99,99 % beziehen kann und daneben volles Krankengeld bezieht, dann wird bezogen auf das versicherungspflichtige Arbeitsentgelt die Entgeltersatzfunktion übererfüllt. Der Rentner, der neben der Teilrente noch Krankengeld bezieht, hat bisher in vielen Fällen ein höheres Nettoeinkommen als der berufstätige Kollege, der arbeitsfähig ist und "nur" Gehalt bezieht.

Alternativ hätte es auch eine Anrechnung von der Rente auf das Krankengeld geben können, also dass das Krankengeld um den Zahlbetrag der Rente reduziert werden darf. Dieser Vorschlag hat sich allerdings nicht durchgesetzt.

Als Kompromiss hat man sich auf diese Lösung verständigt, die auf der einen Seite die Interessen des weiter berufstätigen Rentners im Blick hat, auf der anderen Seite aber auch die Interessen der Solidargemeinschaft im Blick hat, die diese Ausgaben durch ihre Beiträge finanzieren muss.

BAT

Okay, danke.

(Wobei selbstredend der Rentner ein weit höheres Einkommen als ein vergleichbarer Arbeitnehmer hat, solange er halbwegs Vollzeit weiter arbeitet)

Rentenonkel

Ja, aber wie so oft haben solche Modelle zu Fehlanreizen geführt, die man nunmehr abstellen möchte.

Faunus

#9
Zitat von: Rentenonkel in 24.08.2026 13:43Sowohl die Rente als auch das Krankengeld haben eine Entgeltersatzfunktion. Wenn ein Teilrentner eine Rente von 99,99 % beziehen kann und daneben volles Krankengeld bezieht, dann wird bezogen auf das versicherungspflichtige Arbeitsentgelt die Entgeltersatzfunktion übererfüllt. Der Rentner, der neben der Teilrente noch Krankengeld bezieht, hat bisher in vielen Fällen ein höheres Nettoeinkommen als der berufstätige Kollege, der arbeitsfähig ist und "nur" Gehalt bezieht.

Oh-Ha.

Die abschlagsfreie Rente - also was man sich nach 45 Beitragsjahren bis 2 Jahre vor der Regelaltersrente erarbeitet hat - kann sich das System nicht leisten.
Aber einen 99,9%-Rentner, der mit 65/67 Jahren noch glaubt in der Lager zu sein Vollzeit arbeiten zu können, nach 6 Wo. "Krankheit"dann  weitere  66% von der Gemeinschaft auf die 99% umlagenfinanzierte Rente zusätzlich erhält, gilt nicht als "übererfüllt?! Überschreitet doch das Krankengeld aus der Gemeinschaftskasse mit 70% vom Brutto genauso wie  die 100% umlagenfinanzierte Rente.

Auch dürfte dieses Angebot doch eher wieder die treffen, die es sich "leisten können" - genau wie bei der abschlagsfreien Rente. Die Besserverdienenden sind die mit den gesünderen Arbeitsplätzen. Also warum von der Solidargemeinschaft den "Doppelbezieher aufpolstern" lassen?




Faunus

Zitat von: Rentenonkel in 24.08.2026 14:51Ja, aber wie so oft haben solche Modelle zu Fehlanreizen geführt, die man nunmehr abstellen möchte.


Jeder ist sich selbst der nächste und nimmt mit, was er/sie aus der Solidargemeinschaft legal rausquetschen kann!


MoinMoin

Zitat von: Faunus in 24.08.2026 15:41Auch dürfte dieses Angebot doch eher wieder die treffen, die es sich "leisten können" - genau wie bei der abschlagsfreien Rente.
Die abschlagsfreie Rente kann sich doch jeder leisten!
Er kann VOLL weiterarbeiten. Bekommt 2 Jahre VOLLES Gehalt und VOLLE Rente und am Ende ist seine Altersrente nicht eine Cent niedriger, als wenn er nicht die Rente bekommen hätte.
Alles nur damit die Rentner weiter arbeiten.
Diese Form der Rente gehört in dieser Form abgeschafft, weil wir es uns nicht leisten können.

MoinMoin

Zitat von: Faunus in 24.08.2026 15:51Jeder ist sich selbst der nächste und nimmt mit, was er/sie aus der Solidargemeinschaft legal rausquetschen kann!
Richtig und dieses Forum hat mich erst auf den Gedanken gebracht, dass ich 2 Jahre früher aufhören könnte zu arbeiten, um dann - rechtlich legal, moralisch verwerflich - ALG zu beziehen.

Rentenonkel

Zitat von: Faunus in 24.08.2026 15:41Oh-Ha.

Die abschlagsfreie Rente - also was man sich nach 45 Beitragsjahren bis 2 Jahre vor der Regelaltersrente erarbeitet hat - kann sich das System nicht leisten.

Die Reform betrifft zunächst erstmal die Finanzierung der Krankenkasse und nicht der Rentenversicherung. Rentenrechtliche Änderungen bezogen auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte sind damit nicht verbunden. Das ist nach wie vor Teil der politischen Diskussion und es bleibt abzuwarten, ob und was genau sich dort verändert.

Zitat von: Faunus in 24.08.2026 15:41Aber einen 99,9%-Rentner, der mit 65/67 Jahren noch glaubt in der Lager zu sein Vollzeit arbeiten zu können, nach 6 Wo. "Krankheit"dann  weitere  66% von der Gemeinschaft auf die 99% umlagenfinanzierte Rente zusätzlich erhält, gilt nicht als "übererfüllt?! Überschreitet doch das Krankengeld aus der Gemeinschaftskasse mit 70% vom Brutto genauso wie  die 100% umlagenfinanzierte Rente.

Der Eckrentner hat ein Rentenniveau von zur Zeit 48 %. 2/3 davon sind 32 %. Zusätzlich zu den knapp 70 % Krankengeld macht das rein rechnerisch 102 % aus. Wenn man jetzt davon noch die steuerliche Belastung abzieht, landet man ziemlich genau bei 100 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens. Als übererfüllt gelten Sozialleistungen erst, wenn sie in Summe deutlich mehr sind als das sozialversicherungspflichtige Einkommen.

Zitat von: Faunus in 24.08.2026 15:41Auch dürfte dieses Angebot doch eher wieder die treffen, die es sich "leisten können" - genau wie bei der abschlagsfreien Rente. Die Besserverdienenden sind die mit den gesünderen Arbeitsplätzen. Also warum von der Solidargemeinschaft den "Doppelbezieher aufpolstern" lassen?

Bedingt durch den demografischen Wandel gibt es schon jetzt in vielen Bereichen einen Arbeitskräftemangel. Wenn man diesen nicht durch Einwanderung ausgleichen kann oder will, sind viele Arbeitgeber auf die Weiterbeschäftigung ihrer langjährigen Mitarbeiter angewiesen. Stark betroffen sind das Handwerk, die Pflege, das Gesundheitswesen, das Baugewerbe und technische MINT-Berufe.

Außerdem bekommen Krankengeld ja ohnehin nur diejenigen, die mehr als sechs Wochen krank sind, mithin also eben nicht diejenigen, die gesund sind und einfach bis zur Regelaltersgrenze weiter arbeiten. Die profitieren natürlich finanziell von dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenze. Auf der anderen Seite zahlen die jedoch auch von der Rente Sozialabgaben und Steuern, so dass ein Teil des Geldes wieder in die Kasse der Solidargemeinschaft zurück fließt.

Auf der anderen Seite profitieren aber auch die Arbeitgeber. Die Zahl der arbeitenden Rentner hat sich seit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen annähernd verdreifacht. Ohne den Wegfall würden viele Rentner aufhören zu arbeiten (oder nur noch einen Minijob machen), weil es sich für sie nicht lohnen würde.

Insofern ist dieses Instrument geeignet, dem demografisch bedingten Fachkräftemangel etwas entgegen zu setzten. Allerdings bedarf es sicherlich weiterer Anstrengungen, damit Deutschland auch im internationalen Wettbewerb weiterhin wettbewerbsfähig bleibt.

Faunus

Zitat von: MoinMoin in 25.08.2026 08:24Richtig und dieses Forum hat mich erst auf den Gedanken gebracht, dass ich 2 Jahre früher aufhören könnte zu arbeiten, um dann - rechtlich legal, moralisch verwerflich - ALG zu beziehen.

Zitat von: Rentenonkel in 25.08.2026 08:43Bedingt durch den demografischen Wandel gibt es schon jetzt in vielen Bereichen einen Arbeitskräftemangel. Wenn man diesen nicht durch Einwanderung ausgleichen kann oder will, sind viele Arbeitgeber auf die Weiterbeschäftigung ihrer langjährigen Mitarbeiter angewiesen. Stark betroffen sind das Handwerk, die Pflege, das Gesundheitswesen, das Baugewerbe und technische MINT-Berufe.

Sind das wirklich so viele AG, die bereit sind ihre gealterten MA weiterzubeschäftigen?
Im ÖD habe ich den Eindruck, dass ältere MA noch stundenweise mitgenommen werden, weil versäumt wurde die Aufgaben des Rentners rechtzeitig zu übertragen. Das ist eher ein Führungsversagen als ein Fachkräftemangel.

Gibt es denn belastbare Zahle aus der PW von Fachkräftemangen und Altbestand, den man deswegen weiterarbeiten lässt?

Da ist mein Endruck, dass gerade leitende Funktionen durch "KI" ersetzt werden (o.k. sind bis jetzt nur 2 Freunde - in verschiedenen Unternehmen - , denen eine entsprechende Abfindung bezahlt wurde, damit diese früher gehen) und mir ist noch niemand begegnet, der mit über 60 aus der Arbeitslosigkeit von einem anderen Unternehmen eingestellt wurde - trotz MINT-Beruf, Pflegefachwissen, Handwerkerausbildung...
(Vor-)Urteile sterben halt nicht aus: Zu teuer/zu unfelxibel/zu anspruchsvoll/nicht führbar.