Rentner krank Entgeltfortzahlung

Begonnen von Karl72, 24.08.2026 09:35

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Rentenonkel

Zitat von: Faunus in 25.08.2026 11:35Sind das wirklich so viele AG, die bereit sind ihre gealterten MA weiterzubeschäftigen?

Man muss unterscheiden zwischen denjenigen, die zwischen dem vorgezogenen Rentenbeginn und der Regelaltersgrenze arbeiten und denjenigen, die darüber hinaus arbeiten.

Grundsätzlich ist das Beschäftigungsverhältnis bis zur Regelaltersgrenze ausgelegt, erst zu diesem Zeitpunkt endet das Beschäftigungsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bis dahin muss der Arbeitgeber gar nicht der Weiterbeschäftigung zustimmen. Ganz im Gegenteil muss der Arbeitnehmer aktiv werden, so er vor Erreichen der Regelaltersgrenze aufhören möchte zu arbeiten. In der Vergangenheit haben das sehr viele Menschen gemacht, weil die Weiterarbeit sich finanziell kaum gerechnet hat. Mittlerweile ist es anders. Wenn der AN nicht rechtzeitig gekündigt hat, kann der AG sogar auf die Weiterbeschäftigung bis zum Ende der Kündigungsfrist bestehen.

Somit kann sich gegen zwei Varianten der Arbeitgeber nicht wehren: entweder der AN kündigt rechtzeitig, dann ist das Beschäftigungsverhältnis beendet, oder er arbeitet einfach unverändert weiter.

Anders ist es, wenn der AN nur noch Teilzeit arbeiten möchte. Da gibt es dann schon Möglichkeiten, wie der AG sich dagegen wehren kann.

Auch ist es anders in den Fällen, in denen der AN die Regelaltersgrenze erreicht hat. Auch da kann der AG der Weiterbeschäftigung zustimmen, muss es aber nicht.

Dennoch haben viele AG ein Interesse daran, dass langjährige Mitarbeiter zumindest bis zur Regelaltersgrenze im Betrieb bleiben. Das ist natürlich anders bei Menschen, die arbeitslos sind und neu eingestellt werden möchten. Die müssen ja regelmäßig zunächst eingearbeitet werden und bleiben in der Regel auch nur noch einen vergleichsweise überschaubaren Zeitraum dem AG erhalten. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, wie in der Logistik (LKW-Fahrer, Staplerfahrer) oder in der Bauindustrie (LKW Fahrer, Kranführer, Baumaschinenführer). Manchmal kommt es auch einfach darauf an, wo man wohnt.

Zitat von: Faunus in 25.08.2026 11:35Im ÖD habe ich den Eindruck, dass ältere MA noch stundenweise mitgenommen werden, weil versäumt wurde die Aufgaben des Rentners rechtzeitig zu übertragen. Das ist eher ein Führungsversagen als ein Fachkräftemangel.


Der öffentliche Dienst ist sehr bunt und da ist es in den unterschiedlichen Bereichen auch unterschiedlich. Wenn aber Mitarbeiter in Teilzeit weiter beschäftigt werden, dann muss der AG auch dafür eine Planstelle haben; muss es also einen Bedarf geben. Ob das wirklich ein Führungsversagen ist, dass die Aufgaben nicht übertragen wurden, bezweifle ich doch. Es kann nicht alles durch KI und Synergieeffekte ausgeglichen werden.

Die Anzahl der Bewerber ist in den letzten Jahren massiv zurück gegangen und das kann nicht nur durch den demografischen Wandel erklärt werden. Es scheint so, dass sowohl bei den TB als auch bei den Beamten das Anfangsgehalt nicht mehr wettbewerbsfähig ist und auch in vielen Bereichen strukturell der Job im ÖD nicht auf der Höhe der Zeit ist. Die unbestrittenen Vorteile des ÖD scheinen die Nachteile bei jungen Menschen nicht mehr zu überzeugen. Geld ist sicherlich nicht das einzige Motiv, sich für oder gegen einen AG zu entscheiden, aber ein wichtiges Motiv.

Zitat von: Faunus in 25.08.2026 11:35Gibt es denn belastbare Zahle aus der PW von Fachkräftemangen und Altbestand, den man deswegen weiterarbeiten lässt?

Es gibt Zahlen zu Beschäftigten insgesamt und Beschäftigten über der Regelaltersgrenze. Nur bei letzteren muss der AG wie oben erwähnt zustimmen. Es ist jedoch schwer zu filtern, wie viele der Beschäftigten zwischen 63 Jahren und der Regelaltersgrenze entweder nur eine Rente bekommen würden oder nur Gehalt, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht weggefallen wäre. 

MoinMoin

Zitat von: Rentenonkel in 25.08.2026 15:58Der öffentliche Dienst ist sehr bunt und da ist es in den unterschiedlichen Bereichen auch unterschiedlich. Wenn aber Mitarbeiter in Teilzeit weiter beschäftigt werden, dann muss der AG auch dafür eine Planstelle haben; muss es also einen Bedarf geben.
Und wir haben auch Fälle, wo der Beamte, dann als Angestellter "zurückgeholt" wird.
a) weil er Bock hatte
und b) weil man einfach den Wissenstransfer nicht hinbekommen hat

Wäre ja auch zu einfach Kernkompetenzen mit zwei parallelen "Planstellen" zu versehen in der planbaren Übergangszeit.

Klassiker halt, HR ist im öD idR ein FW.

Rentenonkel

b) ist meiner Meinung nach auch das Ergebnis dessen, dass sich die gut qualifizierten Bewerber nicht mehr in der Anzahl für den ÖD bewerben wie früher, mithin der AG notgedrungen bei der Bestenauslese nicht mehr die schlauesten Köpfe bekommt und bevor die Stelle unbesetzt bleibt, aus den Bewerbern den Besten herauspickt, und der dann für den Wissenstransfer, so er überhaupt gelingt, deutlich länger braucht.

BAT

Zitat von: MoinMoin in 25.08.2026 08:24Richtig und dieses Forum hat mich erst auf den Gedanken gebracht, dass ich 2 Jahre früher aufhören könnte zu arbeiten, um dann - rechtlich legal, moralisch verwerflich - ALG zu beziehen.

Ich finde es nicht moralisch verwerflich.  Pflichtversicherungen für Gruppen, die in großen Teilen nicht dem Versicherungsfall durch ihre Art der Beschäftigung zugänglich sind, sind in dieser Konsequenz unmoralisch.

Mit ist in 35 Jahren kein einziger Fall in unsere Verwaltung mit 1600 Beschäftigten bekannt geworden.


Rentenonkel

Ich habe schon jede Menge Beschäftigte aus dem ÖD kennengelernt, die schon länger als 18 Monate arbeitsunfähig sind und dann nach dem Ende des Krankengeldbezuges ALG I erhalten.