Leitung

Begonnen von TVLfan, Gestern um 16:35

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TVLfan

Hallo zusammen,

ich bearbeite mit einem Kollegen gemeinsam die Leitung eines Teams mit jetzt über 10 AKA. Dies wäre im TVL die Möglichkeit nach 9b zu kommen. Beiden ist die Leitung und das Weisungsrecht gegenüber allen zugewiesen.

Der Arbeitgeber teilt nun jedoch die Kopfzahl, was meiner Meinung nach nicht erlaubt ist.

Hat da einer von euch Erfahrungen oder eine Entscheidung.

Danke

Rowhin

So wie ich es kenne:

Wenn euch beiden die Teamleitung einschließlich Weisungsrecht für das gesamte Team übertragen wurde, kann der Arbeitgeber nicht ohne Weiteres argumentieren, dass jeder nur die Hälfte der Beschäftigten leitet. Entscheidend ist die tatsächliche Aufgabenübertragung und Verantwortlichkeit, nicht allein eine rechnerische Aufteilung der Mitarbeitenden.

Allerdings gibt es hierzu m.W.n. keinen allgemeinen Grundsatz, dass bei einer Co-Leitung automatisch beide die Voraussetzungen einer höheren Entgeltgruppe erfüllen. Maßgeblich sind Dinge wie die genaue Formulierung der Tätigkeitsdarstellung, eine etwaige Organisationsverfügung, das jeweilige Tätigkeitsmerkmal etc.

In der Rechtsprechung wird bei Leitungsfunktionen regelmäßig auf den tatsächlichen Umfang der Leitungsaufgaben, die Organisationsverantwortung und die Größe der Einheit abgestellt.

Also zunächst ein paar Rückfragen neben dem vollen Weisungsrecht:

  • Ist euch beiden die Leitung des gesamten Teams schriftlich übertragen?
  • Wird die Teamleitung tatsächlich gemeinsam ausgeübt oder sind die Mitarbeitenden intern doch auf irgendeine Art und Weise aufgeteilt?
  • Um welchen Bereich (z. B. Verwaltung, IT, Justiz usw.) handelt es sich grob?


TVLfan

Alles klar. Danke schön für deine Antwort.