Höhergruppierung und Stufenvorweggewährung TVöD VKA

Begonnen von Marleen88, 25.08.2026 08:43

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Marleen88

Hallo zusammen,

ich bin seit dem 01.04.24 in die EG 9a/3 eingruppiert mit einer Stufenvorweggewährung in die 5.

Nun hatte ich gemeinsam mit meinem Vorgesetzten eine Höhergruppierung beantragt, dabei ist die 9c rausgekommen.
Da bei einer Höhergruppierung die Vorweggewährung aber entfällt, die 9c/3 aber ,,schlechter" wäre, wurde mir gesagt man würde versuchen, dass ich die Vorweggewährung behalte. Der Betriebsrat hat wohl alles genehmigt, nun steht in meinem Änderungsvertrag nur die neue Gruppe, mehr nicht.
Auf meine Nachfrage ob die Stufenvorweggewährung nochmal neu fixiert wird, hieß es diese bleibt bestehen.
Zitat ,,In der BR Anhörung war die Stufenvorweggewährung erhalten geblieben, das Schreiben welches du in der Vergangenheit dazu bekommen hast verliert nicht seine Gültigkeit, das hätte sonst im Nachtrag gestanden".

Ich muss ehrlich sagen, ich bin ziemlich verunsichert weil im ursprünglichen Vertrag ja steht bei einer Höhergruppierung entfällt die Vorweggewährung. Und bei meiner Einstellung wurden schon Aussagen von der Personalabteilung getätigt, die dann nicht eingehalten wurden.

Könnte ich dazu eine Einschätzung von euch bekommen?

Danke und liebe Grüße

Bubi11

Wo ist das Problem für die Personalabteilung in einer Zeile zu schreiben:
-Die damals getätigten Aussagen zur Stufenvorweggewährung in die Stufe 5 bleiben unverändert-

MoinMoin

Ich dachte dieses tarifliche Mittel gibt es nicht im VKA?
Dann ist es doch eh eine reine außertarifliche Regelung und man sollte sie in der Tat im AV fixieren.

Wenn die 9c ohne Tätigkeitsänderung kommt, dann braucht es auch keine Änderungsvertrag, dann ist es eine Eingruppierungsirrtum

Petar T.

Im Bereich VKA gibt es dafür keine unmittelbare tarifliche Regelung.
Auf Grundlage der Fachkräfte-Richtline können aber auch hier im Rahmen einer übertariflichen Regelung Stufen vorweggewährt werden.
Eine Zuordnung zur Stufe 5 ist aber auch mit diesem Instrument nicht vorgesehen.




KlammeKassen

Hier scheint starkes Vitamin B vorhanden zu sein  :D

Kaffeekanzler

Die SV-Dartsellung ist für mich nicht ganz nachvollziehbar.

Ggf. könnte eine Stufenlaufzeitverkürzung nach § 17 Abs. 2 S. 1 TVöD VKA hier das richtige Instrument sein, um zu der von dir angedachten Lösung zu kommen.