[TV-L] [BY] Anrechnung von Zeiten auf Beschäftigungszeit nach § 34 Abs. 3 TV-L

Begonnen von PaulBearer, Gestern um 19:41

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PaulBearer

Hallo zusammen,

ich werde zum 01.09. eine neue (alte) Beschäftigung beim Freistaat Bayern aufnehmen. Zuvor war ich bereits 18 Jahre beim Freistaat Bayern bei zwei Dienststellen beschäftigt (zur ersten geht es nun zurück), anschließend bestand eine Unterbrechung von 15 Monaten ohne Beschäftigung.

Mit den Einstellungsunterlagen habe ich ein Formular ,,Antrag auf Anrechnung von Zeiten im öffentlichen Dienst auf die Beschäftigungszeit nach § 34 Abs. 3 TV-L" erhalten. Dem diesen Antrag vorstehenden Begleitschreiben zufolge sollen anrechenbare Zeiten innerhalb von sechs Monaten mit diesem Antrag geltend gemacht werden.

Die Kenntnisnahme der "Belehrung" habe ich zurückgesandt, den eigentlichen Antrag jedoch bislang nicht gestellt.

Meine Frage: Erfolgt die Anrechnung der früheren Beschäftigungszeiten beim selben Arbeitgeber (Freistaat Bayern) nur auf Antrag, oder werden die Zeiten auch ohne Antrag von Amts wegen berücksichtigt, sofern sie der Personalstelle bekannt sind? Im Personalbogen taucht ja die gleiche Tabelle auf und ist an dieser Stelle nicht durch mich, sondern durch die Personalstelle auszufüllen.

Vielen Dank

Hintergrund:
Ich kehre in mein altes Sachgebiet zurück, kenne quasi alles und das war sicher auch für die Auswahl entscheidend. Trotzdem erfolgte bzgl. der Erfahrungsstufe keine Anwendung von § 16, Abs. 2, Satz 4 (förderliche Zeiten), sondern Satz 3 (weil die Pause zu groß war und Satz 2 nicht angewendet werden kann). Das ist eine große Enttäuschung. Nachdem ich aktuell schlichtweg keinen Hebel hatte, trete ich die Stelle trotzdem an. Auf der anderen Seite war ich geschockt, dass die Pause für die Beschäftigungszeit egal ist und ich somit nach der Probezeit direkt wieder diese für den Arbeitnehmer unendlich lange Kündigungsfrist hätte. Letztendlich war dies der Grund wieso ich überhaupt in die Situation der Arbeitslosigkeit geraten bin und möchte ungern wieder so gebunden sein. Ich dürfte in diesem Fall die Probezeit eigentlich nicht passieren lassen... Meine Hoffnung ist nun also, dass die Beschäftigungszeit ohne Antrag gar nicht berücksichtigt wird.