Werkstudenten im TV-V und ihre Eingruppierung

Begonnen von StudierenderMann, 28.08.2026 12:54

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StudierenderMann

Ich arbeite seit ein paar Monaten als Werkstudent bei einem kommunalen Versorgungsunternehmen und werde nach TV-V EG 3 Stufe 1 vergütet.

Meine Stelle wurde von Anfang an mit dem Schwerpunkt ausgeschrieben bzw. besetzt, eigenständig Tools und Plattformen zu entwickeln. Praktisch besteht ein großer Teil meiner Arbeit aus Softwareentwicklung, Automatisierung, Datenintegration, Monitoring und technischen Auswertungen im Energiebereich. Ich bin bereits fortgeschrittenerer Student.

Mein Vorgesetzter unterstützte den versuch auf neu Gruppierung. Die Personalabteilung lehnt sogar die Nachfrage, ob es möglich wäre, mit einer internen Regelung ab, nach der alle Werkstudenten grundsätzlich EG 3 bekommen sollen, um eine einheitliche Vergütung sicherzustellen (?). Auf weitere Nachfrage wurde mir gesagt das jeglicher Antrag auf eine neu eingruppierung mit "nein, weil Werkstudent" abgelehnt werden würde. Offensichtlich hab ich dann mehrfach gefragt wo das ganze den festgehalten sei und angeblich wurde es mit dem KVA abgesprochen. Ein Schreiben oder dergleich gibt es dazu nicht. Ich solle mich über die Vorteile des TV-V freuen aber einsehen das an meiner Gruppierung nichts zu rüteln ist.


Meine Frage ist daher: Kann eine solche pauschale interne Regelung überhaupt mit der Eingruppierungssystematik des TV-V vereinbar sein, wenn die tatsächlich übertragene Tätigkeit objektiv deutlich über EG 3 liegt? Oder müsste auch bei Werkstudenten grundsätzlich nach den tatsächlichen Tätigkeitsmerkmalen eingruppiert werden?


Als Info: Ja ich bin Teil der Gewerkschaft, ja in meiner Abrechnung steht ausdrücklich der TV-V, ich bin länger als 3 Monate dort und werde auch verlängert.

Nach ewiger Recherche konnte ich kein Gegenargument finde aber vielleicht kennt ihr euch einfach besser aus  :)  Eine Sache die ich oft höre ist das ich damit zufrieden sein soll und das es nunmal so ist. Auch das andere Kollegen falsch eingruppiert sind und sie sich damit zufrieden geben aufgrund der "Sicherheit und Flexibilität" die die Stellen bietet habe ich gehört.

Vollstrecker

Darf ich fragen, wieviele Stunden du arbeitest?
Also unsere Werkstudenten in den div. Bereichen sind um ein vielfaches höher eingruppiert.

StudierenderMann

Zitat von: Vollstrecker in 28.08.2026 13:10Darf ich fragen, wieviele Stunden du arbeitest?
Also unsere Werkstudenten in den div. Bereichen sind um ein vielfaches höher eingruppiert.

20h aber im Vertrag stehen 19h damit ich nicht über das legale maximum komme. In den Semesterferien arbeite ich mehr wie im Moment.

Wabi Sabi

Werkstudenten sind ganz normale (Teilzeit-) Beschäftigte mit Besonderheiten bzgl. der Sozialversicherung ("Werkstudentenprivileg").

Die Vergütung nach einer tariflichen Eingruppierungsregelung und damit üblicherweise aufgrund der auszuübenden Tätigkeit kommt zum Tragen, sofern ein entsprechender Tarifvertrag mittels arbeitsvertraglicher Vereinbarung oder beidseitiger Tarifbindung zur Anwendung kommt.

Siehe z. B. auch:
https://www.haufe.de/id/beitrag/studenten-arbeitsrechtliche-aspekte-bei-der-beschaeftigung-13-verguetung-38-mindestlohn-HI16327331.html

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

StudierenderMann

#4
Zitat von: Wabi Sabi in 28.08.2026 16:00Werkstudenten sind ganz normale (Teilzeit-) Beschäftigte mit Besonderheiten bzgl. der Sozialversicherung ("Werkstudentenprivileg").

Die Vergütung nach einer tariflichen Eingruppierungsregelung und damit üblicherweise aufgrund der auszuübenden Tätigkeit kommt zum Tragen, sofern ein entsprechender Tarifvertrag mittels arbeitsvertraglicher Vereinbarung oder beidseitiger Tarifbindung zur Anwendung kommt.

Siehe z. B. auch:
https://www.haufe.de/id/beitrag/studenten-arbeitsrechtliche-aspekte-bei-der-beschaeftigung-13-verguetung-38-mindestlohn-HI16327331.html


Dein erster Satz war sogar die Einleitung in mein Gespräch mit der Personalabteilung, dann wurde mir praktisch gesagt ich läge falsch (?) und ich sei ja nur ein Werkstudent welches eine gesonderte Gruppe von Angestellten ist.
§ 2 meines Vertrags sagt "Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für Versogungsbetriebe TV-V) und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für...."

und §4 besagt "Der Arbeitnehmer ist in der Engeltgruppe 3.1 TV-V der Anlage 3a des TV-V eingruppiert (§5 Abs. 1 TV-V)"

Zu all dem kommt noch das beste. Beim Gespräch habe ich leider eine equivalenz hergestellt und meinte das es ja nur Sinn machen würde meine Aufgaben als Programmier vortan wie jemand mit den Kenntnissen aus EG 3 zu erledigen. Das androhen der Arbeitsqualitätsverminderung war wohl Grund genug meine Verlängernug zu kippen, welche mir bereits mündlich bestätigt wurde und und und(?). Das die Personalabteilung ein Veto hat bei sowas wusste ich nicht und es sollte eigentlich nur zeigen wie unfair ich das ganze finde. Der Zweck vom Gespräch war für mich eher das erfragen des aktuellen Standes, dass dabei meine Verlängerung auf dem Spiel stand war mir natürlich nicht klar, da meine Leistung nur gelobt wurde. Ich habe auch keine spezifschen Forderungen getätigt wie "ich hätte jetzt aber schon gern EG-9" sondern wollte nur wissen ob ich die neu-gruppierung überhaupt beantragen darf.

geigerzaehler

Die Frage Deiner Gehaltsabrechnung(Werkstudent/minijob oder in künstlerischen Bereichen mit der
Übungsleiterpauschale) hat niemals einen Zusammenhang mit deiner Eingruppierung.
Vielmehr müsste man bei Dir von einer Diskriminierung einer Teilzeitbeschäftigung ausgehen -
incl. der max. möglichen 6 Monate rückwirkenden Gehaltsforderung

Bubi11

Ich kenne das auch bei uns so in der Art. Werkstudenten werden bei uns wie Praktikanten angesehen und behandelt.
Es heißt dann von der Personalabteilung die kommen eh nur das sie was haben und nach dem Studium gehen sie weg. Oder das Argument wir haben keine Stellen (Budget) also können wir sie nur als Praktikanten einstellen.
Also bei uns gibt es im Grunde offiziell keine Werksstudenten.

StudierenderMann2

Zitat von: Bubi11 in Gestern um 07:10Ich kenne das auch bei uns so in der Art. Werkstudenten werden bei uns wie Praktikanten angesehen und behandelt.
Es heißt dann von der Personalabteilung die kommen eh nur das sie was haben und nach dem Studium gehen sie weg. Oder das Argument wir haben keine Stellen (Budget) also können wir sie nur als Praktikanten einstellen.
Also bei uns gibt es im Grunde offiziell keine Werksstudenten.
Das scheint mir genau so ein Problem zu sein wie bei mir, bloß das hier die Kollegen wahrscheinlich nicht im TV-V sind oder? Ich finde auch die Begründung wieder Schwachsinning, nur weil jemand "nur" während dem Studium bleibt, heißt das ja nicht das er nicht auch danach übernommen werdne will. Viele meiner Kommilitonen wurden bereits Angebote auf eine feste Stelle, aufgrund ihrer guten Leistung während der Werkstudententätigkeit gemacht und ich finde erst Recht kleine Unternehmen könnten Wahnsinnig davon profitieren neues Talent so "billig" zu aquirieren.

Zitat von: geigerzaehler in 29.08.2026 20:19Die Frage Deiner Gehaltsabrechnung(Werkstudent/minijob oder in künstlerischen Bereichen mit der
Übungsleiterpauschale) hat niemals einen Zusammenhang mit deiner Eingruppierung.
Vielmehr müsste man bei Dir von einer Diskriminierung einer Teilzeitbeschäftigung ausgehen -
incl. der max. möglichen 6 Monate rückwirkenden Gehaltsforderung

Auch hier kann ich nur zustimmen aber wie gesagt mir wurde versucht klar zu machen was anderes sei die Regel. Ich mag das Unternehmen und meine Kollegen sehr und hatte auch schon Pläne, dass ich Projekte meiner Uni hier verwirkliche. Dies würde Unternehmen natürlich auch nochmal helfen und ihnen erlauben sich als Zukunftssicher zu präsentieren usw usw aber das wird wohl von der Personalabteilug nicht wahrgenommen.

Bubi11

Das ist leider der öffentliche Dienst. Nach vorne wird eher weniger geschaut sondern auf das hier und jetzt und vor allem "Das war schon immer so".

Wir sind TVÖD/VKA.
Hat jetzt damit zwar nichts zu tun aber ich schreibe es trotzdem mal. Es ist bei uns auch so das es gar keine Nachfolgeregelung gibt. Bedeutet das Personen eingestellt werden wenn jemand in Rente geht wenn man Glück hat 2 Monate vorher. Also wird eine Übergabe findet bei uns im Grunde nie statt. Die Aussage ist immer das man die Stelle eben nur einmal hat und nicht zwei für eine Stelle einstellen darf. Erst wenn dieser Weg ist hat man die Stelle frei.
Also kann man bei uns erst jemanden einstellen wenn dieser aus der Lohnfortzahlung rausfällt.

Das ist natürlich nicht TVÖD aber ein Problem des öffentlichen Dienstes.