Einarbeitung neuer Kollegen / Zulage?

Begonnen von Adamczik, 30.08.2026 19:59

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Adamczik

Hallo zusammen,

ich bräuchte eure tarifliche Einschätzung zu folgender Situation in meiner Dienststelle (Bereich Vermessung).

Ausgangslage:
Ich bin Vermessungstechniker in der EG 9a und betreue bereits (unentgeltlich ) die Azubis als Praxisanleiter. Nun soll ich von September bis Ende Dezember zwei neue Kollegen einarbeiten: einen in der EG 8 und eine Kollegin in der EG 11 (Master). Beide fangen zeitversetzt an und kennen weder unsere Fachsoftware noch die Landesvorgaben. Die Aufgabe teilen ich und eine Kollegin uns auf. Unser Koordinator hat selbst nicht das nötige Fachwissen dafür. Die Einarbeitung wurde zuvor immer von der Vorgängerin selbst ausgeführt.

Die vorliegende Arbeitsanweisung (Zusammenfassung):

Umfang:
Voraussichtlich bis zu 4 Stunden pro Tag (halbe Arbeitszeit).

Inhalt: Einführung in die ABK-Erfassung und praktische Begleitung.

Einschränkung:
Dient ausschließlich "reiner Wissensvermittlung", ausdrücklich keine Weisungsbefugnis oder Personalverantwortung.

Unsere Reaktion an den Vorgesetzten:
Wir haben schriftlich offene Lücken bemängelt:
Es fehlen klare Ziele (das fachliche Ziel wäre die selbstständige Flurbearbeitung via DAVID-Expertenarbeitsplatz). Zudem sind das Stunden-Splitting bei den unterschiedlichen Wissensständen, die Nachmittagsbetreuung und Vertretungen während unserer Urlaube im Oktober völlig ungeklärt.

Meine Fragen an euch:Haftung / Absicherung:

Schützt uns der Ausschluss von "Weisungsbefugnis und Personalverantwortung", falls die neuen Kollegen (insb. die EG 11) die komplexe Bearbeitung nach den 4 Monaten nicht fehlerfrei beherrschen?

Höherwertige Tätigkeit (§ 14 TVöD/TV-L): Ich (EG 9a) bilde über Monate hinweg täglich für 4 Stunden eine EG 11 an Spezialsoftware aus. Kann der Dienstherr die Zahlung einer vorübergehenden höherwertigen Tätigkeit verweigern, nur weil er es "reine Wissensvermittlung" nennt?

Vorgehen bei Konzeptlosigkeit:
Wenn der Vorgesetzte die offenen Fragen (Urlaub, Stunden-Splitting, detaillierter Inhalt fehlt) nicht klärt, müssen wir die Einarbeitung trotzdem antreten.

Danke für eure Erfahrungswerte

Petar T.

Ihr beginnt mit der Einarbeitung, so, wie es angeordnet wurde. Auf die offenen Punkte wurde hingewiesen. Kurz vor dem Urlaub könntet ihr netterweise nochmal erinnern, sollte bis dahin keine Klärung erfolgen.

Einen Anspruch auf eine Zulage erkenne ich nicht, zumindest für den Teil, der die reine Einarbeitung in die Fachsoftware betrifft. Es müsste genau dargelegt werden, worin genau die höherwertigen Tätigkeiten bestehen.

Gefahren bezüglich der Haftung oder Verantwortung sehe auch ich nicht.




MeTe

#2
Kann die Fragen bzw. die Problemstellung (auch) nur bedingt nachvollziehen.

Neue Kollegen einzuarbeiten ist doch etwas 'normales' und alltägliches. Daraus eine höherwertige Tätigkeit oder Haftungsrisiken abzuleiten finde ich seltsam.

A1.) Du arbeitest die Kollegen in etwas ein, das du anscheinend und im Rahmen deiner bisherigen E9a-Tätigkeit ausführst. Nur weil du dieses Wissen nun weiter gibst, ergibt sich daraus nicht ne höherwertige Tätigkeit. Wissen/Fähigkeiten/Fertigkeiten werden ja nicht automatisch höherwertig nur weil man diese weitergibt. Das Weitergeben an sich bzw. das Einarbeiten an sich ist doch auch keine noch höherwertige Aufgabe die über die ohnehin schon recht hohe Stufe (E9a = gründliche und vielseitige Fachkenntnisse + selbstständige Leistungen) hinaus geht.

A2.) Dein Argument, dass du ne höherwertige Tätigkeit hättest weil du nem E11er etwas beibringst, halte ich für ziemlich abstrus. Wenn ein E6er nem E15 in die Bedienung der Verwaltungssoftware einarbeitet (weil dieser diese nicht kennt), macht das die Bedienung der Software nicht zu ner E15-Tätigkeit. Selbstverständlich kann ein E6er auch nem E15 noch was beibringen, was nicht heißt dass der E6er in dem Moment zu nem E15er oder dass das ne höherwertige Tätigkeit ist nur weil er das nem E15er (statt nem anderen E6er) erklärt.

B.) Als Angestellter im öD hat man immer ein Haftungsrisiko. Wer schuldhaft Schäden verursacht muss dafür im Zweifel haften. Immer. Dafür gibts ne Berufs-Haftpflichtversicherung die ich empfehlen würde. Inwiefern das Einarbeiten also eine Besonderheit darstellt erschließt sich mir nicht. Wenn die Kollegen das nach 4 Monaten immer noch nicht beherrschen, dann ist das nur Haftungsrelevant wenn das an einem schuldhaften Versäumnis von euch liegt... Wie bei jeder anderen Tätigkeit auch. Bei einer Einarbeitugn dürfte das Risiko für haftungsrelevaten Fehler vermutlich geringer als bei einer üblichen Tätigkeit eines Vermessungstechniker.

Seltsam daran finde ich eigentlich nur, auf so eine alltäglichen Vorgang gleich mit einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber den Vorgesetzen zu reagieren. Ich stecke natürlich nicht drin, aber manchmal hab ich schon den Eindruck manche (gerade im öD) konstruieren Probleme und Konflikte wo es gar keine gibt.

Ich hab auch schon Leute eingearbeitet, neue Anwärter betreut, inkl. Weisungsbefugnis gegenüber anderen im Rahmen von Aufgaben übernommen und vieles mehr. Auf die Idee dass man deswegen ein Fass aufmachen könnte bin ich ehrlich gesagt bis gerade nicht mal gekommen...


Bubi11

Ich glaube das Thema mit der Haftung ist darauf bedacht was passiert wenn man den Kollegen unzureichend bzw. vorsätzlich mangelhaft einarbeitet weil man der Meinung ist nicht das ausreichende Gehalt zu bekommen und der Kollege darauf hin den Mitarbeiter verantwortlich macht das er die Stelle nicht bekommen hat.

Oder ob man die Einarbeitung mit der Begründung "Ich kann das nicht" sogar ablehnen kann?!

Gibt es immer wieder bei den Leuten die denken eine zu niedrige EG zu haben.

Wir hatten allerdings noch keinen Fall bei dem man Probleme deswegen bekommen hätte. Zumindest wüsste ich das nicht.

Adamczik

Hi zusammen,
erstmal danke für eure ehrlichen Einschätzungen! Ich glaube, ich muss das Ganze noch ein bisschen geraderücken, da das wohl falscher rüberkam.

Es geht hier nicht um ein ,konstruiertes Problem' oder das stumpfe Erklären von Software-Klicks. Mein Chef hat mir per Arbeitsanweisung konkret die ,Vorbereitung, Erfassung, Nachbearbeitung und Prüfung der Arbeit' übertragen. Ich mache für die Neuen – inklusive der EG 11 – also die fachliche Endkontrolle und Qualitätssicherung im amtlichen Register.

Dabei geht es primär um die absolut fehlerfreie und rechtssichere Anwendung der gesetzlichen Landesvorgaben für das Liegenschaftskataster. Wenn da was schiefläuft, hat das massive rechtliche Konsequenzen.

Bei uns im Haus liegen Aufgaben mit genau dieser Prüf-, Controlling- und Freigabekompetenz regulär in der EG 10 aufwärts.

Wenn ich jetzt über Monate hinweg die Hälfte meiner Arbeitszeit genau diese Prüf- und Kontrollfunktion übernehmen soll, ist das für mich eben keine alltägliche Nebenpflicht mehr, sondern schlicht höherwertige Arbeit. Darauf fußt auch mein Gedanke mit der Zulage nach § 14 TVöD.

Beim Thema Haftung habt ihr mich beruhigt, da bin ich durch das verordnete Nachmittags-,Fragensammeln' wohl save. Ich werde das Ganze absolut professionell durchziehen, aber die Prüfprozesse für mein Protokoll sehr genau dokumentieren.

Viele Grüße!

Bubi11

Die Frage ist doch ob diese Aufgabe dauerhaft oder nur vorübergehend ist?
Und da diese nur von September bis Dezember ist, ist sie nicht dauerhaft. Man könnte über eine Zulage für die drei Monate reden (Das geht ja immer) aber mehr nicht.

Vollstrecker

Eine Einarbeitung für neue Kollegen gehört für mich für meinen Job dazu. Der Aufwand dazu hält sich in Grenzen, auch werde ich von meiner eigentlichen Arbeit nicht abgehalten, weil ich mir ja dabei über die Schulter gucken lasse. Man bringt neuen Mitarbeitern ja nicht alles neu bei und zudem haben diese ja auch eine Holschuld, so dass die schon selber den Mund aufmachen können bei Fragen. Man lernt den neuen Kollegen so kennen, unter 4 Augen kann man mal die eine oder andere Besonderheit erklären.  ;) Ich sage zwar eigentlich auch immer, dass man für das, was man macht, auch bezahlt werden muss....aber der Fall gehört einfach für mich dazu und ist für mich auch Willkommenskultur. Zumindest in dem Ausmaß bei mir. Es wird auch Stellen geben, wo es deutlich komplexer ist, keine Frage.

Wenn es so wäre, dass ich dadurch einen erheblichen Mehraufwand hätte und meine eigentlichen Aufgaben kaum noch erledigen könnte, dann wäre es was anderes. Sowas gibt es hier auch, aber solche neuen Mitarbeiter bekommen dann jemanden an die Hand, der sich dann auch intensiv darum kümmert und auch dafür sein Geld bekommt.  ;)