Einstellung trotz (noch) nicht vorliegendem Hochschulzeugnis?

Begonnen von dazeem, Gestern um 16:56

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dazeem

Hallo miteinander.

Ich habe mich vor ein paar Monaten um eine unbefristete Stelle beim öD beworben, für die ein "abgeschlossenes Bachelorstudium" erforderlich ist. Ich studiere im letzten Semester und hatte zum Zeitpunkt der Bewerbung noch Prüfungsleistungen offen; Eingeladen wurde ich trotzdem.

Nun habe ich das Auswahlverfahren hinter mir und warte auf die Rückmeldung. Meine Abschlussarbeit habe ich erst *nach* dem Auswahlverfahren abgegeben (über diesen Umstand habe ich die Prüfungskommission vor Ort informiert—das wurde nicht weiter kommentiert).

Wie alle von euch, die studiert haben, wissen, kann sich die Benotung/Zeugnisausgabe ganz schön hinziehen. Jetzt frage ich mich, wie flexibel der AG sein darf was die Vollständigkeit der Unterlagen angeht. Fliege ich sofort raus, wenn ich zum Zeitpunkt der Zusage noch kein Bachelorzeugnis vorliegen habe? Werden ggf. Kompromisse eingegangen wie z.B. niedrigere Eingruppierung oder befristete Einstellung unter dem Vorbehalt, dass das Zeugnis noch nachgereicht wird?

Über Erfahrungsberichte wäre ich sehr dankbar.

MoinMoin

Zitat von: dazeem in Gestern um 16:56Wie alle von euch, die studiert haben, wissen, kann sich die Benotung/Zeugnisausgabe ganz schön hinziehen.
Ich kenne Fälle, da wurde die Arbeit abgegebn, direkt dem prof vorgelegt, der machte 15 min Daumenkino und die Bestätigung, dass bestanden wurde ging raus, sodass der Absolvent binnen 24h nach Abgabe die Bestätigung in der Hand hatte das Studium bestanden zu haben, Note folgt.

Eben genau in einer solchen Konstelation, wo man zwischen Abgabe und Arbeitsbegin nur wenige Tage hatte.
Gehen geht vieles, wenn man sich rechtzeitig drum kümmert und eine nette Umgebung hat.

dazeem

Hm bei meinen Profs eher schwer vorstellbar. 😅 Aber im Fall der Fälle werde ich dann wohl ganz lieb um so eine Bestätigung bitten.

KlammeKassen

Kann ich so ähnlich bestätigen.

Die Ausstellung des Zeugnisses hat bei mir ewig gedauert, weil der zuständige Dekan, der unterschreiben musste, wohl längerfristig ausgefallen war.... und das Prüfungsamt an meiner Uni auch nicht gerade das schnellste war.

Habe mir dann auch von den Betreuern der Abschlussarbeiten einen Nachweis geben lassen, dass die Abschlussarbeit zumindest "bestanden" ist.

Irgendwann war ja auch die Note da, dann konnte ich zumindest schon einmal eine Leistungsübersicht aus dem Uni-Programm ziehen und einreichen.

Und Monate später dann auch das Zeugnis.

dazeem

#4
Also hast du die Leistungsübersicht und das Zeugnis erst nach Einstellung eingereicht? Sprich hat ihnen erst mal der "Nachweis über bestandene Abschlussarbeit" zur Einstellung gereicht?

MoinMoin

Zitat von: dazeem in Gestern um 19:12Also hast du die Leistungsübersicht und das Zeugnis erst nach Einstellung eingereicht? Sprich hat ihnen erst mal der "Nachweis über bestandene Abschlussarbeit" zur Einstellung gereicht?
Ja, so war es bei den mir bekannten Fällen.

Beamtenhustler

Ja, das Ding nennt sich 4.0-Bescheinigung und wird vom Prüfungsamt einer jeden Hochschule ausgestellt. Das ist i.d.R.  völlig unproblematisch

KlammeKassen

Zitat von: dazeem in Gestern um 19:12Also hast du die Leistungsübersicht und das Zeugnis erst nach Einstellung eingereicht? Sprich hat ihnen erst mal der "Nachweis über bestandene Abschlussarbeit" zur Einstellung gereicht?

ja genau, ging ja nicht anders  :D ....
Als es dann in der Leistungsübersicht war, habe ich das schon einmal eingereicht, und irgendwann auch das Zeugnis....
Die Mühlen mahlen langsam manchmal.

Dem Arbeitgeber wird es reichen, dass du den Abschluss hast.

Ich glaube nicht, dass der Arbeitgeber die Zusage zurücknimmt, nur weil die Abschlussarbeit dann mit 3,0 statt 1,7 bewertet wird.

Die vorherigen Noten (+ persönlicher Eindruck) waren für die Einstellung wichtig.
Aber der Abschluss sollte natürlich vorhanden sein, weil sonst auch in der Regel Entgeltgruppe niedriger eingruppiert oder sie sagen "ohne Abschluss wollen wir dich nicht"

dazeem

Zitatwird vom Prüfungsamt einer jeden Hochschule ausgestellt.
Das Prüfungsamt meiner Fakultät hat mir soeben mitgeteilt, dass solche Bescheinigungen nicht ausgestellt werden—weder vom Prüfungsamt noch vom Betreuer selbst. Es werden lediglich Nachweise über die Abgabe der Abschlussarbeit ausgestellt, in denen keine Aussage zu der tatsächlichen Leistung getroffen wird.

Ob das dem AG dann reicht...? Ich mache mich auf das Schlimmste gefasst.

dazeem

Zitat von: Beamtenhustler in Heute um 08:42Ja, das Ding nennt sich 4.0-Bescheinigung und wird vom Prüfungsamt einer jeden Hochschule ausgestellt. Das ist i.d.R.  völlig unproblematisch
Das Prüfungsamt meiner Fakultät hat mir soeben mitgeteilt, dass solche Bescheinigungen nicht ausgestellt werden—weder vom Prüfungsamt noch vom Betreuer selbst. Es werden lediglich Nachweise über die Abgabe der Abschlussarbeit ausgestellt, in denen keine Aussage zu der tatsächlichen Leistung getroffen wird.

Ob das dem AG dann reicht...? Ich mache mich auf das Schlimmste gefasst. (ups aus Versehen doppelt gesendet, sorry)