TVÖD-S, Minusstunden & Kündigung

Begonnen von JanJan123, 02.09.2026 13:03

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JanJan123

Hallo,
ich arbeite bei einer Sparkasse und habe vor mittlerweile drei Monaten gekündigt, mein Ausstieg ist offiziell am 30.09, habe aber noch Resturlaub.

Ich habe einige Minusstunden vor meiner Kündigung aufgebaut, nach meiner Kündigung habe ich deutlich weniger zu tun gehabt, weshalb ich auch da ordentlich gegangen bin, statt den Rechner weiter laufen zu lassen, da ich eben nicht mehr den Workload hatte.

Nun sagt die Perso, okay wir behalten die 50 Minusstunden ein und ziehen die vom Gehalt ab. Wie hätte ich die denn ohne Arbeitszeitbetrug ausgleichen sollen, wenn ich nach der Kündigung kaum noch 8 Stunden füllende Aufgaben hatte.

Also ich finds bisschen daneben, dürfen die das?

Rentenonkel

Das korrekte und nachweisbare Anbieten der eigenen Arbeitskraft ist entscheidend, um den Anspruch auf Lohn zu sichern. Wenn der Arbeitgeber diese Arbeitskraft vorübergehend nicht annehmen kann oder will, befindet er sich im Annahmeverzug.

Lehnt der Arbeitgeber direkt oder indirekt die Arbeit unberechtigt ab, behält der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Gehalt, ohne die Arbeit nachholen zu müssen.

Wenn der Arbeitnehmer sich mangels Beschäftigung ohne Rücksprache einfach abmeldet oder den Arbeitsplatz vor Erreichen der Regelarbeitszeit verlässt, ist das sein Problem. Der Arbeitnehmer kann nicht eigenmächtig entscheiden, die tägliche Arbeitszeit zu unterschreiten und dafür Lohn erwarten. ("Ohne Arbeit kein Lohn")

Ein Arbeitszeitbetrug liegt erst dann vor, wenn man den Rechner laufen lässt und sich stattdessen unerlaubt vom Arbeitsplatz entfernt, was bei Home Office auch zum Beispiel Einkaufen sein kann.

Daher ist das Verhalten Deines Arbeitgebers meiner Meinung nach folgerichtig.

Vollstrecker

Ja, der Arbeitgeber entscheidet, ob es noch sinnvoll ist, dass du auf der Arbeit bist oder ob du deinen "Workload" noch spürst oder nicht.  ;)
Er dürfte dich nicht einmal so ohne weiteres nach Hause schicken zu deinem Nachteil, wenn er keine Arbeit mehr für dich hätte.

Wenn du deine Arbeit offensichtlich getan hast und deine Vorgesetzten nichts mehr für dich haben, dann ist dein Absitzen bis zum Feierabend auch kein Arbeitszeitbetrug.

Den Fehler wirst höchstwahrscheinlich du gemacht haben....

Bubi11

Es ist eben ein Trugschluss, wenn du angemeldet bist und in den PC starrst weil keine Arbeit da ist, dass dies Arbeitszeitbetrug ist.
Wenn dein Arbeitgeber/Vorgesetzte dir keine ausreichende Arbeit gibt, ist das halt so und du bist nicht verpflichtet dir ausreichend Arbeit zu suchen.

Da hast du nun Pech gehabt und dein AG handelt korrekt.