Differenz zwischen Krankengeld und letzten Nettoentgelt

Begonnen von Derliebejung, 04.09.2026 09:42

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Derliebejung

Ich wurde 1986 in den ÖD eingestellt. Im Jahre 2012 wechselte ich in eine Nachbarkommune, also immer noch ÖD. Seit März 26 bin ich langzeitkrank und werde voraussichtlich nichtmehr in den Dienst treten können.
Mein Arbeitgeber zahlt mir zur Differenz zwischen Krankengeld und letztem Nettogehalt einen Aufstockungsbetrag, der letztendlich 90 % meiner letzten Nettobezüge beträgt.

Ich habe jetzt gehört, dass mir, da ich unter BAT eingestellt wurde, Anspruch auf die volle Differenz zwischen Krankengeld und  dem letzten Nettoentgelt habe. Ist das richtig?

Hain

Der AV 2012 wurde zur Geltungszeit des TVöD abgeschlossen. Etwaige Besitzstände zum Krankengeld nach dem BAT sind damit untergegangen, sofern im Arbeitsvertrag keine außer- oder übertariflichen Vereinbarungen getroffen wurden.