Prüfung der Amtsangemessenheit der Alimentation im Jahr 2024

Begonnen von DerDienende, 04.09.2026 10:51

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Floki

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 13:40@Floki:

Zu 1: Es geht nicht nur um die Presse. Auch im persönlichen Erleben Stelle ich z.B fest, dass die Leute nicht gut auf Beamte zu sprechen sind. Die Stimmung gegen Beamte war noch nie so schlecht wie gegenwärtig.

Zu 2: Stimmt!

Zu 3: Wir haben in den letzten Wochen erlebt, wie die DH in anderen Bundesländern teilweise mit dem Thema umgegangen sind. Das waren nicht immer Paradebeispiele für Offenheit, Fairness und Rechtmässigkeit. Daher entwickelt sich eben ein gewisses Misstrauen gegenüber dem, was hier in NRW abläuft. Damit geht halt jeder Mensch anders um.

1. Da mache ich gegenteilige Erfahrungen.
3. Stimmt, aber hier im Forum (teilweise permanent) irgendwelche (Quatsch-)Mutmaßungen zu völlig normalen Regelabläufen zu äußern...puh ob das wirklich ein gesunder Umgang ist oder man sich selber einen Gefallen damit tut...

Damit bin ich auch erstmal wieder raus...gehört hier eigentlich auch nicht hin.

Rentenonkel

Der Regelablauf ist wie folgt:

1.) Die Landesregierung entwirft ein Gesetz und bringt es in den Landtag ein.

2.)  Der Gesetzentwurf wird in der ersten Lesung im Parlament vorgestellt. Es folgt eine erste Aussprache und grundsätzliche Debatte, aber noch keine Beschlussfassung. Dazu ist es üblich, dass dieser spätestens mit der Einladung  verschickt wird, damit sich die Abgeordneten darin einarbeiten können.

3.) Der Entwurf geht an die zuständigen Fachausschüsse (hier der Unterausschuss Personal des Haushaltsausschusses). Dort wird er von Fachleuten und Abgeordneten im Detail beraten, geändert und angepasst. Gleichzeitig werden Verbände und Experten die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und angehört. Der Ausschuss gibt eine Beschlussempfehlung ab.

4.)  Die Abgeordneten debattieren erneut in der zweiten Lesung einige Wochen später über den Entwurf und die Empfehlungen des Ausschusses. Über Änderungsanträge wird abgestimmt.

5.)  Im Regelfall folgt direkt die Schlussabstimmung in der anschließenden dritten Lesung. Das Gesetz ist beschlossen, wenn es die Mehrheit der Stimmen erhält.

6.) Die Landtagspräsidentin beurkundet das beschlossene Gesetz. Danach unterzeichnet es der Ministerpräsident und es wird im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes veröffentlicht. Mit der Verkündung tritt es in Kraft.

Wie ist es nun hier?

Für mich stellt sich das Ganze wie folgt dar:

Der Minister hat für den Sommer einen Gesetzesentwurf angekündigt, der dann hätte im Landtag beraten werden sollen und an den Haushaltsausschuß abgegeben werden sollen. Dieser ist bis heute nicht veröffentlicht worden, also scheint der bisherige Zeitplan nicht mehr aktuell zu sein. Daher hat der Vorsitzende des Ausschusses (von der FDP) nunmehr nachgefragt, ob und wann damit zu rechnen ist.

Aufgrund der Antwort des Ministers, insbesondere aufgrund diesen Satzes (ich zitiere)

Zum Stand der Prüfungen wird auf die gesonderte Vorlage zum Thema ,,Zeitplan zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Überprüfung der Amtsangemessenheit der Besoldung vom 17. September 2025?" verwiesen.

ist daher aus meiner Sicht von zwei Dingen auszugehen:

a) Es gibt einen Stand der Prüfung, den er in der Ausschusssitzung näher darlegen möchte. Wenn die Prüfungen bereits abgeschlossen wären, also daraus bereits ein Gesetzesvorschlag erwachsen wäre, wäre das kein "Stand" sondern bereits ein "Abschluss" der Prüfung.

b) Es gibt einen geänderten Zeitplan, der verkündet werden wird.

So stellt sich das Ganze derzeit für mich dar, und auch wenn ich den geänderten Zeitplan nicht kenne, kenne ich das Datum der Neuwahl. Bis dahin wird ein solches Gesetz aufgrund des oben genannten Verfahrens alleine aus Gründen der Terminfindung sehr, sehr sportlich. Ich bin gespannt.

DerDienende

Das klingt sehr nachvollziehbar. Folglich erwartet uns in der ausstehenden Vorlage möglicherweise tatsächlich nur ein Zeitplan ohne weitere inhaltliche Informationen zum aktuellen Stand der Überprüfung der amtsangemessenen Alimentation. Erster Teil des Zeitplans wäre dann die Einbringung des Gesetzentwurfes in den Landtag. Das könnte bspw. vom 16.-18.09.2026 erfolgen. Danach folgen erst in den nächsten Monaten wieder Plenarsitzungen:
14. und 15. Oktober (möglicherweise zweite Lesung?)
24., 25., 26. und 27. November (eventuell dritte Lesung und Beschlussfassung?)
16. und 17. Dezember

Schneewitchen

Zitat von: DerDienende in Gestern um 15:03Das klingt sehr nachvollziehbar. Folglich erwartet uns in der ausstehenden Vorlage möglicherweise tatsächlich nur ein Zeitplan ohne weitere inhaltliche Informationen zum aktuellen Stand der Überprüfung der amtsangemessenen Alimentation. Erster Teil des Zeitplans wäre dann die Einbringung des Gesetzentwurfes in den Landtag. Das könnte bspw. vom 16.-18.09.2026 erfolgen. Danach folgen erst in den nächsten Monaten wieder Plenarsitzungen:
14. und 15. Oktober (möglicherweise zweite Lesung?)
24., 25., 26. und 27. November (eventuell dritte Lesung und Beschlussfassung?)
16. und 17. Dezember

Nichts anderes habe ich jetzt am 10.09. erwartet. Mehr gibt der TOP auch nicht her. Bezüglich des Jahres 2024 wird offenbar aufgrund einer Anfrage der FDP berichtet. Aus der Vorlage kann entnommen werden, dass man sich hier zunächst auf das Jahr 2026 ff.  konzentriert hat. Ich zitiere aus der Vorlage:

"Die Landesregierung hat sich zunächst auf die Prüfung der
amtsangemessenen Alimentation ab dem Jahr 2026 konzentriert und
geprüft
, welche Anpassungsbedarfe sich aus der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts für die gegenwärtigen Bezüge ergeben."

Nach den Ausführungen hat man geprüft. Hier wird nicht dargelegt, das man noch dabei wäre zu prüfen.

Daraus schließe ich, dass man für 2026 bereits gesicherte Erkenntnisse hat, da nach der o.g. Formulierung wohl davon auszugehen ist, dass die Prüfung abgeschlossen ist.

Fraglich ist im Kontext nur, was man jetzt unter "geprüft" verstehen will. Wurde nur auf einer übergeordneten Ebene grundsätzlich überprüft, ob es überhaupt noch einen, wenn auch kleinen, Korrekturbedarf bei der Besoldung gibt oder wurde das alles schon scharf für alle Besoldungsgruppen durchkalkuliert und kann jetzt in Form eines Gesetzesentwurfes auf die Reise geschickt werden?

Sollte es eher die erste Variante sein, würde ich wohl aufgebracht sein wollen, denn dann währen wir in NRW noch nicht wirklich viel weiter als vor einem Jahr. Das wird der FM aber nicht bringen wollen, nachdem jetzt fast alle Bundesländer in irgend einer Form schon geliefert haben.

Zudem steht weiterhin im Raum, dass sich das Kabinett morgen doch angeblich über einen Entwurf unterhalten will und selbiges ab dem 09.09. angeblich in die Verbändeabstimmung gehen soll!?

Insofern denke ich, dass es ein Gesetz zur Korrektur des Jahres 2026 und zur Bemessung der Besoldung ab 2027 gibt und dieses Gesetz jetzt seinen Lauf nimmt.

Ob dann in 2026 noch Geld fließt, dass hängt eben dann von den zeitlichen Abläufen ab und ob die IT`s die notwenigen Anpassungen in den Systemen dann noch in 2026 umgesetzt bekommen. Bei uns ist so um den 10.11.2026 die Deadline für die Bezüge 12/2026. Das könnte insofern tatsächlich sehr sportlich werden.