Prüfung der Amtsangemessenheit der Alimentation im Jahr 2024

Begonnen von DerDienende, Gestern um 10:51

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DerDienende

Guten Morgen,

soeben ist die Vorlage für die Prüfung der Amtsangemessenheit der Alimentation im Jahr 2024 vorgemerkt worden. Die Vorlage für den kommenden Haushalts- und Finanzausschuss am 10.09.2026 trägt die Vorlagen-Nr. 18/5426. Der Upload des Dokuments sollte noch innerhalb dieses Tages erfolgen.

Den neue Thread öffne ich, da eine weitere Diskussion im angepinnten Thread, der sich ursprünglich um die Übernahme des Tarifergebnisses drehte, aus meiner Sicht nicht sinnvoll erscheint.

Es wird also langsam spannend was uns in NRW erwartet...

DerDienende

#1
Puh, das ist ernüchternd.

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-5426.pdf

Einziger Erkenntnisgewinn:
Aktuell wird erst ab dem Jahr 2026 geprüft. Die Vorjahre werden erst später "angefasst".

Aus der Formulierung schließe ich, dass zumindest die Prüfung für das Jahr 2026 abgeschlossen scheint. Hier wird dann auf die noch ausstehende Vorlage zum Thema "Zeitplan Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Überprüfung der Amtsangemessenheit der Besoldung vom 17. September 2025?" verwiesen.

Da hatte ich jetzt mehr erwartet...

Schmiss

Das lässt vermuten, dass auch die eigentliche bedeutsamere Vorlage zur aA nur das Jahr 2026 behandelt. Sehr schade, wenn es so wäre. Denn dann werden wir bis weit ins nächste Jahr warten müssen.

Schmiss

Und wenn es tatsächlich so wäre: dann haben sie so lange dafür benötigt?

DerDienende

Zumindest ist jetzt die Frage geklärt, warum der TOP zunächst nur auf das Jahr 2024 in seinem Titel verwiesen hat. Hintergrund scheint eine Anfrage der FDP speziell zum Jahr 2024 gewesen zu sein. Insofern ist nach Abschluss der Prüfung für das Jahr 2026 wieder Raum die Prüfung weiterer Vorjahre. Im Grunde müsste aufgrund des BVerG-Urteils ja sowieso einmal vom Jahr 1996 an durchgeprüft werden.

NvB

Zitat von: DerDienende in Gestern um 11:16Zumindest ist jetzt die Frage geklärt, warum der TOP zunächst nur auf das Jahr 2024 in seinem Titel verwiesen hat. Hintergrund scheint eine Anfrage der FDP speziell zum Jahr 2024 gewesen zu sein. Insofern ist nach Abschluss der Prüfung für das Jahr 2026 wieder Raum die Prüfung weiterer Vorjahre. Im Grunde müsste aufgrund des BVerG-Urteils ja sowieso einmal vom Jahr 1996 an durchgeprüft werden.

Ich kann mir schon genau vorstellen, wie das läuft:

Geprüft wird wie folgt:

2027 für 2025
2028 für 2024
2029 für 2023
2030 für 2022
....

Sowas kann man bestimmt Jahrzeh... Jahrhunderte prüfen...

Dualer2018

https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/tagesordnungen/WP18/1800/E18-1851.html

Hier steht ja bei TOP 7 eindeutig, dass noch eine weitere Vorlage zum Thema "Zeitplan zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Überprüfung der Amtsangemessenheit der Besoldung vom 17. September 2025?" kommen wird.

Die wird wohl in den kommenden Tagen verfügbar sein.

nero

Das macht doch alles keinen Sinn. Den Prüfparameter 80% Medianeinkommen kann ich ja ja vielleicht noch prüfen, alle anderen Prüfparameter beziehen sich doch aber auf prozentuale Veränderungen. Wenn ich jetzt zu dem Ergebnis komme, ich muss deswegen 2026 um x% anheben und zu einem späteren Zeitpunkt komme ich zu der Erkenntnis, dass ich 2024 anheben muss, dann muss ich 2026 nochmal anheben? Sinnvoll wäre es doch zunächst die alten Jahre zu überprüfen und ggf. anzupassen und dann die Neueren.

polente

Zitat von: nero in Gestern um 22:57Das macht doch alles keinen Sinn. Den Prüfparameter 80% Medianeinkommen kann ich ja ja vielleicht noch prüfen, alle anderen Prüfparameter beziehen sich doch aber auf prozentuale Veränderungen. Wenn ich jetzt zu dem Ergebnis komme, ich muss deswegen 2026 um x% anheben und zu einem späteren Zeitpunkt komme ich zu der Erkenntnis, dass ich 2024 anheben muss, dann muss ich 2026 nochmal anheben? Sinnvoll wäre es doch zunächst die alten Jahre zu überprüfen und ggf. anzupassen und dann die Neueren.

Könnte ein möglicher Taschenspielertrick des FM sein. Ich erwarte ganz viele Tricks.
I have a dream. That one day, Alimentation will be verfassungsgemäß.

AR76

Zitat von: nero in Gestern um 22:57Das macht doch alles keinen Sinn. Den Prüfparameter 80% Medianeinkommen kann ich ja ja vielleicht noch prüfen, alle anderen Prüfparameter beziehen sich doch aber auf prozentuale Veränderungen. Wenn ich jetzt zu dem Ergebnis komme, ich muss deswegen 2026 um x% anheben und zu einem späteren Zeitpunkt komme ich zu der Erkenntnis, dass ich 2024 anheben muss, dann muss ich 2026 nochmal anheben? Sinnvoll wäre es doch zunächst die alten Jahre zu überprüfen und ggf. anzupassen und dann die Neueren.
Ich mag mich täuschen - aber 2026 ist aktuell, wird daher rückwirkend "repariert" auf heute amtsangemessen (also das was der DH meint).
Für die Vergangenheit gibt es nach Berechnungen nur Einmalzahlungen, aber nur für die, die auch WS oder Klage eingereicht haben.

NvB

Ich möchte an das Jahr 2022 (Klagejahr) erinnern... Zwar läuft das Verfahren selbst ja kürzer. Aber ich denke, man darf nicht vergessen, dass wir seit 2022 eine Inflation von gut 18% hatten.

Wenn wir alle mal irgendwann eine Nachzahlung aus 2022 bekommen (die Klage eingereicht haben natürlich) wird diese Nachzahlung schon Stand jetzt, mindestens 18% an Kaufkraft verloren haben.

Bei diesem nicht gewährleisteten Rechtschutz müssen wir so langsam wirklich Zinsen einfordern. Gerne konkludent eines deutschen Index-ETFs (Dax). Dann hätte man von 2022 bis heute eine p.a. Verzinsung von 11% gehabt. Nur fair als Strafzahlung für verfassungswidriges Handeln.





Schneewitchen

Von September 2025 bis September 2026 hat unser Dh gebraucht, um festzustellen, dass er die Jahre vor 2026 zu einem späteren Zeitpunkt untersuchen wird.

Ohne weitere Worte.....
Deus hic finitur

Dominic231

Na ja, es muss doch auch alles sehr intensiv geprüft werden. Das sagt er doch immer so gerne. Außerdem dauert es ja auch immer ein bisschen neue Juristen zu finden, die interessante fiktive Sachen erfinden, um später auf 0€ zu kommen.🤣