Prüfung der Amtsangemessenheit der Alimentation im Jahr 2024

Begonnen von DerDienende, 04.09.2026 10:51

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Schneewitchen

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Gestern um 13:45Das war gestern auch mein 1. Gedanke! Wenn die Vorjahre nachträglich betrachtet werden soll dann wird das aber vor der Wahl schon sehr knapp. Extrem dreistes Vorgehen in meinen Augen. Ich bin allerdings überzeugt, dass das Ergebnis der Vorjahre bereits in der Schublade liegt.

Vor der Wahl wird u.U. nichts mehr in der Art realisiert, dass eine Nachzahlung aus 2026 geflossen sein wird. Die Anpassung der Besoldung für 2027 dito. Wenn  der FM tatsächlich an die Struktur der Bedoldung geht, dann wird die IT eine Zeit brauchen, um das in den Besoldungssystemen von Land und Kommunen entsprechend zu ändern. Die Änderungsprozesse werden aber erst angegangen, wenn das Gesetz rechtskräftig ist.

Naja, um so höher werden die Nachzahlungen....

Das sehe ich im Übrigen auch so: Der Gute hat auch schon die Ergebnisse der Vorjahre in der Schublade. Ich rechne mit Tricksereien und mit Bauernfängerei.

Ich bin darauf gespannt, was uns in der nächsten Woche erwartet.
Deus hic finitur

Egge2206

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 14:34Ich bin darauf gespannt, was uns in der nächsten Woche erwartet.

Kannst du mir mal einen kurzen Exkurs geben bezüglich der Timeline? Ich hab so langsam den Überblick verloren. Was und wann ist nächste Woche denn so ,,besonders"

Rallyementation

Zitat von: Egge2206 in Gestern um 17:44Kannst du mir mal einen kurzen Exkurs geben bezüglich der Timeline? Ich hab so langsam den Überblick verloren. Was und wann ist nächste Woche denn so ,,besonders"

Fachausschussitzungen

Dominic231

Nächste Woche soll der Gesetzentwurf für die amtsangemessene Alimentation im 2026 vorgestellt werden. Der soll dann vom 8.09. oder eher wohl vom 10.09 bis zum 25.09. in die Verbandsanhörung. Anschließend meist zum 15., also wahrscheinlich zum 15.10. ins Plenum. So dass, wenn alles gut läuft die Nachzahlungen für 2026 vielleicht mit der Dezemberbesoldung ausgezahlt werden soll. Die Jahre davor kommen wohl erst nachher.

Ich habe mich schon gewundert warum der neue Finanzplan für das Jahr 2028 recht viel mehr Geld (rund 3 Milliarden) für die Besoldung vorsieht, obwohl in dem Jahr die Besoldung nur um 1% erhöht werden soll. 

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Dominic231 in Gestern um 18:07Nächste Woche soll der Gesetzentwurf für die amtsangemessene Alimentation im 2026 vorgestellt werden. Der soll dann vom 8.09. oder eher wohl vom 10.09 bis zum 25.09. in die Verbandsanhörung. Anschließend meist zum 15., also wahrscheinlich zum 15.10. ins Plenum. So dass, wenn alles gut läuft die Nachzahlungen für 2026 vielleicht mit der Dezemberbesoldung ausgezahlt werden soll. Die Jahre davor kommen wohl erst nachher.

Ich habe mich schon gewundert warum der neue Finanzplan für das Jahr 2028 recht viel mehr Geld (rund 3 Milliarden) für die Besoldung vorsieht, obwohl in dem Jahr die Besoldung nur um 1% erhöht werden soll. 

Bei aller Liebe, aber der DH möchte doch nicht wirklich bis 2028 mit den Nachzahlungen für die Vorjahre warten. Bis dahin sitzt kaum noch jemand von denen im Landtag.

Für 2026 gehe ich auch davon aus, dass die Zahlungen zu Dezember 2026 erfolgen werden.

Dominic231

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Gestern um 19:20Bei aller Liebe, aber der DH möchte doch nicht wirklich bis 2028 mit den Nachzahlungen für die Vorjahre warten. Bis dahin sitzt kaum noch jemand von denen im Landtag.

Für 2026 gehe ich auch davon aus, dass die Zahlungen zu Dezember 2026 erfolgen werden.

Ich hoffe nicht. Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

Schneewitchen

Es wäre schön, wenn im Dezember Geld fließen würde. Allein der Glaube, der fehlt mir....
Deus hic finitur

AR76

Zitat von: Dominic231 in Gestern um 18:07Nächste Woche soll der Gesetzentwurf für die amtsangemessene Alimentation im 2026 vorgestellt werden. Der soll dann vom 8.09. oder eher wohl vom 10.09 bis zum 25.09. in die Verbandsanhörung. Anschließend meist zum 15., also wahrscheinlich zum 15.10. ins Plenum. So dass, wenn alles gut läuft die Nachzahlungen für 2026 vielleicht mit der Dezemberbesoldung ausgezahlt werden soll. Die Jahre davor kommen wohl erst nachher.

Ich habe mich schon gewundert warum der neue Finanzplan für das Jahr 2028 recht viel mehr Geld (rund 3 Milliarden) für die Besoldung vorsieht, obwohl in dem Jahr die Besoldung nur um 1% erhöht werden soll. 

Der Tarifvertrag läuft ja nur bis 31.01.2028. Von daher ist mit einer zweiten Erhöhung in 2028 zu rechnen und daher auch mehr eingeplant.

Egge2206

Ich bin viel mehr gespannt wie der Dienstherr das regeln möchte hinsichtlich (der vermutlich dann zu hohen) bereits gezahlten Familienzuschläge bei Familien mit Kindern in hohen Mietstufen.

Im Saarland wurds zB zurückgefordert, lag aber daran, weil es unterm Vorbehalt ausgezahlt wurde.
(ist ja NRW nicht der Fall)

Da wir ja nun vermuten, dass die Mietstufen und somit die extremen Zuschläge wegfallen, wird die mögliche Erhöhung des Grundgehalt das ,,Minus" ziemlich sicher nicht auffangen.

Diese Unsicherheit bereitet mir persönlich mehr Sorgen als wann das korrekte Gehalt kommt :D

Max_Muster

Zitat von: Egge2206 in Heute um 07:14Ich bin viel mehr gespannt wie der Dienstherr das regeln möchte hinsichtlich (der vermutlich dann zu hohen) bereits gezahlten Familienzuschläge bei Familien mit Kindern in hohen Mietstufen.

Im Saarland wurds zB zurückgefordert, lag aber daran, weil es unterm Vorbehalt ausgezahlt wurde.
(ist ja NRW nicht der Fall)

Da wir ja nun vermuten, dass die Mietstufen und somit die extremen Zuschläge wegfallen, wird die mögliche Erhöhung des Grundgehalt das ,,Minus" ziemlich sicher nicht auffangen.

Diese Unsicherheit bereitet mir persönlich mehr Sorgen als wann das korrekte Gehalt kommt :D

Die Mietstufen basieren auf der Düsseldorfer Tabelle. Prinzipiell ist diese Berechnung zulässig und ermöglicht sogar in Regionen mit niedrigeren Mietstufen geringer zu besolden. (natürlich außer Grundbesoldung)
Ich gehe daher nicht davon aus, dass der DH davon abrückt und daher auch nichts zurück zu zahlen ist. Ansonsten gilt in NRW ein Bestandsschutz, da die aktuellen Besoldung auf einem Gesetzesbeschluss basiert.

Max_Muster

Eine Rechnung könnte so aussehen:
Familienzuschläge werden bis zu einem bestimmten Betrag in die Grundbesoldung integriert und es erfolgt damit eine Erhöhung für alle, die aber trotzdem wahrscheinlich nicht sonderlich üppig ausfällt. Meine Prognose wären 4-6%
Die Besoldungsstufen werden strukturell neu geordnet um das Abstandsgebot wieder besser abzubilden und je nach Wohnorten wird die Grundbesoldung weiter durch Mietenstufen und durch Zuschläge ab dem 3. Kind ergänzt.
Damit sollte ausreichend Gerechtigkeit für alle geschaffen sein, der FM ist happy, weil seine Kasse nicht überstrapaziert wird, die kinderlosen sowieso, da Familienzuschläge in die Grundbesoldung überführt werden. Kinderreiche Familien werden sich aber höchstwahrscheinlich mit Minizuwächsen abfinden müssen.
In ein bis zwei Wochen wissen wir mehr.

Reisinger850

Zitat von: Max_Muster in Heute um 09:06Die Mietstufen basieren auf der Düsseldorfer Tabelle. Prinzipiell ist diese Berechnung zulässig und ermöglicht sogar in Regionen mit niedrigeren Mietstufen geringer zu besolden. (natürlich außer Grundbesoldung)
Ich gehe daher nicht davon aus, dass der DH davon abrückt und daher auch nichts zurück zu zahlen ist. Ansonsten gilt in NRW ein Bestandsschutz, da die aktuellen Besoldung auf einem Gesetzesbeschluss basiert.

Ich denke, dass es nicht verfassungsgemäss ist, wenn Wohnzulagen nur bei Kindern gezahlt werden und sonst nicht. Das ist auch nicht erklärbar. Schliesslich ist der QM Preis relativ gesehen höher bei kleineren Wohnungen.

Eventuell macht er diese Zulage auch für alle, um das jeweiligen MAE besser abzubilden.


Ich habe seit 3 Jahren allen Kollegen gesagt: leute, behandelt diese plötzlichen + 1000€ als temporär, das wurde nur gemacht, um bei der Grundbesoldung zu tricksen. Es war klar, dass dies nicht dauerhaft durchgehen würde.


Max_Muster

Zitat von: Reisinger850 in Heute um 09:24Ich denke, dass es nicht verfassungsgemäss ist, wenn Wohnzulagen nur bei Kindern gezahlt werden und sonst nicht. Das ist auch nicht erklärbar. Schliesslich ist der QM Preis relativ gesehen höher bei kleineren Wohnungen.

Eventuell macht er diese Zulage auch für alle, um das jeweiligen MAE besser abzubilden.

Ich habe seit 3 Jahren allen Kollegen gesagt: leute, behandelt diese plötzlichen + 1000€ als temporär, das wurde nur gemacht, um bei der Grundbesoldung zu tricksen. Es war klar, dass dies nicht dauerhaft durchgehen würde.

Das denke ich auch. Es spricht ja nichts dagegen in Ballungsräumen Zulagen auch für kinderlose zu zahlen. In München ist das zum Beispiel üblich. Trotzdem ließe sich mit diesem Modell staffeln und Geld sparen. Daher meine Einschätzung.

Egge2206

Zitat von: Reisinger850 in Heute um 09:24Ich habe seit 3 Jahren allen Kollegen gesagt: leute, behandelt diese plötzlichen + 1000€ als temporär, das wurde nur gemacht, um bei der Grundbesoldung zu tricksen. Es war klar, dass dies nicht dauerhaft durchgehen würde.


Keine Sorge das war mir bewusst.

Nur ging es mir nun um die bereits gezahlten Zuschläge, nicht um das kommende.
Ist mir klar, dass das temporär ist und zeitnah wegfällt

Schneewitchen

Zitat von: Egge2206 in Heute um 07:14Ich bin viel mehr gespannt wie der Dienstherr das regeln möchte hinsichtlich (der vermutlich dann zu hohen) bereits gezahlten Familienzuschläge bei Familien mit Kindern in hohen Mietstufen.

Im Saarland wurds zB zurückgefordert, lag aber daran, weil es unterm Vorbehalt ausgezahlt wurde.
(ist ja NRW nicht der Fall)

Da wir ja nun vermuten, dass die Mietstufen und somit die extremen Zuschläge wegfallen, wird die mögliche Erhöhung des Grundgehalt das ,,Minus" ziemlich sicher nicht auffangen.

Diese Unsicherheit bereitet mir persönlich mehr Sorgen als wann das korrekte Gehalt kommt :D

Im Saarland standen diese Familienzuschläge unter Vorbehalt der Rückzahlung, wie Du schon geschrieben hast.

In NRW besteht Bestandsschutz. Sollten die Familienzuschläge, in welcher Form auch immer, reduziert werden, wäre es z.B. denkbar, dass man die Differenz mit künftigen Besoldungserhöhungen verrechnet.

Das würde aber für Betroffene den frustrierenden Effekt haben, dass es dann u.U. auf Jahre keine Besoldungserhöhungen der Art mehr gibt, dass mehr Geld zur Verfügung steht.
Deus hic finitur