amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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cookiedent

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 10:17Bisher ist der Senat zugunsten der Dienstherrn davon ausgegangen, dass die Besoldung für die 4 K Familie gedacht ist. Solange diese Annahme gilt, liegt es in der Natur der Sache, dass der Unterhalt der anderen Familienmitgliedern in erster Linie aus den familienneutralen Bezügen bestritten werden muss.

Sollte es eine Abkehr geben, dann kann von dem Beamten das in den Fällen nicht mehr abverlangt werden, in denen diejenigen, die aus der 4 K Familie fallen, über kein Einkommen verfügen. Dann müsste es Zuschläge geben, die den amtsangemessenen Mehrbedarf des Beamten ausgleichen; ähnlich wie man es von den Zuschlägen für kinderreiche Beamte kennt.

Einerseits hat NRW gerade den "Verheiratetenzuschlag" gestrichen und andererseits, würden weitere Zuschläge das Leistungsprinzip nicht durchgehend unterwandern und die Besoldungsstruktur, teilweise, ad absurdum führen?

Achtung, Sarkasmus:
Mir kam die Tage ein perfider Gedanke:

Wenn die Gesetzgeber das fiktive Partnereinkommen manifestieren würden, wäre es doch ebenfalls möglich, ein fiktives Kindereinkommen zu unterstellen?
Die Gesetzgeber gehen ja davon aus, dass es das aktuelle Lebensmodell ist, dass die/der Partner/in zum Familieneinkommen beiträgt.
Man könnte gleichermaßen unterstellen, dass die Kinder der Beamten mit Beginn ihrer Ausbildung und der damit verbundenen Ausbildungsvergütung, ebenfalls zum Familieneinkommen beitragen? Also analog zum Unterhaltsrecht, bei dem die Ausbildungsvergütung als eigenes Einkommen bewertet wird.
Man könnte ab dann die Kinderzuschläge mindern oder komplett streichen.
Sollte das Kind studieren oder zu blöd/faul für eine Lehre sein, müsste eine Fortzahlung der Zuschläge beantragt werden.



Rentenonkel

Eine gesetzliche Normierung der Alimentation kann seitens des Gesetzgebers nicht für jede Lebenswirklichkeit erwartet werden, es zählt jedoch zu seinen Gestaltungsaufgaben, die in der Lebenswirklichkeit festgestellten Lebensformen herunter zu brechen und diejenigen zu beachten, die zahlenmäßig im Alltag der Beamtenfamilien dominieren.

Wenn man das realitätsnah abbilden möchte, dann dürfte man feststellen, dass kein Kind unter 13 Jahren über ein Einkommen aus einer Berufstätigkeit verfügen kann, während ein Großteil der Kinder zwischen 13 und 17 ebenfalls nicht berufstätig sein dürften. Die wenigen, die doch berufstätig sind, sind bestenfalls geringfügig beschäftigt oder in einer Berufsausbildung.

Daher würde, zumindest bei minderjährigen Kindern, eine solche Unterstellung kaum möglich sein, weil die Datenbasis das Gegenteil sichtbar macht: Es ist nicht die Regel, dass minderjährige Kinder eigenes Einkommen erzielen, sondern eher die Ausnahme.

cookiedent

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 12:37Daher würde, zumindest bei minderjährigen Kindern, eine solche Unterstellung kaum möglich sein, weil die Datenbasis das Gegenteil sichtbar macht: Es ist nicht die Regel, dass minderjährige Kinder eigenes Einkommen erzielen, sondern eher die Ausnahme.

Dann sind meine drei Töchter alle Ausnahmen, jede hat mit 16 bzw. 17 eine Ausbildung angefangen, in dieser Zeit habe ich selbstverständlich den Kinderzuschlag erhalten.
Ist in meinem Bekanntenkreis sehr ähnlich.

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Splex89 in Heute um 07:57Wie ist denn jetzt der genaue Zeitplan im Landtag, wann geht's weiter ?
Auch wenn Vermutlich die Äußerungen der Gewerkschaften nichts am Vorherigen ändern werden ...

Ich meine, der FM hätte anfangs verlauten lassen, dass das Gesetz Mitte Oktober in den Landtag eingebracht werden soll.
Lt. Tagesordnung soll dies nun auch am 15.10. in 1. Lesung, mit Verweis der Gesetzesvorlage in die zuständigen Ausschüsse, geschehen.

WikingerBrot

Ihr wisst wie ihr es der Regierung und eurem DH danken könnt ganz einfach ...

A8ReichtSchon

    Der Antrag der SPD
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-21199.pdf zur morgigen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses.

So wird gefordert
  • Zu einer echten Attraktivierung gehören konkurrenzfähige Besoldung und realistische
    Aufstiegsmöglichkeiten.
  • Die verfassungsmäßige Alimentation muss umgehend sichergestellt werden. Neben der
    Umsetzung aktueller Urteile des Verfassungsgerichts, muss die Landesregierung die
    Einführung des verfassungsrechtlich fragwürdigen fiktiven Partnereinkommens korrigie-
    ren.

Einige weitere Stellugnnahmen sind unter https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/tagesordnungen/WP18/1900/E18-1916.html vorzufinden. [/list]

Robertbob

#1101
Zitat von: A8ReichtSchon in Heute um 13:55
    Der Antrag der SPD
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-21199.pdf zur morgigen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses.

So wird gefordert
  • Zu einer echten Attraktivierung gehören konkurrenzfähige Besoldung und realistische
    Aufstiegsmöglichkeiten.
  • Die verfassungsmäßige Alimentation muss umgehend sichergestellt werden. Neben der
    Umsetzung aktueller Urteile des Verfassungsgerichts, muss die Landesregierung die
    Einführung des verfassungsrechtlich fragwürdigen fiktiven Partnereinkommens korrigie-
    ren.

Einige weitere Stellugnnahmen sind unter https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/tagesordnungen/WP18/1900/E18-1916.html vorzufinden. [/list]
Die Sozis können von der Oppositionsbank aus gut brüllen. Man muss sich mal anschauen, was für einen Schindluder die mit uns in den Jahrzehnten ihrer Regierungsverantwortung getrieben haben.

Rentenonkel

Zitat von: cookiedent in Heute um 13:20Dann sind meine drei Töchter alle Ausnahmen, jede hat mit 16 bzw. 17 eine Ausbildung angefangen, in dieser Zeit habe ich selbstverständlich den Kinderzuschlag erhalten.
Ist in meinem Bekanntenkreis sehr ähnlich.

Wenn man es in Monaten ausdrücken wollte, dann hätte die eine Tochter vielleicht 6, die andere 18 Monate von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr (216 Monate) Einkommen erzielt.

Bezogen auf die gesamte Dauer des Anspruchs auf Familienzuschlag bis zur Volljährigkeit hätte die eine in 210 von 216 Monaten, also in 97,2 % des gesamten Zeitraums, kein Einkommen erzielt während die andere in 198 von 216 Monaten, also immer noch 91,7 % der Zeit kein Einkommen erzielt hat.

Die Regel - Ausnahme Fallgestaltung der Lebenswirklichkeit müsste jedoch genau andersrum sein, um das zu tun, was cookiedent sarkastisch beschrieben hat.

Casiopeia1981

Wenn man an einem Bundesliga-Ort wohnt, könnte man bspw. auch ein Einkommen für das Sammeln von Pfandflaschen (Kombination: 80% Mehrweg und 20% Einweg) durch die Familie ansetzen.

Oder man teilt die Familie auf: die eine Hälfte sammelt am Stadion, die andere bettelt parallel in der Fußgängerzone. Wobei das Einkommen in Städten wie Köln, Düsseldorf und Münster tendenziell höher angesetzt werden müsste. Während in Dortmund und Gelsenkirchen wahrscheinlich die Konkurrenz der Bettler höher ist also ein niederigeres Einkommen anzusetzen wäre. Dafür dürfte aber der Flaschenpfand dort höher am Stadion sein.

Spaß bei Seite... Ich denke, wir werden die Landtagswahl abwarten müssen. Vielleicht kommt dann noch einmal Bewegung hinein.