amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

vorturner

Also meine Kinder sind allesamt noch unter 5 :).
Mietenstufe 6...

HootyMcOwlface


HootyMcOwlface

https://www.berliner-besoldung.de/bayern-schreiben-des-bayerischen-finanzministeriums-an-die-landesaemter-fuer-finanzen-aufgetaucht/

Schaut mal was Bayern so über seine Beamte sagt die ne verfassungsgemäße Alimentation wollen:

Es wird empfohlen, die noch offenen Verfahren möglichst zeitnah abzuschließen und von einer Ruhendstellung abzusehen. Hierdurch kann insbesondere vermieden werden, dass zum Jahresende erneut Widersprüche in  großer Zahl eingelegt werden. Zugleich trägt die Verbescheidung dazu bei, die mit den offenen Verfahren verbundenen haushalterischen Risiken zu begrenzen.

Die Kollegen sind also nichts mehr als haushalterische Risiken, die es zu begrenzen gilt. Wollen wir unseren FM mal fragen, ob er das gleiche über uns denkt?

Hoffnungsloser

Zitat von: Max_Muster in Gestern um 19:56133.000€ weniger, wenn auch in 20 Jahren, sind eine Memge Holz. Da muss ein altes Mütterchen viel für stricken.
Auf der anderen Seite hinkt der Vergleich natürlich insofern die Kinder der meisten hier im Forum aus dem Haus sein dürften und faktisch profitieren wir alle dann ja (wenn auch nur geringfügig) vom höheren Grundgehalt.
Dieser Vergleich ist also nicht ganz seriös.

Wo profitiert denn da wer? Der Ehe-Zuschlag fällt weg und wird durch die Erhöhung des Grundgehaltes erst ab B-irgendwas kompensiert! Bei Verheirateten ist es dadurch ein Minusgeschäft und niemand profitiert! Es profitiert nur, wer sein Leben lang nicht heiratet und keine Kinder bekommt! Jeder der heiratet (oder aus einem anderen Grund den aktuellen FamZ1 bekäme) bekommt weniger! Und da die meisten irgendwann heiraten und i.d.R. den überwiegenden Teil ihrer Beamtenlaufbahn (inkl. Pension) verheiratetet sind, stellt der aktuelle Entwurf eine geschickte und als Erhöhung getarnte Sparmaßnahme dar!
Du hast hier bewiesen, wie geschickt diese getarnt ist!!! (Das ist übrigens nur eine Feststellung und nicht böse gemeint).

Bei mir ist es richtig mies: ich bekomme für den wegfallenden FamZ1 keine Ausgleichszahlung, da ich etwas mehr (ca. 50€ netto) ab 01.01.27 für mein Kind bekomme. Nun macht mein Kind im nächsten Jahr (hoffentlich) Abitur und je nachdem wie es läuft, bekomme ich bereits ab 01.08. keinen Kinderzuschlag mehr, spätestens aber in 5 Jahren. Sobald der Kinderzuschlag wegfällt habe ich ca. 55€ weniger als nach der alten Regelung, dauerhaft bis zum Ende meines Lebens (ab Pension dann ,,nur" noch ca. 38€) und ggf. hat meine Frau entsprechend danach weniger Witwenversorgung. Jetzt kann ja jeder mal selbst rechnen, wie toll ich da ,,profitiere"...nämlich gar nicht! Das wird ein dickes Minus!!! Hier profitiert nur das Land NRW!

Bobo76

Ich bin mir nicht sicher. Laut Berechnung bekomme ich auch mehr ab 01.01.2027.

Heißt keine Ausgleichszulage?

A7 Stufe 6, 1 Kind, verheiratet.

Ich blicke überhaupt nicht mehr durch 🫠

Arverna

Zitat von: Hoffnungsloser in Heute um 09:17Wo profitiert denn da wer? Der Ehe-Zuschlag fällt weg und wird durch die Erhöhung des Grundgehaltes erst ab B-irgendwas kompensiert! Bei Verheirateten ist es dadurch ein Minusgeschäft und niemand profitiert! Es profitiert nur, wer sein Leben lang nicht heiratet und keine Kinder bekommt! Jeder der heiratet (oder aus einem anderen Grund den aktuellen FamZ1 bekäme) bekommt weniger! Und da die meisten irgendwann heiraten und i.d.R. den überwiegenden Teil ihrer Beamtenlaufbahn (inkl. Pension) verheiratetet sind, stellt der aktuelle Entwurf eine geschickte und als Erhöhung getarnte Sparmaßnahme dar!
Du hast hier bewiesen, wie geschickt diese getarnt ist!!! (Das ist übrigens nur eine Feststellung und nicht böse gemeint).

Bei mir ist es richtig mies: ich bekomme für den wegfallenden FamZ1 keine Ausgleichszahlung, da ich etwas mehr (ca. 50€ netto) ab 01.01.27 für mein Kind bekomme. Nun macht mein Kind im nächsten Jahr (hoffentlich) Abitur und je nachdem wie es läuft, bekomme ich bereits ab 01.08. keinen Kinderzuschlag mehr, spätestens aber in 5 Jahren. Sobald der Kinderzuschlag wegfällt habe ich ca. 55€ weniger als nach der alten Regelung, dauerhaft bis zum Ende meines Lebens (ab Pension dann ,,nur" noch ca. 38€) und ggf. hat meine Frau entsprechend danach weniger Witwenversorgung. Jetzt kann ja jeder mal selbst rechnen, wie toll ich da ,,profitiere"...nämlich gar nicht! Das wird ein dickes Minus!!! Hier profitiert nur das Land NRW!
Wenn ich das Ganze richtig durchdrungen habe, bekommst Du bei Wegfall des Kinderbezogenen Familienzuschlags die Ausgleichszahlung der (noch gültigen) Familienzuschlagsstufe 1.

Arverna

Zitat von: Bobo76 in Heute um 10:41Ich bin mir nicht sicher. Laut Berechnung bekomme ich auch mehr ab 01.01.2027.

Heißt keine Ausgleichszulage?

A7 Stufe 6, 1 Kind, verheiratet.

Ich blicke überhaupt nicht mehr durch 🫠
Soweit mir bekannt ist, ist die Ausgleichzulage im Rechner auf dieser Seite noch nicht programmiert. Sie beträgt 29,61 €. Gib sie bei weiteren Zulagen manuell ein.

Dualer2018

Zitat von: Bobo76 in Heute um 10:41Ich bin mir nicht sicher. Laut Berechnung bekomme ich auch mehr ab 01.01.2027.

Heißt keine Ausgleichszulage?

A7 Stufe 6, 1 Kind, verheiratet.

Ich blicke überhaupt nicht mehr durch 🫠

Kommt auf die Mietenstufe an. In MS 1-3 bekommst du keine Ausgleichzulage, da du mehr verdienst als zuvor. In MS 4-7 ist es folgendermaßen:

MS 4: 123,42
MS 5: 256,23
MS 6: 399,04
MS 7: 559,72

Dualer2018

Zitat von: Arverna in Heute um 11:25Soweit mir bekannt ist, ist die Ausgleichzulage im Rechner auf dieser Seite noch nicht programmiert. Sie beträgt 29,61 €. Gib sie bei weiteren Zulagen manuell ein.

Das ist aus der Tabelle für den hälftigen Familienzuschlag (Anlage 19.3) entnommen und passt somit nicht zu der beschriebenen Familienkonstellation.

Arverna

Zitat von: Dualer2018 in Heute um 11:36Das ist aus der Tabelle für den hälftigen Familienzuschlag (Anlage 19.3) entnommen und passt somit nicht zu der beschriebenen Familienkonstellation.
Danke! Habe die falsche Seite erwischt.  :-[

vorturner

Wie ist es eigentlich beim Beamten auf Widerruf in Ausbildung? Wird da auch die Zulage zum Stand 31.12.26 eingefroren oder entfällt diese dann mit der Ernennung zur Beamtin auf Probe? Das konnte ich dem Entwurf nicht entnehmen.

WikingerBrot

Zitat von: Hoffnungsloser in Heute um 09:17Wo profitiert denn da wer? Der Ehe-Zuschlag fällt weg und wird durch die Erhöhung des Grundgehaltes erst ab B-irgendwas kompensiert! Bei Verheirateten ist es dadurch ein Minusgeschäft und niemand profitiert! Es profitiert nur, wer sein Leben lang nicht heiratet und keine Kinder bekommt! Jeder der heiratet (oder aus einem anderen Grund den aktuellen FamZ1 bekäme) bekommt weniger! Und da die meisten irgendwann heiraten und i.d.R. den überwiegenden Teil ihrer Beamtenlaufbahn (inkl. Pension) verheiratetet sind, stellt der aktuelle Entwurf eine geschickte und als Erhöhung getarnte Sparmaßnahme dar!
Du hast hier bewiesen, wie geschickt diese getarnt ist!!! (Das ist übrigens nur eine Feststellung und nicht böse gemeint).

Bei mir ist es richtig mies: ich bekomme für den wegfallenden FamZ1 keine Ausgleichszahlung, da ich etwas mehr (ca. 50€ netto) ab 01.01.27 für mein Kind bekomme. Nun macht mein Kind im nächsten Jahr (hoffentlich) Abitur und je nachdem wie es läuft, bekomme ich bereits ab 01.08. keinen Kinderzuschlag mehr, spätestens aber in 5 Jahren. Sobald der Kinderzuschlag wegfällt habe ich ca. 55€ weniger als nach der alten Regelung, dauerhaft bis zum Ende meines Lebens (ab Pension dann ,,nur" noch ca. 38€) und ggf. hat meine Frau entsprechend danach weniger Witwenversorgung. Jetzt kann ja jeder mal selbst rechnen, wie toll ich da ,,profitiere"...nämlich gar nicht! Das wird ein dickes Minus!!! Hier profitiert nur das Land NRW!

Nach dem Abitur kriegt man doch weiter den Famzuschlag fürs Kind, sofern es studiert oder eine Ausbildung macht?!

Also ist mir diese Aussage nicht schlüssig, oder geht dein Kind direkt nach dem Abitur arbeiten? Dann hätte sich das ja mal gar nicht gelohnt

Arverna

Zitat von: vorturner in Heute um 11:41Wie ist es eigentlich beim Beamten auf Widerruf in Ausbildung? Wird da auch die Zulage zum Stand 31.12.26 eingefroren oder entfällt diese dann mit der Ernennung zur Beamtin auf Probe? Das konnte ich dem Entwurf nicht entnehmen.
Soweit ich den Gesetzestext verstanden habe, richtet sich der Anspruch auf den Status quo am 31.12.2026. Wer da einen Anspruch hatte und danach weniger bekommt bekommt die Ausgleichszulage. Ich befürchte, das es demnach keine Ausgleichszulage für diejenigen gibt, die am 31.12.2026 Beamte auf Widerruf in Ausbildung sind, da sie mit Bestehen der Laufbahnprüfung und Übernahme in ein Amt der Eingangsbesoldungsgruppe vermutlich mehr haben als vorher.
Im Zweifel wäre das aber ein wirklich gutes Thema in der Ausbildung, denn es geht ja um Rechtsauslegung.