amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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Libor

Zitat von: HootyMcOwlface in Heute um 19:56Das Wichtigste ist aber das Timing. Die Kammer hat heute quasi nur die neue Express-Pipeline nach Münster getestet. Schon nächste Woche Donnerstag (12.11.) geht es genau dort um unsere A-Besoldung der Jahre 2022 bis 2025. Wer heute schon das 2013er-Modell zerreißt, wird nächste Woche hoffentlich auch Optendrenks Märchen vom "fiktiven Partnereinkommen" in der Luft zerfetzen. Wer seine Widersprüche konsequent durchgezogen hat, kann schon mal das Popcorn rausholen lol

Ganz so schnell wird es nicht gehen. Das sind laut der PM Termine zur mündlichen Verhandlung und sie betreffen nur das Jahr 2022. Dort galt das fiktive Partnereinkommen noch nicht. Im Übrigen ist 2022 das Jahr, für das die Widersprüche zurückgewiesen wurden, d.h. offen ist dieser Zeitraum im Zweifel nur für diejenigen Widerspruchsführer, die dagegen auch geklagt haben.

HootyMcOwlface

#1501
Zitat von: Libor in Heute um 20:51Ganz so schnell wird es nicht gehen. Das sind laut der PM Termine zur mündlichen Verhandlung und sie betreffen nur das Jahr 2022. Dort galt das fiktive Partnereinkommen noch nicht. Im Übrigen ist 2022 das Jahr, für das die Widersprüche zurückgewiesen wurden, d.h. offen ist dieser Zeitraum im Zweifel nur für diejenigen Widerspruchsführer, die dagegen auch geklagt haben.

Zu denen ich zähle. Und ehrlich gesagt war genau das von Anfang an meine Erwartungshaltung: Wer sich bei diesem Dienstherrn nur auf einen formlosen Widerspruch verlässt, steht am Ende oft mit leeren Händen da, wenn die Rückweisungen eintrudeln.

Ja, es geht nächste Woche formell erst mal ,,nur" um 2022 und das fiktive Partnereinkommen kam erst danach aufs Tableau. Aber machen wir uns doch nichts vor: Das ist der erste Dominostein. 2022 war das erste Jahr, in dem Optendrenks Truppe so richtig kreativ werden musste, um nach dem BVerfG-Paukenschlag von 2020 das Loch im Haushalt zu kaschieren. Was sie da abgeliefert haben, war der handwerkliche Vorläufer für den Murks der Folgejahre.

Wenn jetzt Münster diese Basis von 2022 einreißt, wackelt die gesamte Statik für alles danach mit. Das fiktive Partnereinkommen und all die anderen windigen Variablen, die das FM danach aus dem Hut gezaubert hat, um sich die Alimentation schönzurechnen, bauen auf genau diesem wackeligen Fundament auf.

Dass das Ministerium die Widersprüche für 2022 gnadenlos bescheidet hat, war reine Taktik, um die Herde auszudünnen. Wer nicht klagt, fällt hinten runter. Das hat in meinen Augen Methode. Umso wichtiger ist es, dass diejenigen von uns, die den Klageweg durchgezogen haben, dem VG jetzt die Vorlage liefern, diesen ganzen Kartenstapel zum Einsturz zu bringen.

Die Mühlen der Justiz mahlen vielleicht nicht immer im Express-Tempo aber wenn das VG nächste Woche den ersten dicken Pflock einschlägt, kann das FM seine ,,Kreativabteilung" schon mal auf Überstunden einstimmen. Die Einschläge kommen näher. Zwinkersmiley!

BeamtinNRW

Der Bericht aus RP online:

Urteil gegen rot-grüne Besoldungssparrunde
Späte Genugtuung für Richter und hohe Beamte in NRW
Maximilian Plück
Von Maximilian Plück
Leiter Redaktion Landespolitik
04.11.2026 · 17:45
Düsseldorf · In erster Instanz bekommen zwei Richter, ein Staatsanwalt und ein hoher Beamter recht. Sollte sich Münster dem Urteil anschließen, wird es für das Land teuer und zahlreiche Beamte bekommen einen Nachschlag.



Die umstrittene Besoldungserhöhung von 2013/14 war aus Sicht des Verwaltungsgerichts Düsseldorf nicht rechtens. Final muss nun der Verfassungsgerichtshof in Münster entscheiden. Das Vorgehen der damaligen rot-grünen Landesregierung hatte für viel Aufsehen gesorgt und gilt nach Ansicht vieler nordrhein-westfälischer Beamter als der große Sündenfall der Regierung von Hannelore Kraft (SPD). Im Nachgang zur Tarifrunde des öffentlichen Dienstes entschlossen sich Kraft und ihr damaliger Finanzminister Norbert Walter-Borjans im Frühjahr 2013 dazu, die Tariferhöhung nicht gleichlautend auf alle Beamten zu übertragen. Nur die unteren Besoldungsgruppen sollten profitieren, in den höheren Gruppen A11 und A12 sollte sie schmaler ausfallen, darüberliegende Beamte, Richter und Staatsanwälte sollten sich mit einer Nullrunde begnügen.
Was folgte, waren ungewöhnlich scharfe Proteste der Betroffenen. Jeder öffentliche Termin der Ministerpräsidentin wurde zum Spießrutenlauf. Vorm Verfassungsgerichtshof holten sich Kraft und Walter-Borjans dann gänzlich eine blutige Nase. Das Land musste nachbessern. Doch auch damit war die Sache noch nicht vom Tisch. Denn Rot-Grün weigerte sich trotz der Niederlage in Münster, die höheren Beamte und Richter in den kompletten Genuss der Besoldungserhöhung kommen zu lassen. Das hatten die Düsseldorfer Richter schon im Jahr 2022 für problematisch erachtet und den Fall zur Prüfung dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt.
Veränderte Maßstäbe sorgten für Verzögerung
Allerdings hatten die höchsten Verfassungsrichter im November 2025 völlig überraschend die Maßstäbe dafür geändert, ab wann eine Besoldung als amtsangemessen gilt. Deshalb zogen die Düsseldorfer Richter ihre Verfahren in Karlsruhe zurück und prüften erneut. Das Ergebnis liegt nun vor. In ihrer Mitteilung zum Urteil vom Mittwoch schreiben die Richter: ,,Das Änderungsgesetz genügt nicht den neuen Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, weil der Landesgesetzgeber die Höhe der Besoldung nicht hinreichend an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards angepasst hat." Insbesondere habe er es versäumt, die Besoldung in ausreichendem Maße an die gestiegenen Verbraucherpreise anzugleichen. Hinzu komme, dass schon die Alimentation der Beamten in den Besoldungsgruppen A2 bis A11 die gebotene Mindestbesoldung nicht erreiche.

Geklagt hatten zwei Richter, ein Staatsanwalt und ein hoher Ministerialbeamter. Doch auch für zahlreiche Beamte, Richter und Staatsanwälte, die gegen die Besoldung 2013/14 beim Landesbesoldungsamt Widerspruch eingelegt hatten, könnte das Urteil Folgen haben. Noch ist das Verfahren juristisch nicht zu Ende. Die Düsseldorfer Richter legten ihre Entscheidung zur endgültigen Überprüfung dem Verfassungsgerichtshof in Münster vor. Gerade diesen Schritt begrüßte der NRW-Beamtenbund. Schließlich hätten die Düsseldorfer die Entscheidung auch Karlsruhe überlassen können. Der Landesvorsitzende Roland Staude sagte unserer Redaktion, dass ,,dies zu kurzfristigeren Entscheidungen im Vergleich zum Bundesverfassungsgericht führen wird".

Schon mit der Vorlage zeigte er sich zufrieden: ,,Die Entscheidung bestätigt unsere Bedenken, und die Landesregierung ist nun aufgefordert, die noch offenen Besoldungsfragen von vor 2022 einer verfassungskonformen Regelung zuzuführen." Es bestätige zudem die Auffassung des Beamtenbunds, dass das Land für die im Gesetzgebungsverfahren befindliche Neuausrichtung der Besoldung und Versorgung, zwingend eine Risikorücklage für die Zukunft einplanen müsse, um finanzielle Risiken für den Landeshaushalt zu reduzieren.
Ein Sprecher des Finanzministeriums erklärte gegenüber unserer Redaktion auf Anfrage, das Land werde den Vorlagebeschluss sorgfältig auswerten und die erforderlichen Schlüsse daraus ziehen. ,,Zu finanziellen Auswirkungen kann das Land erst Stellung nehmen, wenn eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vorliegt