amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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cookiedent

Zitat von: JayBrak in Heute um 16:52In jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit die hier angestrebt wird. Vermutlich auch als Straftat nach § 263 StGB einzuordnen. Weiß nicht so ganz, was ich davon halten soll, dass Beamte hier solche Dinge formulieren und offensichtlich anstreben.
Richtig, denn der einzige der in dieser Hinsicht kreativ sein darf, ist der Gesetzgeber.
Wenn dieser seine Beamten verarscht, so haben sie es gefälligst anstandslos und voller Dankbarkeit hinzunehmen.
Gedankenmodelle, um seine finanzielle Lage eventuell zu verbessern, hat der Beamte strikt zu unterlassen.

Max_Muster

Zitat von: cookiedent in Heute um 17:38Richtig, denn der einzige der in dieser Hinsicht kreativ sein darf, ist der Gesetzgeber.
Wenn dieser seine Beamten verarscht, so haben sie es gefälligst anstandslos und voller Dankbarkeit hinzunehmen.
Gedankenmodelle, um seine finanzielle Lage eventuell zu verbessern, hat der Beamte strikt zu unterlassen.
Als gesetzestreuer Mensch, wie ich es bin, war ich versucht gegen deinen Sarkasmus anzuschreiben. Aber leider ist das alles zu wahr um schön zu sein.  🙁