amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, Gestern um 17:32

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Sanou

Zitat von: Rheini in Heute um 16:51Der FM scheint der Ansicht zu sein das kinderreiche Famillien in Städten mit hohen Mieten, zu stark unterstützt wurden

Dann sollen die sich mal die Mieten in Köln und Kitagebühren anschauen....

Kinder unter 2 Jahren
Jahreseinkommen   Beitrag bei 25 Stunden pro Woche   Beitrag bei 35 Stunden pro Woche   Beitrag bei 45 Stunden pro Woche
bis 24.542   0,00   0,00   0,00
bis 36.813   120,02   133,36   148,18
bis 49.084   190,73   211,92   235,47
bis 61.355   268,64   298,49   331,65
bis 78.000   331,51   368,35   409,29
bis 100.000   430,96   478,86   532,06
bis 120.000   517,15   574,63   638,48
bis 140.000   594,72   660,82   734,25
bis 160.000   620,58   689,56   766,18
über 160.000   672,30    747,02    830,02

Schneewitchen



Zitat von: Rheini in Heute um 16:51Der FM scheint der Ansicht zu sein das kinderreiche Famillien in Städten mit hohen Mieten, zu stark unterstützt wurden

Wer hat's erfunden?

WernerWillsWissen

Zitat von: cookiedent in Heute um 16:40Genau.
Auch die ursprüngliche Annahme/Hoffnung, das ein 4K Haushalt aus dem Grundbesoldung finanziert werden sollte, hat sich nun in Rauch aufgelöst, da auch weiterhin mit hohen Kinderzuschlägen gearbeitet wird.



Dieser FM gehört verhaftet

Schneewitchen

Zitat von: Sanou in Heute um 16:53Dann sollen die sich mal die Mieten in Köln und Kitagebühren anschauen....

Kinder unter 2 Jahren
Jahreseinkommen    Beitrag bei 25 Stunden pro Woche    Beitrag bei 35 Stunden pro Woche    Beitrag bei 45 Stunden pro Woche
bis 24.542    0,00    0,00    0,00
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bis 49.084    190,73    211,92    235,47
bis 61.355    268,64    298,49    331,65
bis 78.000    331,51    368,35    409,29
bis 100.000    430,96    478,86    532,06
bis 120.000    517,15    574,63    638,48
bis 140.000    594,72    660,82    734,25
bis 160.000    620,58    689,56    766,18
über 160.000    672,30    747,02    830,02

Bei sinkendem Einkommen sinken auch die KiTa Beiträge. Passt doch.....(Ironie!)

AR76

Haben die Kollegen, die diesen Mist erarbeitet haben, im Strahl gekotzt eigentlich oder hat man da nur Tarifbeschäftigte dran gelassen. Die Kollegen werden kaum in Gemeinden mit Mietenstufe 1 wohnen. Auch wenn die A15 oder 16 sind, richtet man sich ja mit seinem Gehalt ein.

AR76

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 16:54Wer hat's erfunden?
Zahlt nicht sogar Bayern eine Zulage für teure Städte? Oder wird die da jetzt auch kassiert.

SAS

Die Zulage für teure Städte sollte dann aber wenigstens nach Dienstort und nicht nach Wohnort gezahlt werden. Immerhin soll ja honoriert werden wo der Beamte eingesetzt ist und nicht wo er wohnt. Auf den Wohnort hat man bekanntlich etwas mehr Einfluss.

Schneewitchen

Zitat von: WernerWillsWissen in Heute um 16:54Dieser FM gehört verhaftet

Das habe ich doch schon mehrfach zu bedenken gegeben. Wir haben uns hier über Wochen Gedanken gemacht, wie sich wohl die anstehende Reform ausgestalten wird. Hierbei haben wir uns immer an den Vorgaben des BVerfG orientiert. Den DH ist alleine der Zweck einer Regelung heilig, solange das gewünschte Ergebnis damit erreicht wird und sich die Vorgehensweise halbwegs begründen lässt.

Wenn es zweckdienlich ist, dann wird auch mal das BVerfG ignoriert....


Dualer2018

Zitat von: Keitakjo91 in Heute um 15:55Hallo alle,

kann mir jemand sagen, was sich nun bei mir ändert?
A5/5 (ab 01.01.27 A5/6) unverheiratet, 3 Kinder, Mietstufe 3.

Das mit dem entfallenden FamZ1 und den 1,68% hab ich durchblickt, das mit den Kinderzuschlägen und den Ausgleichszulagen noch nicht.

Beste Grüße

Das richtet sich für deine Konstellation nach Anlage 19.2 (S. 104). Demnach gibt es für dich (Mietstufe 3) keine Ausgleichszulage.

JayBrak

Zitat von: nero in Heute um 15:36Irgendwo wurden doch schonmal die 20% genannt, die die Familienzuschläge ausmachen. Im Grunde hätte der Gesetzgeber bei A5 schauen müssen, was da 20% sind und das als Familienzuschlag festsetzen müssen, der Rest ins Grundgehalt.


Das ist aber Quelle AltStrg und nicht Quelle Bundesverfassungsgericht. Das schriebt in seinem Urteil, dass über eine zulässige Höhe noch entschieden werden muss.

Ein A5-Beamter Stufe in der untersete Erfahrungsstufe mit zwei Kindern erhält ab dem 01.01.27 folgende Besoldung

Grundgehalt: 3128,05
Familienzuschlag: 1033,00

Gesamtbesoldung: 4161,05

Prozentualer Anteil des Familienzuschlags: ca. 24,8%

Sollte das Bundesverfassungsgericht urteilen, dass der Familienzuschlag 25% oder mehr ausmachen darf, dann wird kein Handlungsbedarf bestehen. Sollte das Bundesverfassungsgericht entscheiden, dass er tatsächlich maximal 20% ausmachen darf, dann müssten ca. 200 € vom Familienzuschlag in die Grundbesoldung überführt werden. Das würde einer Besoldungserhöhung des Grundgehalts von ca. 6,4 % entsprechen.

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es dazu kein Urteil, also kann man viel mutmaßen, aber nicht wissen, was dort perspektivisch verfassungsrechtlich zulässig sein wird.

JayBrak

Versehentlich doppelt - kann den Beitrag aber nicht löschen. Sry.

BVerfGBeliever

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 15:31Es ist richtig, dass die Familienzuschläge in Teilen nicht mehr sachgerecht waren.
So so. Das klang aus deinem Mund aber auch schon mal ganz anders (aber das kennt man ja schließlich von dir):

Zitat von: Rentenonkel in 30.11.2025 20:32Es scheint so, als wenn das Modell von NRW oder Bayern bundesweiter Vorreiter sein könnte. Es gibt bisher keine Rechtsprechung, die diese Familienzuschläge als verfassungswidrig angesehen hätte. Ganz im Gegenteil soll das BVerfG diese Modelle aus NRW und Bayern im Rahmen der mündlichen Verhandlung ausdrücklich gelobt haben.

Zitat von: Rentenonkel in 03.12.2025 07:40Nach allem, was ich verstanden habe, scheint mir jedenfalls aus heutiger Sicht die Besoldung in NRW und Bayern am dichtesten an einer verfassungsgemäßen Besoldung dran zu sein.

Olaf89

Die neue Besoldung gilt ab 01.01.2027. Wird 2026 automatisch nachträglich angepasst oder muss man Einspruch gegen die Besoldung 2026 einlegen?

blub1984w

Zitat von: Olaf89 in Heute um 17:10Die neue Besoldung gilt ab 01.01.2027. Wird 2026 automatisch nachträglich angepasst oder muss man Einspruch gegen die Besoldung 2026 einlegen?

Für 2026 gibt's für die meisten nicht einen Cent mehr.

Olaf89

Zitat von: blub1984w in Heute um 17:13Für 2026 gibt's für die meisten nicht einen Cent mehr.

Und was ist mit den Änderungen der Familienzuschläge? Ich bin  Mietenstufe 1 2 Kinder und habe in den letzten Jahren - verglichen mit der neuen Berechnung - deutlich zuwenig bekommen?