amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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JayBrak

Zitat von: Rheini in Heute um 07:27Dafür hatte der öffentl. D. in den letzten Jahren aber erstaunlich viele besetzbare Stellen, die nicht gefüllt werden konnten.

Auch blendet dein Text aus, dass es eine Verfassung gibt, die beachtet werden muss, egal wie es woanders aussieht. Wenn die Verfassung dem DH nicht gefällt, hat er die Möglichkeit diese zu ändern bzw. die Anzahl der Einstellung von Beamten, auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Da haben sich ein paar Fehler in meinen letzten Absatz geschlichen, aber genau der sollte den Bogen zurück zu geltendem Recht nehmen. Der Auffassung, dass geltendes Recht umgesetzt werden muss, bin ich auch. Aber manch einer im Forum hier verwechselt die Interpretation von AltStrg mit dem, was im Urteil des Bundesverfassungsgericht tatsächlich steht. Und dann fühlt man sich hintergangen, weil die Interpretation von AltStrg nicht umgesetzt worden ist und nicht, weil das tatsächlich so im Urteil stand.

Rechtlich sind noch offene Fragen gegeben (fiktives Partnereinkommen + höhe der FZ). Aber das muss meiner Meinung nach eben zuerst beurteilt werden, bevor man hier von einem bewussten Rechtsverstoß sprechen kann.

Rheini

Zitat von: JayBrak in Heute um 09:27Da haben sich ein paar Fehler in meinen letzten Absatz geschlichen, aber genau der sollte den Bogen zurück zu geltendem Recht nehmen. Der Auffassung, dass geltendes Recht umgesetzt werden muss, bin ich auch. Aber manch einer im Forum hier verwechselt die Interpretation von AltStrg mit dem, was im Urteil des Bundesverfassungsgericht tatsächlich steht. Und dann fühlt man sich hintergangen, weil die Interpretation von AltStrg nicht umgesetzt worden ist und nicht, weil das tatsächlich so im Urteil stand.

Rechtlich sind noch offene Fragen gegeben (fiktives Partnereinkommen + höhe der FZ). Aber das muss meiner Meinung nach eben zuerst beurteilt werden, bevor man hier von einem bewussten Rechtsverstoß sprechen kann.

Ich will und kann nicht entscheiden, wer Recht hat.

Gefühlt bin ich zwischen deiner und der Position von AltStrg.

Allerdings bin ich der festen Überzeugung das die Umsetzung wie sie jetzt in NRW passieren soll, durch das BVerfG kassiert wird. Ohne jetzt zu tief einzusteigen stelle ich fest, dass das BVerfG bei ca. 95% der Besoldungsgruppen festgestellt hat, dass diese Verfassungswidrig zu niedrig besoldet wurden.

Da fehlt mir die Phantasie wie nun NRW bei seiner Besoldung zu dem Schluß kommt, dass nicht nur 100% Verfassunggemäss besoldet wurden, sondern sogar zu hoch.

Und da in NRW alle fünf Jahre gewählt wird, werde ich trotz noch nicht ergangener Entscheidung des BVerfG, dieses in meine Wahlentscheidung im Mai 2027 einfliessen lassen.

Natürlich gibt es in meinen Augen keine Beamtenfreundliche Partei. Wenn aber die aktuelle an der Macht befindliche Partei sieht das man sich aufgrundessen abwendet, bzw  die zukünftige in Regierungsverantwortung befindliche Partei bemerkt dass es für den Wähler (mit) entscheident ist wo das Kreuz gemacht wird kann die Partei sich entscheiden, wie man zukünftig mit dieser Wählergruppe umgehen möchte.

PierreKe

Gibt es eigentlich einen Zeitplan, wann die vorigen Jahre geklärt werden sollen? Und von welchen Jahren genau sprechen wir, weiß das jemand?
Danke und schönes LochimHemd!

guzmaro

Zitat von: PierreKe in Heute um 09:46Gibt es eigentlich einen Zeitplan, wann die vorigen Jahre geklärt werden sollen? Und von welchen Jahren genau sprechen wir, weiß das jemand?
Danke und schönes LochimHemd!

Bei einer Erhöhung von 1,68 % sehe ich ja keine Einsicht dass 2026 oder die Jahre davor zu niedrig besoldet worden sind.
Wenn Sie erfolgreich mit den 1,68% bleiben dann werde wir für die restlichen Jahre quasi keine Nachzahlung bekommen denke ich.

JayBrak

Zitat von: Rheini in Heute um 09:36Ich will und kann nicht entscheiden, wer Recht hat.

Gefühlt bin ich zwischen deiner und der Position von AltStrg.

Allerdings bin ich der festen Überzeugung das die Umsetzung wie sie jetzt in NRW passieren soll, durch das BVerfG kassiert wird. Ohne jetzt zu tief einzusteigen stelle ich fest, dass das BVerfG bei ca. 95% der Besoldungsgruppen festgestellt hat, dass diese Verfassungswidrig zu niedrig besoldet wurden.

Da fehlt mir die Phantasie wie nun NRW bei seiner Besoldung zu dem Schluß kommt, dass nicht nur 100% Verfassunggemäss besoldet wurden, sondern sogar zu hoch.

Und da in NRW alle fünf Jahre gewählt wird, werde ich trotz noch nicht ergangener Entscheidung des BVerfG, dieses in meine Wahlentscheidung im Mai 2027 einfliessen lassen.

Natürlich gibt es in meinen Augen keine Beamtenfreundliche Partei. Wenn aber die aktuelle an der Macht befindliche Partei sieht das man sich aufgrundessen abwendet, bzw  die zukünftige in Regierungsverantwortung befindliche Partei bemerkt dass es für den Wähler (mit) entscheident ist wo das Kreuz gemacht wird kann die Partei sich entscheiden, wie man zukünftig mit dieser Wählergruppe umgehen möchte.


Ich persönlich glaube, dass das fiktive Partnereinkommen kassiert wird. Bei den Familienzuschlägen wird es eine maximale prozentualen Anteil im Rahmen der 4K-Familie geben.

Dort glaube ich aber, dass dieser nicht unterhalb der 25% liegen wird, die wir aktuell haben.

Unabhängig von diesen beiden Fragestellungen glaube ich, dass die Tabelle zu sehr gestaucht ist (im vergleich zum Jahr 1996). Und insbesondere die Besoldung der höheren Besoldungsgruppen deshalb vermutlich nicht aA allimentiert werden.

Und trotz dieser rechtlichen Einschätzung denke ich, dass es eine sehr schlechte Idee ist, eine Partei aufgrund des Umgangs mit einem Beamten zu wählen oder auch nicht zu wählen.

Und trotz dieser rechtlichen Einschätzung komme ich zu dem Ergebnis, dass es uns Beamten finanziell gesehen sehr gut geht.

Bürostuhlakrobat2

Ich habe eine kurze Frage:

Mein Wohnort wird laut der neuen Regelung zum 01.01.2027 von der Mietstufe 4 in die Mietstufe 5 hochgestuft. Da das geplante  Gesetz voraussichtlich genau zu diesem Datum in Kraft tritt ergibt sich folgende Frage:

Gilt ab diesem Tag direkt die neue Mietstufe 5 für die geplante Ausgleichszalung?

Änderung der Mietstufen und geplante Reform fallen sozusagen auf den gleichen Tag.

Danke!

Viele Grüße

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: guzmaro in Heute um 09:57Bei einer Erhöhung von 1,68 % sehe ich ja keine Einsicht dass 2026 oder die Jahre davor zu niedrig besoldet worden sind.
Wenn Sie erfolgreich mit den 1,68% bleiben dann werde wir für die restlichen Jahre quasi keine Nachzahlung bekommen denke ich.


A5 bekommt für das Jahr 2021 lt. Entwurf eine Einmalzahlung, damit die Besoldung in 2026 amtsangemessen ist. Wenn man wollte, könnte man daraus Schlüsse ziehen.

Max_Muster

Zitat von: guzmaro in Heute um 09:57Bei einer Erhöhung von 1,68 % sehe ich ja keine Einsicht dass 2026 oder die Jahre davor zu niedrig besoldet worden sind.
Wenn Sie erfolgreich mit den 1,68% bleiben dann werde wir für die restlichen Jahre quasi keine Nachzahlung bekommen denke ich.
Vielleicht bin ich ja zu doof...

Im Vorfeld wurde immer wieder durch den DH argumentiert die aA sei gewährt durch die FamZ, also sei höchstwahrscheinlich nur eine geringe Korrektur notwendig.
Jetzt steigen die Bezüge der Familien aber faktisch weiter, während alleinstehende verar... werden und FamZ Stufe 1 aogar abgeschafft werden soll. Sollten Beamte nicht aus dem Grundgehalt in der Lage sein eine 4K Familie zu ernähren, existiert nicht deswegen das fiktive Partnereinkommen?
Habe ich etwas übersehen?
Oder ist diese gesamte Kommunikation nur einfach dreist und verlogen?

Rheini

Zitat von: JayBrak in Heute um 10:49Ich persönlich glaube, dass das fiktive Partnereinkommen kassiert wird. Bei den Familienzuschlägen wird es eine maximale prozentualen Anteil im Rahmen der 4K-Familie geben.

Dort glaube ich aber, dass dieser nicht unterhalb der 25% liegen wird, die wir aktuell haben.

Unabhängig von diesen beiden Fragestellungen glaube ich, dass die Tabelle zu sehr gestaucht ist (im vergleich zum Jahr 1996). Und insbesondere die Besoldung der höheren Besoldungsgruppen deshalb vermutlich nicht aA allimentiert werden.

Und trotz dieser rechtlichen Einschätzung denke ich, dass es eine sehr schlechte Idee ist, eine Partei aufgrund des Umgangs mit einem Beamten zu wählen oder auch nicht zu wählen.

Und trotz dieser rechtlichen Einschätzung komme ich zu dem Ergebnis, dass es uns Beamten finanziell gesehen sehr gut geht.



Wie Du beim lesen meiner Beiträge sicher bemerkt hast, habe ich zwei Aussagen dazu gemacht:

1. Das führt in keinem Fall dazu das ich eine Rechtsextreme Partei wähle.

2. Das dies in meine Wahlentscheidung EINFLIESST. D. h. das dies nicht alleinig meine Entscheidung beeinflusst.

WernerWillsWissen

Zitat von: Rheini in Heute um 08:54Der Witz der Geschichte ist das die Stärkung der Beamten mit dem Beschluß des BVerfG aus Sept. 25 in NRW so gedeutet wird, dass für die von Dir benannten Beamten eine Verschlechterung rechtfertigt.

Sei mal dankbar, dass dich der DH die letzten Jahre überbezahlt hat  :P  ;D

WernerWillsWissen

Zitat von: JayBrak in Heute um 10:49Ich persönlich glaube, dass das fiktive Partnereinkommen kassiert wird.

Wir haben auch gedacht, dass der Beschluss aus September uns zu Gute kommt...

WernerWillsWissen

Zitat von: PierreKe in Heute um 09:46Gibt es eigentlich einen Zeitplan, wann die vorigen Jahre geklärt werden sollen? Und von welchen Jahren genau sprechen wir, weiß das jemand?
Danke und schönes LochimHemd!

Nein, in der gestrigen Sitzung wurde kein Zeitrahmen definiert. Du kannst aber davon ausgehen, dass es keine Nachzahlungen geben wird

EnErWe

Zitat von: JayBrak in Heute um 10:49Ich persönlich glaube, dass das fiktive Partnereinkommen kassiert wird. Bei den Familienzuschlägen wird es eine maximale prozentualen Anteil im Rahmen der 4K-Familie geben.

Dort glaube ich aber, dass dieser nicht unterhalb der 25% liegen wird, die wir aktuell haben.

Unabhängig von diesen beiden Fragestellungen glaube ich, dass die Tabelle zu sehr gestaucht ist (im vergleich zum Jahr 1996). Und insbesondere die Besoldung der höheren Besoldungsgruppen deshalb vermutlich nicht aA allimentiert werden.

Und trotz dieser rechtlichen Einschätzung denke ich, dass es eine sehr schlechte Idee ist, eine Partei aufgrund des Umgangs mit einem Beamten zu wählen oder auch nicht zu wählen.

Und trotz dieser rechtlichen Einschätzung komme ich zu dem Ergebnis, dass es uns Beamten finanziell gesehen sehr gut geht.

Oh, da scheint es jemandem wirklich gut zu gehen. Ist das eigene Einkommen so gut und dass das Partners auch?

Schön, es sei jedem gegönnt. Aber schon noch in Ordnung, wenn man im mittleren Dienst ist und das Einkommen des Ehepartners wesentlich geringer ist? Doch überhaupt alles in Butter! Ich meine, es ist doch schließlich nur Geld.

Ach ja, und unser Kind, dass sich in der Oberstufe befindet und natürlich nur im Müllsack rumläuft, sich mit selbst angemischter Blumenerde im Gesicht schminkt und auch sonst keine Hobbys hat und sich ferner dem sozialen Leben unter Gleichaltrigen keine Beachtung schenkt und aber noch durch Nachhilfe versucht, mit Bildung und Wissen solchen Leuten wie Ihnen Paroli zu bieten, existiert auch noch.

Was glauben Sie, wie mir die Nettolohnkürzung mein luxuriöses Lotterleben vermiest.


Und natürlich ist eine solche Regierung von mir und meiner Familie abzuwählen. Nur schade, dass bei der ersten Wahl unserer Tochter solche Kriterien ausschlaggebend werden. Sie ist natürlich frei in ihrer Meinung, aber bekommt gerade die volle Breitseite dieser Politik von mir täglich aufs Brot geschmiert.
Außerdem möchte sie selber Lehramt studieren und hat sich früh genug mit solchen Dingen zu befassen.